Sind Asylanträge in Deutschland verfassungswidrig?


18.09.2024, 10:42

Ok der Antrag ist nicht verfassungswidrig aber die Genehmigung des Antrags schon?

6 Antworten

Es gibt in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, einen Schutzstatus zu bekommen:

  • Der erste ist die Asylberechtigung nach Art. 16a GG. Wie du siehst, findet der nur selten Anwendung.
  • Daneben steht die Anerlkennung als Flüchtling nach dem AsylG, basierend auf der Genfer Flüchtlingskonvention.
  • Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten wie subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbote.

Diese verschiedenen Möglichkeiten stehen nebeneinander und schließen sich nicht aus. Art. 16a Abs. 2 GG bezieht sich ganz klar auf Abs. 1, auf nichts anderes. Abgesehen wird dadurch kein Verbot einer Schutzgewährung begründet, sondern nur ein Grundrecht (also Anspruch) eingeschränkt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Berater in einer studentischen Refugee Law Clinic

Nein.

Ich verstehe auch nicht, warum immer nur Art. 16a GG betrachtet wird. Der findet doch nur auf einen Bruchteil der Flüchtlinge in Deutschland Anwendung. Die meisten Geflüchteten in Deutschland (darunter nahezu alle Ukrainer und Syrer) haben den Status von Subsidiär Schutzberechtigten gemäß EU-Recht, Richtlinie 2011/95/EU.

https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidi%C3%A4r_Schutzberechtigter

Außerdem gibt es in allen Fällen auch immer das hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbsteintritt#Selbsteintritt_im_Fl%C3%BCchtlingsrecht

Fazit: Alles rechtens.

Weder der Antrag noch die Genehmigung. Der Antrag ist ein individuelles Recht des Betreffenden. Die Genehmigung unterliegt u.a. internationalen Verträgen. Da etliche Länder aus dem Schengenabkommen ausgeschert sind, kann man es auch schlecht für eine Ablehnungsbegründung hernehmen. Man kann das Problem auch nicht allein auf dem Rücker der Flüchtenden austragen, indem man den Fokus nur auf sie richtet und Abschiebungen und Asylverweigerung fordert.


soireedure  18.09.2024, 10:50

Richtig. Deshalb gibt es ja auch das hier:

Der Unfug vom "Rechtsbruch" wurde zwar von Horst Seehofer damals eingeführt, und wird von der AfD ständig wiederholt. Wahrer wird er dadurch allerdings nicht.

musso  18.09.2024, 10:54
@soireedure

Stimmt. Deshalb ist es auch Unfug, zu behaupten, Merkel habe die Grenzen "geöffnet". Die waren vorher bereits "geöffnet". Sie hat in Absprache ! mit den Nachbarländern entsprechend gehandelt und den Flüchtenden die Möglichkeit eröffnet, hier Schutz zu suchen und sie nicht wie z.B. Ungarn mit Waffengewalt weiter getrieben.

soireedure  18.09.2024, 10:57
@musso

Ganz genau. Merkel hat 2015 Österreich den *rsch gerettet, weil dort zahlreiche Flüchtlinge gestrandet waren. 2015 war der Höhepunkt des Syrienkriegs (u.a. weil Russland dort begann, Krankenhäuser zu bombardieren, um damit Menschen zu uns zu treiben, aber andere Geschichte).

Merkel hat "vom Selbsteintrittsrecht Deutschlands Gebrauch gemacht" und darauf verzichtet, die Flüchtlinge in den Ersteintrittsstaat zurückzuschicken. Griechenland hätte das logistisch auch nicht alleine geschafft. Im Grunde hat Merkel 2015 zutiefst solidarisch mit unseren europäischen Nachbarn gehandelt. Und wurde und wird dafür aufs Übelste beschimpft.

tanztrainer1  20.09.2024, 13:53

Du meist doch jetzt eher die Dublin-Abkommen.

Schengen bezieht sich auf etwas anderes.

tanztrainer1  20.09.2024, 14:06
@musso

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass die Dublin-Abkommen so nicht hätten beschlossen werden dürfen. Es werden dadurch hauptsächlich die Länder mehr belastet, denen es wirtschaftlich sowieso nicht besonders gut geht. Ubd,das ist ziemlich unfair.

