Paket beschädigt - keine Erstattung von DHL?

Hallo, ich habe eine Jacke bestellt. Diese hat mir nicht gefallen und ich habe sie dem Verkäufer (Anbieter/Shop bei Amazon) wieder zukommen lassen.
Diese haben mir jedoch ein paar Tage später eine E-Mail zukommen lassen, in der stand, dass das Paket nachverpackt wurde, da es angeblich mit einer übelriechenden Flüssigkeit überschüttet worden ist. Das Paket wurde wieder an uns zurückgeschickt. Nach gründlicher Überprüfung der Ware konnte ich weder einen üblen Geruch noch andere Beschädigungen feststellen. An der Jacke war wirklich nichts! Es hieß, ich sollte mich an DHL wenden, die würden es mir ja erstatten.

So, nun habe ich von DHL ein schreiben bekommen. In dem stand: "Den Ihnen entstandenen Schäden können wir allerdings nicht erstatten: Die Innenverpackung reichte nicht aus, um einen derart empfindlichen Inhalt sicher zu schützen. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Sendungsinhalte aber so verpackt werden, dass eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis."

Wie geht's jetzt weiter? Wer erstattet mir den Preis? Sind immerhin 60€. Ich finde das eine Frechheit. Die Wäre habe ich genau so wieder eingepackt wie sie war und da war nichts mit.

Vergebe Sterne.

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eBay, Käufer sendet ware nicht zurück, welche Möglichkeiten bleiben mir?

Hatte im Januar eine Jacke bei eBay verkauft. Käufer bezahlte am 15. Januar und erhielt 2 Werktage später die Ware. Dann sagte er, dass die Jacke dreckig sei (stimmt nicht) und sendete mir die Jacke zurück via Nachnahme. Verweigerte die Annahme, weil der Postbote Gebühren wollte. Daraufhin meldete er den Fall bei eBay und verlangt den Betrag und drohte mich mit Anzeige. Habe daraufhin den Kauf abgebrochen und das Rückversandetikett bezahlt und ihm zugesendet. Dies geschah am 17.02. eBay sagte, dass er bis 24.02 sprich gestern, Zeit hatte, um mir die Ware zu senden. Danach könne ich eBay einschalten. Heute habe ich dann bei eBay angerufen und man sagte mir erneut, dass ich jetzt 14 Werktage warten muss, bis dahin soll der Käufer die Ware zurückschicken. Sollte er dies nach den 14 Tagen nicht tun, so würde eBay ihn erneut lediglich daran erinnern die Ware zurück zu versenden. Habe dann der Dame am Telefon gesagt, dass ich also bis zum Jahr 2070 auf meine Jacke warten kann, während PayPal den Betrag eingefroren hat. Habe jetzt weder das Geld noch die Jacke und fühl mich ehrlich gesagt von eBay verschaukelt. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Selbst bei gewerblichen Verkäufern hat man maximal 30 Tage, um die Ware zurück zu versenden. Wieso gewähnt eBay dem privaten Käufer von einem privaten Verkäufer gefühlte Jahre, um die Ware zu versenden? Verkaufen kann ich die Jacke jetzt auch nicht mehr, weil der Winter vorbei ist und kein normaler Mensch jetzt noch eine Winterjacke kauft.

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GEZ, Pflegeheim, Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Rundfunkbeiträgen, wann verjähren Ansprüche?

Meine Mutter hat bis zu ihrem Tode (Nov. 2016) 8 Jahre in einem Pflegeheim (vollstationär) gelebt. Erst jetzt haben wir zufällig erfahren, dass sie deshalb keine Rundfunkbeiträge hätte zahlen müssen. Es wurden also von ihrer ohnehin kleinen Rente fast 2000 € Rundfunkgebühren zu unrecht von der GEZ eingezogen.

Im Dezember 2016 haben wir deshalb die bereits gezahlten Beiträge zurück gefordert. Die GEZ hat nun das Konto mit Ablauf 12/2013 (also nachträglich) abgemeldet u. die Gebühren für die drei Jahre 2014 bis 16 erstattet. Für das Jahr 2013 ( u. davor) seien die Ansprüche verjährt (3-jährige regelmäßige Verjährungsfrist nach §195ff BGB u. Rundfunkstaatsvertrag).

