Muss ich bei Ebay als Verkäufer der Rücksendung/erstattung zustimmen?
Guten Abend, hierbei geht es um ein Handy, welches am 09.08.2024 verkauft+verschickt wurde und am 16.08.2024 zugestellt wurde.
Der Käufer behauptet heute, am 15.09.2024, dass das Handy nicht mehr bedienbar ist.
Zum Verkauf bestand dieses Problem nicht.
Ich bin ein privater Verkäufer und habe nicht direkt die Gewährleistung ausgeschlossen, aber ausgewählt, dass ich keine Rückgabe akzeptiere.
Muss ich nun der Rücksendung/erstattung zustimmen?
Vielleicht ist dabei der Paragraph 446 (1) BGB ganz interessant..?
"Gefahrenübergabe bei Verschlechterung geht auf den Käufer über."
Korrekt, dass ich es nicht muss, da es beim Verkauf keinen Mangel gegeben hat?
Würde ich so verstehen..
Danke :)
2 Antworten
Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hast Du als Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Du bezahlst sogar noch für den Rückversand. Reagierst Du nicht, dann wird eBay erstatten, Du bist Geld und Ware los und Du bekommt einen Mangeleintrag in Deinen Account.
Und wenn das Geld schon an Dich ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit Deinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.
Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:
- Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
- Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.
Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.
Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
habe nicht direkt die Gewährleistung ausgeschlossen
Dann mußt Du meiner Meinung nach u.U. die Reparatur bezahlen.
Oder eben das Gerät zurücknehmen.