Wie gehe ich mit einer Drohung um?

2 Antworten

Nein, du musst nicht zurückschicken.

Wenn er Dir den Kaufpreis erstattet hat und dir gleichzeitig mitgeteilt hat, dass Du die Ware behalten darfst, liegt ein sogenannter "Vergleich" vor. Dieser Vergleich ist rechtlich bindend. Der Händler hat damit auf seine Ansprüche verzichtet, die Ware zurückzuerhalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

gojobro 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 18:29

also Vinted hat halt das Geld mir zurückerstattet nicht er aber danke für die Info

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" dass er illegal einbricht"

Wie muss ich mir einen legalen Einbruch vorstellen?