Hallo, vielleicht gibt es ja noch Mitglieder, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben...
Seit zwei Jahren ist mein Sohn für das Fach Englisch in der Nachhilfe beim Studienkreis. Seit der Pandemie sind natürlich viele Nachhilfestunden ausgefallen.
1. Als der Unterricht im vergangenen Jahr zwischen August und Dezember wieder angeboten werden konnte, wurden statt 90 Min. nur jeweils 45 Min. durchgeführt. Begründung war, dass die Gruppe von 5 Teilnehmern in zwei Gruppen aufgeteilt wurde.
2.Mit dem 2. Lockdown wurde eine Online-Nachhilfe angeboten, welche wir aber nie in Anspruch genommen haben. Zum Einen da ich den Trainer telefonisch nie erreichen konnte und dieser sich auch nicht zurückgemeldet hat und zum Anderen, weil wir den vorgegebenen Termin aufgrund von Homeschooling nicht wahrnehmen hätten können.
Seit der Pandemie hat mein Sohn also kaum Nachhilfe erhalten und dennoch haben wir immer brav den vollen Betrag jeden Monat bezahlt. Mehr als 3/4 der bis jetzt entstandenen Kosten war für 0,0% Leistung.
Inzwischen habe ich den Vertrag gekündigt und ich frage mich nun, ob da der Studienkreis nicht entgegenkommen sollte, auch wenn es für den Anbieter ebenso eine unvorhersehbare Situation ist den Unterricht aufgrund von Behördlichen/Staatlichen Auflagen nicht anbieten zu können. Es sind hochgerechnet rund 1.200,-EUR für die gar keine Leistungen erbracht wurden und von den anderen Zahlungen hat mein Sohn z.T. nur 50% Leistung erhalten, da ja die Stunden gekürzt wurden.
Hat da jemand schon eine Erfahrung mit gemacht und ggf. Geld vom Studienkreis oder einem anderen Anbieter zurückerhalten?