Kann ich das erstatten lassen von ihr oder kann man mir bitte helfen wie man diesen Geruch entfernen kann?
Hallo ihr lieben,

Ich habe eine Zeit lang bei einer Freundin gewohnt die ZWEI Katzen hat, die eine 13 Jahre alt die anderen 4-5 circa.
Die älteste Katze ist ziemlich inkontinent und pinkelt über all hin nur nicht aufs Katzenklo.

zu meiner Frage……

Die Katze hat auf meine Jacke gepinkelt und als ich hinkam und sie abholen wollte stank sie penetrant nach katzenurin. Sie meinte sie würde es nicht riechen.. was mich ehrlich gesagt nicht wundert, denn wenn man in ihre Wohnung kommt riecht man nichts anderes als Katzenurin.

Bekommt man diesen Geruch noch irgendwie raus ?

Ich habe sie ebenfalls gefragt ob sie mir das Geld zurück zahlen könne, daraufhin kam JA

MIR GEHT ES NICHT NUR UMS GELD SONDERN HAUPTSÄCHLICH DARUM DIE JACKE ZU RETTEN…

die Sachen lagen dort eine Weile denn ich hatte nicht die Möglichkeit diese zu holen da ich einen sehr langen Krankenhaus Aufenthalt hatte. Und nein ich habe leider niemand gehabt der die Sachen hätte abholen können…

Ich wäre euch super dankbar wenn hier hilfreiche antworten kommen anstatt dumme aussagen. Ich wollte auch eigentlich nicht die Umstände Preis geben warum ich meine Jacke + andere Sachen (was im übrigen abgeklärt war das die Sachen da eine Weile im Abstellraum bleiben können) nicht abholen konnte aber da hier sonst keine hilfreichen antworten kommen naja…

könnte ich denn wenigstens wenn ich die Jacke in Reinigung gebe dafür das Geld verlangen?

DANKESCHÖN

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Bahn erstattet nicht was tun?

**Ich bin auch über nachträgliche Antworten sehr Dankbar um mir verschiedene Meinungen einholen zu können**

Hallo,

ich bin am 03.09.2023 um 23:59 Uhr mit dem Taxi von Leipzig Hbf nach Chemnitz Hbf gefahren.

Grund:

zwischen Leipzig Hbf und Leipzig-Liebertwolkwitz bestand Schienenersatzverkehr (Linie RE6, Mitteldeutschen Regiobahn). Der Busfahrer weigerte sich alle stehende Fahrgäste zu befördern, ich war also gezwungen auszusteigen und dort zu bleiben. Es handelte sich um die letzte Fahrt an diesem Tag. Eine Ankunft in Liebertwolkwitz um den Zug zu erreichen konnte laut Taxifahrer nicht gewährleistet werden, daher die Durchfahrt bis Chemnitz Hbf. Ich habe vor bevor ich die Fahrt mit dem Taxi angetreten habe bei der Mitteldeutschen Regiobahn angerufen um sicherzustellen, dass diese Kosten erstattet werden. Dies wurde mir telefonisch bestätigt, die dadurch entstandenen Kosten werden erstattet.

Die Kosten beliefen sich auf 125€ für zwei Personen. Also insgesamt 250€. Ich habe am 04.09.2023 den Antrag eingereicht, dieser wurde, wie bei der anderen mitfahrenden Person, abgelehnt.

Extern habe ich erfahren, dass Anträge für Fahrgastrechte und Erstattungsanträge bei der MRB bei der Erstbeantragung immer abgelehnt werden um Kosten zu sparen. Erst bei Widerspruch oder einem zweiten Antrag werde dieser wirklich erst bearbeitet. Dies würde auch erklären, warum wir beide die selbe E-Mail bekommen haben.

Selbstverständlich haben wir beide Widerspruch eingelegt. Wir haben dann beide erfahren, dass der Antrag nicht für die Inanspruchnahme eines Fahrgastrechtes, sondern über die Beschwerdeabteilung (?) bearbeitet wurde. Außerdem haben wir erfahren, dass wir das falsche Formular von den Mitarbeitern bekommen haben. Nach einem Monat haben wir beide eine Rückmeldung bekommen.