Zum Beispiel hat Griechenland um Hilfe gebeten, und Deutschland erklärte sich dann bereit, Flüchtlinge von dort zu übernehmen.

Sehr viele Flüchtlinge wollen zum Beispiel hauptsächlich dorthin, wo schon Verwandte von ihnen leben. Bis etwa 2010 war das sehr oft Schweden.

Wenn ich aus irgendeinem Grund flüchten müsste, würde ich es auch so machen.

musso  20.09.2024, 14:51
@tanztrainer1

aber was wäre die Alternative gewesen? Die Ideallösung gibt es sowieso nicht. Und wie wir sehen, quaken die (Bundes)länder oft am lautesten, die die wenigsten Flüchtlinge haben. abgesehen von den Ländern wie Italien und Griechenland, die wirkliche Probleme hatten.

tanztrainer1  20.09.2024, 16:37
@musso

In dem Zusammenhang ist das Buch von Zekarias Kebraeb "Hoffnung im Herzen - Freiheit im Sinn" interessant. Er beschreibt wie er mit einem Bekannten mit einem Zug über Dänemark nach Schweden wollte, und sie dann in Oldenburg/Holstein aus dem Zug geholt wurden.

Nein. Einfach den Artikel noch einmal genau lesen.


Waterfight 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 10:41

habe ich gemacht!

PlanckEinstein  18.09.2024, 10:54
@Waterfight

In Abs. 2 steht: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen..." und nicht: "Asylrecht ist in folgenden Fällen insgesammt ausgeschlossen."

Kwalliteht  18.09.2024, 13:42
@PlanckEinstein

Kommt auch noch hinzu, dass nicht wenige Asylsuchenden aus der Türkei einreisen. Nicht wenige davon sind Türken. Die Türkei ist wohl keines der sicheren Herkunftsländer, sonst würden Türken in Deutschland wohl auch kein Asyl bekommen.

Nicht wenige der Asylsuchenden kommen auch nach Deutschland, weil bereits Familienmitglieder in Deutschland Asyl gefunden haben. Wären die Familienmitglieder beispielsweise in Frankreich, dann würden sie wahrscheinlich nach Frankreich gehen. Die berufen sich dann auf die Familienzusammengehörigkeit. Da muss dann noch nicht einmal ein Asylgrund vorliegen.

Kwalliteht  18.09.2024, 13:45
@Waterfight

Absatz 1 gilt. Damit sind Asylanträge nicht verfassungswidrig. Die Berufung auf den Absatz 1 ist lediglich stark eingeschränkt. Flüge aus nicht sicheren Herkunftsländern nach Deutschland gibt es übrigens.

tanztrainer1  20.09.2024, 14:18
@Kwalliteht

Nicht mal 10 % der Asylanträge von Türken werden anerkannt.

Es gibt aber auch Türken, die immer noch im Zusammenhang mit einem Familiennachzug nach Deutschland kommen. Ziemlich viele Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund heiraten eben eine Frau aus der Türkei.

Das ist etwas ganz Anderes, aber man wirft das trotzdem gern in den selben Topf.

tanztrainer1  20.09.2024, 14:38
@Kwalliteht

Das ist aber relativ selten. Dann ist es in bestimmten Ländern gar nicht üblich, dass man hinreichende Ausweispapiere hat. Geradezu unmöglich ist es, wenn man in einer Diktatur lebt, und dort politisch verfolgt wird, dass man legale Papiere bekommen kann. (Aus der ehemaligen DDR war es doch auch fast nicht möglich, legal auszureisen. Das ging oft auch nur mit Tricks. Die spektakulärsten Fälle wurden verfilmt, zum Beispiel "Der Tunnel".)

Ohne gültige Papiere wird man in einem Flugzeug nicht mitgenommen.

Und was daran solle jetzt verfassungswidrig sein? Verstehe ich nicht ganz.


Waterfight 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 10:48

naja es bekommen ja menschen asyl in deutschland aber laut dem gg darf es nicht sein, wenn sie aus unseren nachbarländern einreisen.

soireedure  18.09.2024, 10:53
@Waterfight
laut dem gg darf es nicht sein

Das GG ist halt nur eine Quelle. Eine weitere ist das EU-Recht, Richtlinie 2011/95/EU zum Subsidiären Schutz.