FlixTrain Buchung storniert – Recht auf Erstattung?
Mir wurde vor anderthalb Wochen eine FlixTrain Verbindung ohne Angabe von Gründen und weniger als 24 Stunden vor Abfahrt storniert. Ich wurde lediglich durch eine E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt. Die Kosten für die gebuchte Fahrt werden mir erstattet, allerdings musste ich (um zeitgleich an meinem Ziel anzukommen) eine alternative Fahrt bei der Deutschen Bahn buchen, durch die mir zusätzliche Kosten entstanden sind. Kann mir jemand sagen, ob mir FlixTrain diese Kosten erstatten muss? Schließlich wurde ich durch die kurzfristige Stornierung (ohne genannten Grund!?) dazu gezwungen eine Fahrt bei der DB zu buchen…
Ich habe Flixtrain gestern noch eine E-Mail mit dem Original Ticket der DB geschickt und mir werden tatsächlich die zusätzlich entstandenen Kosten erstattet!
4 Antworten
Ich hatte eine Fahrt im Dezember 2023 mit Flixtrain gebucht und eine Bestätigung erhalten. Dann erfolgte von der Firma eine Stornierung und eine Umbuchung auf einen anderen Sitzplatz im gleichen Zug. Aber auch diese wurde wieder storniert. In beiden Fällen wurde man nicht direkt informiert, sondern hat das eher zufällig über die Website oder die App erfahren. Ein Anruf bei der Hotline hat mir die Stornierung bestätigt und mir entweder einen Refund oder einen Voucher angeboten. Ich habe die Erstattung angenommen und um einen Zug von einem anderen Bahnhof (später auf der gleichen Strecke) gebeten. Der wurde mir als verfügbar angegeben, und ich habe ihn gebucht - für 10 EUR mehr! Interessanterweise bekomme ich hier den gleichen(!) Sitzplatz wie von der vorherigen Buchung angeboten. Irgendetwas stimmt doch hier nicht...
An sich nein. Eine fahrgastrechtliche Sache war das ja eigentlich nicht, sonder eher vertragsrechtlich. Wenn die Verbindung (also auch der Beförderungsvertertrag) nicht mehr so besteht, dann kriegst Du das Geld zurück, eine andere Verbindung wird aber nicht bezahlt.
Du hast total recht, hätte ich die Antwort heute verfasst, dann wäre sie auch wie deine ausgefallen.
Allerdings ist es doch bei der Deutschen Bahn auch so, dass man bei einem Ausfall andere Zugverbindungen oder einen Hotelaufenthalt erstattet bekommt. Müsste das dann nicht bei Flixtrain auch der Fall sein?
Es klingt aber hier für mich so, als wenn Du von dem Recht gebraucht gemacht hast, dass Du die Fahrt gar nicht erst antrittst (nach Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a der Verordung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr):
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätungmehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen der Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile derFahrt, die nicht durchgeführt wurden [...]
Ja, das stimmt! Allerdings habe ich Flixtrain gestern Abend trotzdem noch eine Mail geschickt mit meiner DB Fahrkarte und mir wird tatsächlich die komplette Differenz (also die zusätzlich entstandenen Kosten) erstattet! Der Versuch hat sich also gelohnt 😁
Dann ist es ja gut, dass sie das Ticket auf Kulanz übernommen haben!
Das steht in den Bedinungen.
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, sonst gäbe es FlixTrain schon lange nicht mehr. Deinen Ärger verstehe ich aber gut. ;-)
Ich habe in den Bedingungen keine hundertprozentige Antwort darauf gefunden. Habe Flixtrain allerdings gestern Abend noch eine E-Mail mit der Bitte um Erstattung & der Original Fahrkarte geschickt und heute morgen schon eine Antwort erhalten. Die zusätzlichen Kosten werden mit tatsächlich erstattet! 😊
Du kannst dir nicht vorstellen, dass sie es mir erstatten? Oder was kannst du dir nicht vorstellen? :D
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie Dir das DB Ticket erstatten (nicht mal den Mehrpreis). Das müssten sie dann ja bei allen anderen auch und das ständig.
Ich bin mir da nicht sicher. Aber es gibt beim Eisenbahn-Bundesamt ein Bürgertelefon Fahrgastrechte. Erkundige dich dort einmal:
Bürgertelefon "Fahrgastrechte": +49 228 30795-400
Das ist so nicht ganz richtig. Neben der Rückerstattung des Tickets hat der Geschädigte auch Anspruch auf die Erstattung von Mehrkosten, die ihm auf Grund der Annullierung entstanden sind. In diesem Fall die Zusatzkosten für ein Ticket bei der DB. Und das ist auch gut so. Denn immerhin sind dem Fahrgast auf Grund eines Vertragsbruchs Schäden entstanden.
Wenn du ein Hotel buchst und weniger als 24 Stunden stornierst, werden 100 Prozent des Preises für die Unterkunft als Stornokosten berechnet.
In der Rechtssprechung geht es grundlegend um die Berechenbarkeit beider Vertragsparteien. Weil Vertragspartner A Vertragsbruch begann, ist Vertragspartner B ein Schaden entstanden, für den Vertragspartner A aufkommen muss.