Jura Studium oder doch Polizei?

Hey :),

Ich habe zwar noch ein paar Jahre Zeit (bis 2027), aber ich muss mir mal so ein paar Gedanken machen und Meinungen hören, sonst grübel ich mir den Kopf zum rauchen 😅...

Also ich bin M/18 und mache gerade mein Abitur welches ich 2027 fertig haben werde.

Ich hatte schon immer wage Vorstellungen davon, was ich später machen möchte: erst war es richtung Rettungsdienst, dann war es zwischendurch Polizei, dann war es tatsächlich die Bundeswehr und irgendwann haben mir Leute gesagt: zu dir würde Anwalt passen, und dann habe ich ein wenig recherchiert und gedacht: Ja, ein Jura studium um Anwalt zu werden, das ist es!

Tja und heute sitze ich hier und denke mir: aber es gibt so vieles.

An sich hätte ich ja noch Zeit, mir über all das Gedanken zu machen, will auch ein Abi machen das mir sozusagen alle Wege offen hält, aber irgendwie will ich schon mal so eine Richtung wissen.

Habe immer gedacht: wenn ich Jura studiere, habe ich ein Haufen Geld und die Arbeit würde mir Spaß machen, kann mir ja alles kaufen, das lohnt sich dann. Aber dann habe ich gedacht: halt, das muss so gar nicht kommen! Zumal ich mir Stress mit stipendien machen müsste, weil meine Familie sich kein Studium leisten könnte und selbst mit dem Geld, was ich spare und durch meinen 'Mini-Job' (räume klassisch Regale ein an manchen Nachmittagen und Samstagen), würde das trotzdem nicht reichen.

Ich bin der erste der Abitur macht in der Familie, mein Vater finder das total blöd und meine Mutter 'drillt' mich da drin, aber hilfe kann ich vergessen, bin also auf mich alleine gestellt.

Ich bin allerdings ein Mensch, ich fühle mich 'wohl' in Uniformen. Ich bin in einem Spielmannszug und sobald ich die Uniform anhabe, bin ich ein anderer Mensch. Selbstbewusst. Ich habe meinen 'Job', meine Befehle.

Jetzt versteht mich nicht falsch, aber ich habe das Gefühl, ich brauche meine Befehle. Als Anwalt hat man seine Gesetze und muss selber schauen, wie man seinen Mandanten da raus haut oder eben zur Vernunft bringt, einsichtig zu sein oder zu gestehen.

Daher kam der Gedanke: Bundeswehr. Aber meine Angst zu fallen, ist zu groß. Wenn ich Videos von der Bundeswehr sehe, wie Soldaten im Feld rumlaufen oder sonst wo und für ein Land kämpfen, bekomme ich ehrlich Gänsehaut. Ob aus Angst oder eher "das wäre es", weiß ich nicht.

Hatte dann mal überlegt da Berufsmusiker zu werden, vorallem weil ich eben in einem Spielmannszug bin seit fast 10 Jahren und dort schon 2 verschiede Instrumente beherrsche, aber naja, ich weiß nicht...

Dann war da ja noch die Polizei: normaler Streifendienst wäre nicht mein Ding, aber ich finde die Bereitschaftspolizei total interessant (die auf Demonstrationen sind oder nach einem Fußballspiel auch mit in den Zügen fahren, damit die alle in Schach gehalten werden können), oder eben Spezialeinheiten (Sek, Mek und für die ganz großen die GSG9).

Ich weiß, die Spezialeinheiten erfordern viel und auch da ist nicht versichert, das man es schafft, allerdings mindestens die Bereitschaftspolizei wäre drin.

Doch da ist es so: die ganzen Aufnahmeprüfungen Schrecken mich ab...

Will nicht wie so ein überheblicher Idiot rüberkommen, wenn ich mit nem Jura studium oder Spezialeinheiten um die Ecke komme, habe eigentlich Null Selbstbewusstsein, mache mir aber Gedanken um meine Zukunft.

Ich hoffe, jemand hat ein paar Tipps die mir ein wenig helfen könnten 😅✌🏻...

LG :)!

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Welche Anspruchsgrundlage?

Folgender Fall:

ich schreibe grade meine Hausarbeit im Schuldrecht AT und bin total verwirrt. Im Fall verkauft Privatverkäufer V seine antike Teak-Holz Kommode (also Stückschuld) für 1.500€ an die K weiter. Auf Wunsch der K soll die Kommode zu ihr geliefert werden. Der V beauftragt somit seinen Nachbarn N, der ihm als sehr zuverlässiger Fahrer bekannt ist, damit, für 100€ die Kommode zu K zu liefern. Auf dem Weg zur K hat N jedoch einen Autounfall, der durch leichte Unachtsamkeit des N verursacht wurde und die völlige Zerstörung der Kommode zur Folge hatte. Die K hatte die Kommode einen Tag zuvor gewinnbringend für 2000€ an X weiterverkauft und verlangt jetzt Schadensersatz aus abgetretenem Recht in Höhe von 2000€ von N. Der V hat ihr auf K‘s Wunsch seine gegen N gerichteten Schadensersatzansprüche wegen der Zerstörung abgetreten, wobei V dem N die Abtretung sofort schriftlich anzeigt.

N ist aber der Meinung, dass ihn keine Schadensersatzpflichtige trifft, schon garnicht in der Höhe.

Fallfrage: Steht K gegen N der geltend gemachte Anspruch aus abgetretenem Recht zu?

Nun meine Fragen:

  1. Welche Art Vertrag haben V und N geschlossen ? im Bearbeitervermerk ist die Prüfung von HGB Normen nämlich ausgeschlossen, was ist das denn sonst als ein Speditionsvertrag gemäß §453 HGB?
  2. Welche Anspruchsgrundlage kommt hier in Frage? ist hier im Obersatz die Abtretung zu erwähnen?
  3. Wo wird die Abtretung geprüft?
  4. ist hier die Drittschadensliquidation zu prüfen? und wenn ja, warum? ist diese überhaupt von der Fallfrage umfasst? es geht ja nur um einen Anspruch aus abgetretenem Recht
  5. Wo wird der entgangene Gewinn angesprochen?
  6. Habt ihr vielleicht ein grobes, vollständiges Prüfungsschema für meine Fallkonstellation?

ich danke euch schonmal im Voraus! Tut mir leid für die vielen Fragen, Schuldrecht AT ist bei mir schon 2 Semester her und ich habe darin keine Klausur geschrieben, weswegen ich es nie intensiv gelernt habe. Also bitte seht von jeglichen Vorwürfen ab.

Schadensersatz, Hausarbeit, Anspruch, Jurastudium, Schuldrecht, Zivilrecht, Abtretung

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