Sollte es Schuldunfähigkeit vor Gericht überhaupt geben nur auf Grund von Psychischen Störungen?

7 Antworten

nur mal so eine geschlossene Psychatrie ist bald schlimmer wie jeder deutsche Knast.

Im Knast weißt du genau den Entlassungstermin hastn Rechtsbeistand usw

In der Psychatrie kann man dich notfalls auch mit Medikamenten an dein Bett binden gegen deinen willen in der geschlossenen ist auch nochmal mehr erlaubt als in der offenen.

Das machen die natürlich jetzt nicht dauernd aber es besteht die Möglichkeit und es gibt Kliniken in die will man nicht kommen.

Ja, sollte es. Wer aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung eine Straftat begeht, gehört therapiert. Dieser Mensch hätte die jeweilige Straftat mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht begangen, wenn er gesund gewesen wäre.

hätten sie sich früher darum kümmern müssen

Das große Problem hierbei ist: Es ist leider ein charakteristisches Merkmal vieler psychischer Erkrankungen, insbesondere der Manie und der Schizophrenie, dass der Betroffene selbst seine Erkrankung nicht bemerkt. Er fühlt sich völlig normal und gesund, und selbst wenn man ihm sagt, dass er krank ist, glaubt er es nicht, weil er sich nicht krank fühlt. Dementsprechend ist es auch sehr schwer, diese Menschen zu einer Therapie zu bewegen. Wenn dir jetzt jemand sagen würde, du bist psychisch schwerst krank und sollst in die Psychiatrie, würdest du es dann tun? Nein, oder? Weil du dich völlig gesund fühlst und davon überzeugt bist, dass du kein psychisches Problem hast. Genau so fühlt sich jemand, der an einer Schizophrenie leidet.

Ganz abgesehen davon: Falls du annimmst, die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie statt in einer normalen JVA sei eine mildere Strafe, irrst du dich. Die Menschen sind dort genau so eingesperrt wie in einem Gefängnis, der einzige Unterschied ist, dass sie dort nicht einfach nur ihre Strafe absitzen und danach genau so krank wieder rauskommen wie sie reingekommen sind, sondern gleichzeitig ihre Erkrankung therapiert wird.

Im Gegensatz zu einer Haftstrafe gibt es für den Maßregelvollzug auch keine festgelegte Dauer, der Täter bleibt so lange dort, bis die behandelnden Psychiater der Meinung sind, dass seine Erkrankung ausreichend therapiert ist und keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Das kann in einem Jahr sein, in 20 Jahren oder auch nie. In vielen Fällen sitzen Straftäter wesentlich länger im Maßregelvollzug, als die Dauer einer normalen Haftstrafe für die von ihnen verübte Tat gewesen wäre, und die Tatsache, dass man nicht weiß, ob und wann man wieder freigelassen wird, ist zudem ziemlich zermürbend. Im Extremfall kann es vorkommen, dass man sein gesamtes restliches Leben im Maßregelvollzug verbringt, obwohl man ansonsten, wenn man zu einer normalen Haftstrafe verurteil worden wäre, vielleicht nur 7 Jahre bekommen hätte. Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer des Maßregelvollzuges.

Du hast den Sinn und zweck des Strafrechts nicht verstanden. Rachegelüste abzureagieren ist nicht der Zweck, sondern Straftaten zu verhindern. Wer die Kontrolle über sich hat kann durch Abschreckung veranlasst werden keine Straftaten zu begehen. Wenn jemand keinen Einfluss darauf hat, ob er Straftaten begeht oder nicht, funktioniert die Abschreckung nicht. So jemanden kann man entweder heilen, damit er die Kontrolle über sich zurück gewinnt, oder wegsperren, um die Öffentlichkeit anderweitig vor seinen Straftaten zu schützen.


treppensteiger  27.07.2024, 16:05

Wow, so schlicht, kurz und aussagekräftig möcht ich auch mal schreiben können.

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Floris1914 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 16:04

Das Deutsche Strafrecht ist in keinster weiße fair oder zu rechtfertigen

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hamberlona  27.07.2024, 16:13
@Floris1914

Damit hast Du punktuell sehr recht, etwas anderes wollte ich auch nicht behaupten.

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Dem ist nicht so.

Art und Umfang der Beeinträchtigung werden in jedem Einzelfall überprüft,und es kann auch eine verminderte Schuldfähigkeit in Frage kommen.

Bei vielen psychischen Erkrankungen ,aber auch Suchterkrankungen ist es Teil der Krankheit ,das man diese gar nicht ernst nimmt, diese gar verleugnet und demnach gar keine Hilfe in Anspruch nehmen will oder kann .

Auch hier ist Deine Ansicht und Bewertung nicht sachgerecht.


Floris1914 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 15:45

Angenommen ihrem Mann oder Ihre Frau würde ich mit einer anderen Frau schlafen sie wäre mit Sicherheit unglaublich sauer

würde ihr Mann oder Ihre Frau aber vorher Alkohol konsumieren un währenddessen gemacht haben wäre es also für Sie vollkommen in Ordnung

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Floris1914 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 15:48
@Floris1914

Bleibt nur noch zu hoffen dass sie die Tat in einen anderen Land begehen wo sie richtig eins drauf kriegen

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Im deutschen Strafrecht wird jeder nach seiner individuellen Verantwortung, geistigen Reife, Einsichtsfähigkeit und Schuld behandelt, bewertet und verurteilt (oder frei gesprochen).

Und das ist gut so. Sonst müsste man den Autofahrer, der ein Kind totfährt genau so bestrafen wie den kaltblütigen Mörder, da das Ergebnis jedes Mal ein toter Mensch ist.