Ab wann ist erregung öffentlichen ärgernisses strafbar?

5 Antworten

In deinem Fallbeispiel dürfte der Tatbestand "öffentlich" nicht gegeben sein. Ich linke dir mal eine RA-Seite dazu, wenn es dich interessiert.

Auszug:

Wann ist eine Handlung öffentlich im Sinne der Vorschrift?

Sie muss von unbestimmt vielen, nicht durch persönliche Beziehungen verbundene Menschen wahrgenommen werden. Ein geschlossener Personenkreis, z.B. auf einer in Räumlichkeiten stattfindenden Privatparty, reicht hierfür nicht aus.

https://rechtsanwalt-louis.de/erregung-oeffentlichen-aergernisses/

wenn man sich unbeobachtet fühlt, ist der vorsatz nicht gegeben

Der subjektive Tatbestand erfordert mindestens den Dolus eventualis. Der Vorsatz muss sich hierbei zwingend auf die Vornahme einer sexuellen Handlung und auf die Öffentlichkeit dieser beziehen. Hinsichtlich des Erregens eines Ärgernisses muss der Täter stets absichtlich handeln oder es zumindest als sicher voraussehen, dass er ein solches erregen wird (vgl. MüKoStGB/Hörnle § 183a Rn. 9). Dies ist nicht der Fall, wenn er davon ausgeht, dass man ihn nicht beobachten könnte und er dies auch nicht wünscht.

Reicht die videoaufnahme als direkter Zeuge oder muss es eine person gewesen sein?

Nein. Es muss sich mindestens ein Beobachter unmittelbar durch die Handlung verletzt fühlen (vgl. Fischer StGB § 183a m. w. N.). Wenn eine Person lediglich später durch Dritte oder die Sichtung einer Videoaufnahme von der Tat erfährt, ist der objektive Tatbestand damit nicht erfüllt.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Xx21xX84847 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 12:08

Also selbst im Falle dessen, dass die Handlung auf Aufnahmen des Parkhauses beobachtet wurde, ist es nicht strafbar oder wie darf ich das verstehen?

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Xx21xX84847 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 12:06

Danke dir :)

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Erregung öffentlichen Ärgernisses bedeutet doch, dass sich die Öffentlichkeit, also Bürger x und Bürgerin Y, über euch so aufgeregt hätten, dass sie das "Ereignis" zur Anzeige gebracht haben. War wohl aber nicht so - warum auch. - Wen soll das Befummel und Rumgenuckel in einer dunklen Ecke interessieren. Ja, wenn ihr auf irgendeinem Mercedes oder BMW getanzt und ihn verbeult hättet und mit eurem "Ejakul*t beschmiert - das wäre schon eine andere Hausnummer.


Xx21xX84847 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 22:31

Mein bekannter meinte, dass sie absichtlich in die letzte Ecke gegangen sein damit sie niemand erwischt und auch weitere Maßnahmen getroffen haben damit es niemand mitbekommt. Das einzige was mir Sorgen bereitet ist der Fakt, dass Parkhäuser video überwacht werden. Zählt das trotzdem als Zeuge falls sich das einer anschaut oder muss es unmittelbar in dem Moment der Tat sein?

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Ab wann ist erregung öffentlichen ärgernisses strafbar?

Was meinst Du mit "ab wann"? Wenn es eine ist, dann ist sie auch strafbar.


Xx21xX84847 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 22:19

Naja im Internet stand dass dafür gewisse Kriterien wie zb Vorsatz erfüllt sein müssen. Habe ich ja weiter unten auch erläutert 😬

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Waldmensch70  27.07.2024, 14:14
@Xx21xX84847
Naja im Internet stand dass dafür gewisse Kriterien wie zb Vorsatz erfüllt sein müssen. 

Erst einmal: "Im Internet stand" ist keine konkrete Quellenangabe. 🤷‍♂️

Und wenn dafür Vorsatz erfüllt sein muss (was man auch selber einfach mal direkt im Gesetz nachlesen kann, ob das überhaupt so stimmt), dann wäre es ohne Vorsatz ja auch keine "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Da dann die Voraussetzung dafür nicht erfüllt ist.

Im Strafgesetzbuch steht Folgendes:

§ 183a - Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §183 mit Strafe bedroht ist.

    

Den Rest entscheidet dann im Zweifel das Gericht anhand der konkreten Fakten des Einzelfalles.

   

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Der hat sich nicht strafbar gemacht, was jeder im Herrenklo auch nicht macht. Es war heimlich, nicht offentlich. Seine Freundin hat machen koennen, was sie will, das is auch nie strafbar, weil sie nichts zeigen koennte, was zu oeffentlichen Ärgernis führt. Exhibitionistische Handlungen sind grundsärtzich nie weiblich,

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Xx21xX84847 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 11:57

Und was ist in Falle dessen, dass das auf kamera des parkhauses aufgenommen wurde? Wenn sich das wer angucken sollte, zählt das dann trotzdem als direkter Zeuge?

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BVBDortmund  27.07.2024, 12:04
@Xx21xX84847

Was, bei sowas hätte er wegschauen müssen- ansonsten ist er Spanner und kein Zeuge. Meistens sind das abe Leute, die geniessen und schweigen, haben dann wenisgtens was dvon einen schlecht bezahlten Job zu machen. Mal ehrlich, was glaubst -du was ein Rentner bei der Beobachtung über Kamera macht? Und der Staatsanwalt, Richter gar nicht hoeren will, aber Polizisten die Anzeige aufgenommen haben.

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