Amazon sendet mir falschen Artikel und möchte den eigentlichen zurück haben?

Ich bestellte über Amazon ein neues iPad und ließ dieses auch durch Barclaycard finanzieren. Zu meinem entsetzen öffnete ich am Folgetag vor meinen Eltern das Amazon-Paket und darin befand sich eine Packung Waschmittel. Ich habe umgehend Bilder von der Verpackung gemacht und mich an den Kundenservice gewandt, um dort das ganze zu reklamieren. Dort sendete man mir einen QR-Code für die Rücksendung des falschen Artikels und versicherte mir, wenn die Rücksendung eingetroffen ist erhalte ich meine Erstattung.

Gesagt getan.

Einige Zeit verging und dann erhielt ich ein Schreiben von den Kontospezialisten, dass verdächtige Aktivität auf meinem Konto festgestellt worden ist, mein Konto gesperrt werden könne und nur eine Erstattung veranlasst wird, wenn ich das iPad zurück gebe. Toll… ich würde ja gerne Zaubern

Die Kontospezialisten sind absolut unkooperativ und antworten immer nur (wenn sie das überhaupt tun) mit standardisierten E-Mails. Auf sämtliche Bilder und Screenshots von E-Mailverläufe wird nich eingegangen.

Ich habe mich damit schon an einen Anwalt gewandt und dieser würde ein Schreiben aufsetzen.

Meine Frage ist nun ob jemand so etwas auch schon mal mit Amazon erlebt hat und wie es bei demjenigen ausging.

Vorab schon mal vielen Dank.

Die Sache macht mich langsam echt sauer, zumal ich noch nie Probleme mit Amazon hatte…

Amazon, Bestellung, Erstattung
Studienkreis Nachhilfe während Corona Sonderkündigung / Erstattung der Beiträge?

Hallo, vielleicht gibt es ja noch Mitglieder, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben...

Seit zwei Jahren ist mein Sohn für das Fach Englisch in der Nachhilfe beim Studienkreis. Seit der Pandemie sind natürlich viele Nachhilfestunden ausgefallen.

1. Als der Unterricht im vergangenen Jahr zwischen August und Dezember wieder angeboten werden konnte, wurden statt 90 Min. nur jeweils 45 Min. durchgeführt. Begründung war, dass die Gruppe von 5 Teilnehmern in zwei Gruppen aufgeteilt wurde.

2.Mit dem 2. Lockdown wurde eine Online-Nachhilfe angeboten, welche wir aber nie in Anspruch genommen haben. Zum Einen da ich den Trainer telefonisch nie erreichen konnte und dieser sich auch nicht zurückgemeldet hat und zum Anderen, weil wir den vorgegebenen Termin aufgrund von Homeschooling nicht wahrnehmen hätten können.

Seit der Pandemie hat mein Sohn also kaum Nachhilfe erhalten und dennoch haben wir immer brav den vollen Betrag jeden Monat bezahlt. Mehr als 3/4 der bis jetzt entstandenen Kosten war für 0,0% Leistung.

Inzwischen habe ich den Vertrag gekündigt und ich frage mich nun, ob da der Studienkreis nicht entgegenkommen sollte, auch wenn es für den Anbieter ebenso eine unvorhersehbare Situation ist den Unterricht aufgrund von Behördlichen/Staatlichen Auflagen nicht anbieten zu können. Es sind hochgerechnet rund 1.200,-EUR für die gar keine Leistungen erbracht wurden und von den anderen Zahlungen hat mein Sohn z.T. nur 50% Leistung erhalten, da ja die Stunden gekürzt wurden.

Hat da jemand schon eine Erfahrung mit gemacht und ggf. Geld vom Studienkreis oder einem anderen Anbieter zurückerhalten?

Schule, Nachhilfe, Recht, Dienstleistung, Erstattung, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, Ausbildung und Studium

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