Hallo zusammen,

ich habe da leider ein paar Problemchen vor mir liegen und hoffe auf einen Lösungsansatz von Euch. Ich bin jetzt schon Dankbar für jede Antwort!

Folgendes Problem:

A ist Eigentümer eines Privatgrundstücks (in Rheinland-Pfalz) an einem kleinen Bach. Er möchte einen Parkplatz mit 20 Stellplätzen für sich und seine ihm lieb gewonnenen Nachbarn anlegen und das anfallende Regenwasser direkt in den Bach einleiten.

Benötigt er dazu eine wasserrechtliche Gestattung, bzw. kann ihm eine solche erteilt werden?

Wie würdet Ihr hier im Gutachten argumentieren und auf welche Paragraphen verweisen?