Die Antwort auf seinen Widerspruch:

„Da es schwierig ist die beschriebene Situation zu rekonstruieren, haben wir beschlossen Ihnen die Kosten zu erstatten, welche Ihnen bei einem Ausfall gemäß Fahrgastrechten zusteht.

"Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr, können Sie ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Die Kosten werden bis maximal 120 Euro erstattet"

Die Überweisung der 120,00 Euro erfolgt innerhalb der nächsten 14 Tage auf das von Ihnen angegebene Konto.“

Und die Antwort auf meinen:

„Wir bedauern, dass wir Ihren Erwartungen an unsere Antwort nicht entsprechen konnten.

 Um es gleich an den Anfang zu stellen, sie haben einen Fahrgastrechteantrag unter der Vorgangsnummer XXX eingereicht. Dieser wird von einer anderen Fachabteilung bearbeitet, weshalb Sie von dieser eine separate Antwort erhalten.

 Wir können uns an dieser Stelle nur dafür entschuldigen, dass Ihr Reiseverlauf nicht wie geplant verlaufen ist. Seien Sie versichert, dass wir alle Hinweise und Anregungen in der Nachbereitung eingehend Auswerten werden. Nur so ist es uns möglich, den Erwartungen unserer Fahrgäste künftig in vergleichbaren Situationen entsprechen zu können.

 Wir hoffen, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen, Sie in Zukunft positiv von unserer Dienstleistung überzeugen zu können und wünschen Ihnen eine angenehme Woche.“

Eine Antwort habe ich einen halben Monat später immer noch nicht erhalten. Habe mich mit der MRB in Kontakt gesetzt und das ganze nochmal gemacht.

Nun die Rückmeldung:

“Wir haben Ihr Anliegen geprüft. Gemäß den Fahrgastrechten steht Ihnen aufgrund der Nutzung des Deutschland-Tickets ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50€ zu. Wir möchten darauf hinweisen, dass gemäß unserer Richtlinien Entschädigungszahlungen unter 4€ in der Regel nicht ausgeführt werden.

Wir sind uns bewusst, dass unsere Antwort möglicherweise nicht Ihren Erwartungen entspricht Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass als öffentlich bestellter Nahverkehrsanbieter wir verpflichtet sind, die gesetzlichen Fahrgastrechte einheitlich und unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller Fahrgäste anzuwenden. Selbst wenn wir in bestimmten Fällen eine andere Sichtweise vertreten, können wir dennoch nicht von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Als Ausgleich für die entstandenen Unannehmlichkeiten bieten wir Ihnen gerne einen Gutschein für die MRB an. Wir würden uns über Ihr Einverständnis freuen, diesen Gutschein als Kompensation zu akzeptieren. Sobald Sie uns Ihre Zustimmung mitteilen, werden wir die Versendung veranlassen.“

Was soll ich jetzt machen? Ja, es sind nur 125€, für mich als Auszubildender ist das aber eine Menge Geld. Das ganze frustriert mich sehr. Das kuriose:

Wir wollten den selben Zug nehmen, nahmen das selbe Taxi, hatten dasselbe Ticket und haben anfangs beide den selben Antrag eingereicht. Wie kann das sein?

Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bahn, Erstattung, Rechtslage, Zug, Fahrgastrechte
Sparkasse, Erhöhungen der Kontoführungsgebühren zurückfordern?

Hat jemand bereits seine Gebühren (bzw. die seit kurzem als unrechtmäßig erklärten Erhöhungen) zurückerstattet bekommen oder eine Rückzahlungsaufforderung eingesendet?

Ich war Student in den vergangen Jahren, jedoch habe ich mich um das Ganze rein-überhaupt nicht gekümmert, dementsprechend bin ich recht angenehm überrascht über die kürzlichen Entwicklungen in diesem Kontext.

