Jugendamt Umzug Verbot?
Hallo!
Es geht um folgendes,
mein Vater und meine Stiefmutter möchten gern mit ihren 2 Kleinen (fast 3 und 1 Jahr alt) zu seiner Mutter und Oma ziehen, jedoch „verbietet“ das Jugendamt den Umzug, da dort noch! keine Dusche ist. Mein Vater möchte diese bauen und sich um alles kümmern.
Ihre jetzige Wohnung ist eine schlechte Situation. Darf das Jugendamt wirklich den Umzug verbieten obwohl es dort an absolut nichts mangelt außer an einer momentanen Dusche? Das ist wirklich das einzige Problem.
vielen dank im Voraus für die Hilfe.
14 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AriZona04/1617095238259_nmmslarge__0_0_1920_1920_e95084a1f56002a4319522df875ab662.jpg?v=1617095238000)
Ich finde, es geht hier gar nicht mal so sehr um die Rechtslage, denn wer würde hier wirklich wen verklagen? Ich - an Stelle Deines Vaters - würde dem Jugendamt sachlich verklickern, dass eine Dusche in Planung ist und es bereits Maßnahmen gegeben hat, diese zu verwirklichen (Material eingekauft z. B.). Dann müsste das Jugendamt an sich überzeugt sein.
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Kann ich mir an sich auch nicht denken. Ich ging nur auf dieses Problem ein, in der GROßEN Hoffnung, dass es eben nur dieses Problem gibt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Woelfin1/1568661187697_nmmslarge__54_0_339_339_b064d62d7792d263aced3c778d9926bf.jpg?v=1568661188000)
Was interessiert es denn das Jugendamt, wo die hinziehen?
Da muss doch schon mehr im argen sein.
Ich kann mir nicht denken, dass das wegen einer fehlenden Dusche sein soll, denn kleine Kinder in dem Alter "brauchen" noch gar keine Dusche.
Also irgendwas verschweigst du wohl bewusst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wippich/1657991475979_nmmslarge__0_0_430_430_312cd1bd2b6a300fe917fd57402b39b1.jpg?v=1657991476000)
Falls das Jugendamt eventuell Das Aufenthalts
Bestimmungsrecht oder Sorgerecht hat,ist dies möglich.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wippich/1657991475979_nmmslarge__0_0_430_430_312cd1bd2b6a300fe917fd57402b39b1.jpg?v=1657991476000)
Dann geht das nicht.
Die brauche nur warten bis bestimmt Richter Dienst haben,die auf der gleichen Wellenlänge liegen und stellen dann Ihre Anträge.Plötzlich sind die Kinder Akkut gefährdet
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ja, das Jugendamt draf das. Es muss immer an das Kindeswohl gedacht werden. Und eine Wohnung in der man sich nichmal vernünftig waschen kann ist nicht gerade Kindeswohlfördernd.
Die Dusche muss ja gemacht werden. Also soll der Vater sich schnell draum kümmern und danach wird dem Umzug ja nichts im Weg stehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Blindi56/1444744840_nmmslarge.jpg?v=1444744840000)
Wieso interessiert sich das Jugendamt denn überhaupt für die Wohnsituation?
Dein Vater müsste dann ja nur die Dusche einbauen, BEVOR der Umzug stattfindet (man renoviert doch sowieso vorher meistens), dann dürfte das JA nichts mehr dagegen haben.
Außerdem müssten die jetzigen Bewohner doch auch zumindest ne Badewanne haben?
es soll tatsächlich noch Wohnungen ohne Bad geben, ich kann mir nicht vorstellen das, das Jugendamt da die Kindererziehung verbietet.