Darf das deutsche Jugendamt einen Antrag auf Inobhutnahme stellen, wenn sich das Kind im Ausland befindet?

Meine Tochter lebte mit ihrem Baby vom 28.07.2018 bis zur Inobhutnahme am 10.12.2018 durch das deutsche Jugendamt durchgehend in Österreich. Dafür gibt es Zeugen. Sie war nur für einen Tag am 10.12.2018 in Deutschland, weil das Jugendamt den süßen Kleinen sehen wollte.

Das Jugendamt hat zum ersten Mal am 30.11.2018 mit unserem Sohn Kontakt aufgenommen und dann schon am 3. oder 4. oder 5.12.2018 bei Gericht einen Antrag auf Inobhutnahme gestellt weil angeblich Gefahr in Verzug wäre, weil es angeblich dem Baby schlecht ginge und angeblich aufgrund einer langen Kette von Prüfungen und am 06.12.2018 einen richterlichen Beschluss zur Inbohutnahme erhalten, von dem wir nichts wussten, und dann am 10.12.2018 meiner Tochter sofort beim ersten Kontakt das Baby weggenommen. Das Jugendamt hat also einen Antrag in der Zeit vom 30.11.2018 bis 05.12.2018 bei Gericht für ein Kind gestellt, daß sich gar nicht in Deutschland aufhielt und weder hat das deutsche Jugendamt meine Tochter, noch ihr Baby vor dem 10.12.2018 gesehen. Die Behauptung, es beruhe auf einer langen Kette von Prüfungen ist folglich gelogen, denn es liegen gerade mal 3 Arbeitstage zwischen dem 30.11.2018 bis zum 06.12.2018. Am 10.12.2018 hat ein deutscher Kinderarzt bestätigt, daß es dem Baby bestens geht und alle Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen gemacht wurden. Für eine kurzfristige Antwort und jegliche Hilfe wäre ich dankbar.

Familie, Recht, Jugendamt, Kinder und Erziehung
Vater schlägt Tochter (13)?

Hey Leute,

es hat alles glaub ich mit 5 Jahren angefangen.

Da würde meine Schwester geboren und die ganze Aufmerksamkeit lag nur bei ihr...

Einmal als ich lauter gesungen habe mit 5 und somit meine Schwester aufgeweckt habe, (die fast ein Jahr alt war) hat mich mein Vater zum ersten Mal geschlagen.

Mit der Faust auf mein Gesicht naja...

Dann sollte ich zur perfekten Tochter erzogen werden. Habe in der 2.Klasse im Jahr mehr als 200 Bücher gelesen, Mathematik Wettbewerbe gewonnen... Hatte von Montag bis Sonntag jeden Tag mindestens 2 Hobbys wie Leistungsschwimmen, Ballett... Hatte nur Bestnoten, würde immer beleidigt dass ich annehmen müsse...

Da hat mich mein Vater nur ab und zu geschlagen. Also ganz normal und auch nicht so fest. Damals.

Aber dann musste ich die Hölle von der 3. Bis zur 6.Klasse überqueren... Von der 1. Bis zur 6.Klasse habe ich kein einziges Mal eine Hausaufgabe vergessen. Niemals. Mein Vater kam immer und hat die Hausaufgaben kontrolliert. Wusste ich etwas nicht, oder habe etwas nicht verstanden, würde ich geschlagen.

Dinge an die ich mich noch erinnern kann:

Er hat mir mehrmals auf den Kopf geschlagen, den stuhl mit Rollen auf dem ich saß hat er Mal an den Tisch gedrückt und ich bekam keine Luft mehr und er hat Mal meinen Stuhl weggezogen. Ich glaube das meiste Mal war dass er mir auf den Kopf geschlagen hat.

Folgen davon waren immer nicht zu schlimm: Außer blauen Flecken , einmal Bewusstlosigkeit, Übergeben und 40°Fieber direkt nach der Schlägerei nichts.

In der 7.Klasse konnte sich meine Mutter ( die Halbchinesin ist und deshalb nicht so gut Deutsch kann) endlich durchsetzten. Mein Vater hat meine Hausaufgaben nicht mehr kontrolliert.

Ab und zu bei Meinungsverschiedenheiten hat er mich noch geschlagen und beleidigt, aber auch nicht mehr so schlimm, weil ich mich verteidigen kann.

Heute war es aber wieder so. Er war nur am rummeckern plötzlich. Ich sollte dies machen, das machen.

Ich bin 13, sollte heute Essen machen, abwaschen und putzen.

Am Abend sollte er für mich eine Email an meinen Lehrer schicken, weil ich an dem an dem ich zur Lerngruppe gehen möchte.

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Kinder, Familie, Vater, Jugendamt, Schläge, Großvater
Zahlt das Jugendamt Klassenfahrten für sozial eingeschränkte Kinder?

Hallo.

Ich hätte eine Frage, unzwar fahren meine Klasse und ich im Juni nach Nürnberg und die kosten betragen ca. 260€, dass Problem ist für meine Mutter ist es ziemlich teuer, da sie alleinerziehende Mutter ist von 3 Kindern. Sie kriegt Unterstützung vom Arbeitsamt für die Wohnung und kriegt noch einbisschen Geld dazu. Sie hat 2 Nebenjobs die uns sicherlich ohne das Amt nicht ausreichen würden zum Leben. Ich krieg kein Geld vom Arbeitsamt, sondern vom Jugendamt also Unterhaltsvorschuss sonst halt mein Kindergeld. Letztens haben die Beamten vom Arbeitsamt gesagt, dass ich kein Schulgeld mehr bekommen werde im Sommer für die Bücher werde, weil das Geld im Unterhalt mit drin ist. Jetzt denkt meine Mutter das Arbeitsamt mir auch meine Klassenfahrt nicht zahlen wird, aber dabei ist doch meine Mutter die jenige die vom Arbeitsamt Geld erhält, kann sie trotzdem für mich einen Antrag stellen, obwohl ich meinen Regelbedarf vom Jugendamt bekomme? Eine Bekannte von uns meinte das ich im Jugendamt kein Antrag stellen kann auf Geld für die Klassenfahrt, sondern nur, wenn man Wohngeld beantragt... Ich bin irritiert. Arbeiten kann ich nicht, denn sonst sieht das Jobcenter das als Einkommen an (selbstverständlich) und Mamas Hartz 4 wird weniger d.h es ändert nichts an unserem Problem.. Hat jemand Ahnung in sowas bei uns gibt es nicht in der Schule eine Organisation hab schon nachgefragt.

Danke im Vorraus.

Schule, Recht, Arbeitsamt, Jugendamt, Klassenfahrt, Ausbildung und Studium

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