Ich bin allerdings der Meinung, dass in diesem speziellen Fall die Verjährungsfrist erst in dem Moment beginnt, in dem wir Kenntnis von den diesen Anspruch begründenden Umständen erlangt haben.

Denn: im umgekehrten Fall argumentiert die GEZ selbst folgendermaßen: "Erlangt die GEZ oder die zuständige LRA erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis darüber, dass eine Gebührenforderung für zurückliegende Zeiträume besteht, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, in dem die GEZ oder die LRA von den Tatsachen Kenntnis erhält, die eine Gebührenpflicht begründen. Gleiches gilt, wenn Gebührenforderungen erst verspätet geltend gemacht werden können, weil der Rundfunkteilnehmer es versäumt hat, korrekte Daten mitzuteilen."

Außerdem wurde Anfang Januar bereits der Beitrag für 2017 abgebucht. Zumindest dieser müsste doch zusätzlich erstattet werden?

Ich würde mich freuen, wenn jemand sich mit dieser Problematik besser auskennt und uns einen Rat geben kann, wie wir die zu unrecht gezahlten Beiträge zurück erhalten können. Bitte nur sachkundige Antworten und keine Vermutungen. Vielen Dank schon mal im Voraus!

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Wieso erhalte ich keine Rückerstattung bei Stornierung meiner Bahn- Fahrkarte?

Hallo zusammen. Vor einigen Tagen habe ich mir ein Hin- und Rückfahrt ticket online bei bahn.de gekauft und per online Banking bezahlt (was ich sonst auch immer gatan habe). Da ich doch über einen längeren Zeitraum reise, wollte ich beide Tickets umtauschen und für einen neuen Zeitraum holen.

Bei der Hinfahrt sollte ich ursprünglich um 14:24 abfahren. Preis war ein Sparpreis für 19 Euro. Da ich die BC 25 habe, habe ich 14,25€ bezahlt. Dann bin ich auf Ticket umtauschen gegangen. Dabei ist es so, dass ich mir eine neue Bahnverbindung aussuche, die Daten neu eingabe und dann bestätige, dass ich das alte Ticket storniere und das neue buche. Dann steht da noch: ,,Das alte Ticket wird Ihnen abzüglich des Erstattungsentgelts in einem separaten Vorgang auf Ihr bei der ersten Buchung angegebenes Zahlungsmittel gutgeschrieben." Das neue Ticket hat exakt den selben Preis.

Wieder musste ich den PIN fürs Online Banking angeben.

Bei dem Rückfahrt Ticket genau das selbe Spiel. Gleicher Preis. Wieder auf Untausch geklickt. Das eine storniert, die neue Verbindung gebucht.

So. Dann bekomme ich natürlich die Stornierungs- und Buchungsbestätigungen in separaten Emails. Und in der Stornierungsbestätigung steht nun plötzlich "Da das Erstattungsentgelt dem Wert des stornierten Auftrags entspricht oder diesen ggf übersteigt, erhalten Sie keine Rückerstattung."

ABER DIE HABEN MIR TROTZDEM 2x 14,25 € abgebucht für die neuen Tickets!

Normalerweise hätten die sie Tickets doch dann nur umtauschen müssen?

Wieso buchen die mir das Geld denn wieder ab? Jetzt habe ich 28,50€ zu wenig auf dem Konto, weil die mir die beiden Stornierungen noch nicht zurück erstattet haben!!!

Und jetzt steht noch in der Email, das ich das nicht bekomme? Was soll das?

Oder dauert das ein paar Tage bis das Geld von den stornierten Tickets erstattet wird???

28,50 (2x 14,25) sind zwar nicht viel. Aber für einen Azubi, der auf jeden Cent angewiesen ist, schon. Jetzt fehlt mir das Geld auf dem Konto, um eine weitere wichtige Rechnung zu bezahlen.

Also kennt sich jemand damit aus?

Danke für die lieben Antworten.

Lg

Deutsche Bahn, Erstattung

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