Von mir wurden Kontoführungsgebühren eingenommen die ganz normal von jedem Girokartenbesitzer gezahlt wurden, (heißt übrigens - ich hätte mein Studentendasein erneut schriftlich darlegen müssen? nachdem es einmal abgelaufen ist, um überhaupt keine Gebühren zahlen zu müssen. Hatte ich aber nicht gemacht,....nun gut, das macht nichts :). Nun weiß ich auch nicht wie es sich in den letzten Jahren mit den K-führungsgebühren-Erhöhungen verhielt, scheinbar ,...nein, ganz sicher, hatte ich in dieser Zeit fleißig in Bücher reingeschaut und war schrecklich abgelenkt...

Um den ganzen Kram etwas kürzer und bequemer zu machen, möchte ich einfach ein Forderungsschreiben einreichen, dass die Erhöhungen zurückverlangt (nach einer - wie soll es auch anders sein - Mustervorlage),

gäbe es denn da irgendwelche Risiken? ..bezogen nicht explizit auf die Mustervorlage (sie stammt nicht aus dem Darknet) sondern auf das eigentliche Vorhaben.

(Über die K-führ.geb.Erhöhungen habe ich mich nie informiert, wenn es doch aber so vielversprechend aussieht, dann möchte ich doch die Hände ausstrecken, das tuhe ich nur bei Gelegenheit. Und das wollte ich nun demnächst tun, hat jemand Tipps?

Bank, AGBs, Erstattung, Forderung, Sparkasse
Käuferin will Gewinn daraus schlagen, dass ich versehentlich die falsche Ware bei Vinted versendet habe, welche Vorgehensweise ist korrekt?

Ich hatte bei Vinted/ Kleiderkreisel diverse Lego Sachen meines Sohnes eingestellt und wollte ihm den Erlös aufs Sparkonto überweisen.

Die Angebote waren durchweg mit versichertem Versand und ich hatte diese bereits vor 3 Monaten eingestellt.

Letzte Woche schrieb mich eine Dame an und bettelte, dass ich ein Set mit Booten für 2€ unversichert als Büwa versende, was ich auch gemacht habe.

12€ für das Set plus 2€ Versand.

Einen Tag später fiel mir auf, dass ich versehentlich ein anderes Set mit einem Flugzeug versendet hatte, das für 10€ inseriert gewesen war.

Sofort machte ich die Käuferin auf den Fehler aufmerksam und fragte sie, wie sie weiter vorgehen würde und entschuldigte mich.

Sie schrieb, dass sie sich nie für das Flugzeug entschieden hätte und verlangte 8€ von den 14€ zurück.

Ich sagte, dass ich das etwas happig finde und bot ihr an, die Ware ungeöffnet zurück zu senden, den kompletten Preis von 14€ plus 2€ Rücksendung zu erstatten. Eine Hälfte sofort, die andere Hälfte nach Rückerhalt der Ware.

Daraufhin schrieb die Käuferin, so ginge es nicht, schließlich habe sie jetzt kein Geschenk für ihr Kind und forderte 5€ zurück.

Schließlich könne sie dieses Flugzeug statt für 10€ auch für 9€ gebraucht woanders bekommen.

Ich machte sie darauf aufmerksam, dass sie das Flugzeug zuvor als nicht adäquates Geschenk tituliert hatte und blieb bei meinem Angebot der kompletten Rückerstattung von 14€ plus 2€.

Daraufhin erklärte sie sich mit großer Beschimpfung bereit, das Flugzeug gegen Erstattung der 2€ Differenz zwischen Schiff-Set und Flugzeug-Set zu behalten, worauf ich die 2€ umgehend erstattete.

Frage: war mein Angebot der Rückerstattung von 16€ korrekt oder hatte die Käuferin Recht, dass es so nicht geht?

Es war wie gesagt ein Versehen und ich hatte mich umgehend entschuldigt und Erstattung angeboten.

Die Preisdrückerei von 8€ bei 14€ wegen eines offensichtlichen Versehens fand ich aber auch nicht in Ordnung.

Was denkt Ihr?

Versand, Recht, Kleinanzeigen, Erstattung, Gebrauchtwaren, Handel, käuferrecht, Onlineverkauf, Second Hand, Verkauf, Irrtum, Kleiderkreisel, versehen, Vinted

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