Eigenbedarfskündigung?
Hallo,
ich werde im Dezember 62 Jahre alt. Habe einen 24 Jahre alten Sohn und ein Partnerin die bei mir leben.
2017 bin ich in eine Mietwohnung eingezogen. Tolle Wohnung und guter Mietpreis. Einziges Manko war, dass Gasabrechnung zu 100 % durch zwei Parteien geteilt wurde. Dies obwohl im Mietvertrag die Regelung 30 % nach qm und 70 % nach Verbrauch stand.
Es könnte aber kein Verbrauch gemessen werden, da beide Wohnungen in dem Haus an einen Gaszähler angeschlossen war und beide Fußbodenheizung habe.
In der anderen Wohnung wohnt der Vater meiner Vermieterin. Er hat alle Häuser und Wohnungen seiner Tochter übertragen, die in der Nähe wohnt. Abrechnungen erhalte ich aber vom Vater .
Die Wohnung ist toll und kostet ohne Nebenkosten 690 Euro bei knapp 100 qm.
Unsere Fußbodenheizung funktionierte nie richtig aber die Eltern die unten wohnen haben geheizt ohne Ende
So sind natürlich de Nebenkosten immer höher geworden. Wir haben sozusagen das Heizen der Eltern mit bezahlt.
Mittlerweile liegt der Preis mit Wasser und Heizung bei 1150 €. Das heißt, wir zahlen 460 Euro Nebenkosten (ohne Strom).
Ich habe dies immer akzeptiert, weil auch insgesamt 1150 € immer noch ein guter Preis für die Wohnung ist
Haben ein gutes Verhältnis zu den Eltern.
Vor 9 Wochen habe ich mit der Vermieterin telefoniert. In dem Gespräch sagte sie, sie sei froh dass wir uns wohl fühlen und möchte das wir weiter in der Wohnung zufrieden sind.
Vor 3 Wochen habe ich mit dem Vater noch Tarif für Heizung bei unserem Anbieter besprochen. Er meinte noch zu mir, sollen wir das für 1 oder 2 Jahre fest machen.
Gestern erhielt ich dann völlig überraschend die Eigenbedarfskündigung zum 31.01.2025.
War schockiert und bin immer noch fix und fertig
Begründet wird diese mit dem Rückzug der beiden Söhne der Vermieterin aus Berlin nach Viersen. Für diese benötigen sie unsere Wohnung.
Es steht auch die Begründung in der Kündigung und der Hinweis auf Widerruf bis spätestens 30.11.
Ich habe der Vermieterin gesagt, dass Du für mich eine sehr harte Entscheidung ist.
Ich werde 62 Jahre alt. Mein Sohn, der bei mir lebt (24 Jahre alt) steht kurz vor Abschluss seines Studiums. Da ich 2027 in Rente gehe und dann wesentlich weniger Geld zur Verfügung habe, war meine Planung so, dass, wenn mein Sohn in 1 oder 2 Jahren auszieht, ich die jetzige Wohnung fristgerecht kündige und mir eine kleinere 2 Zimmer Wohnung suche.
Die Kündigung jetzt bedeutet, ich muss jetzt wieder eine 3 Zimmer Wohnung suchen. Problem wird auch werden dass ich zwei Katzen haben. Finde ich eine habe ich Umzugskosten. Die neue Wohnung kann ich dann wenn mein Sohn dann auszieht wieder kündigen und eine 2 Zimmer Wohnung suchen. Und wieder Umzugskosten.
Das schlimme ist, dass die Vermieterin in einem grossen Haus alleine mit ihrem Mann lebt. Dort gäbe es mit Sicherheit auch die Möglichkeit die Söhne aufzunehmen. Und wie bereits geschrieben hat sie auch etliche Mietobjekte in der Nähe.
Es geht hier nur darum den Söhnen eine schöne Wohnung zu geben und Oma und Opa unten wohnen zu haben.Und darum sollen wir raus.
Meine Frage.
Habe ich mit einem Widerspruch wegen unzumutbare Härte, vor allem auch wegen dem Aspekt, dass die Vermieterin noch etliche andere Wohnungen hat und vor allem ein grosses Haus mit Mann bewohnt eine Chance.
Ich muss jetzt 3 Zimmer Wohnung suchen (für 1 oder 2 Jahre) um dann diese bei Auszug Sohn zu kündigen.
Vielen Dank für Hilfe
PS mein Sohn studiert an Uni in Venlo. Das Studium soll 2025 mit dem Bachelor Abschluss enden. Ein Umzug aus dem gewohnten Umfeld ist nicht förderlich.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/critter/1721574852088_nmmslarge__110_42_223_223_ad26c5d159b9f2457d2e61ddc13f98ae.png?v=1721574852000)
Du bist hoffentlich in einem Mieterverein! Wenn nicht, sofort eintreten und dich gründlich beraten lassen.
Es ist nämlich nicht gesagt, dass die Söhne unbedingt deine Wohnung haben müssen, wenn anderweitig freier Mietraum im Besitz des Vermieters besteht. Lass dich dringendst beraten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/critter/1721574852088_nmmslarge__110_42_223_223_ad26c5d159b9f2457d2e61ddc13f98ae.png?v=1721574852000)
Dass sie dich auserwählt haben, kann verschiedene Gründe haben, evtl. auch den, den du nennst. Der Vermieter wird sich erst Gedanken machen (müssen), wenn er von außenstehender Seite auf die Möglichkeit einer anderen Wohnung hingewiesen wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cleanercode/1712487595293_nmmslarge__371_572_1203_1203_4eb87b925752e760436e518e01bae5c3.jpg?v=1712487595000)
Da du noch keine Renterin bist, ist die Sache mit dem Härtefall erstmal gegessen. Zudem hast du eine sehr großzügige Kündigungsfrist erhalten.
Die Kündigung wegen Formfehlern anzufechten ist die einzige Möglichkeit. Hilft dir aber eher nichts.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe keine grosszügige kündigungsfrist erhalten. Das ist die gesetzliche. Und ist es nicht hart, wenn man mit 62 einen Umzug in eine andere 3 Zimmer Wohnung machen muss, wenn der Sohn noch 1 oder 2 Jahre bei mir lebt und dann diese wieder kündigen muss um eine 2 Zimmerwohnung zu nehmen. Bei der jetzigen hätte ich gekündigt in dem Moment wo er geht die Wohnung gekündigt.
Ausserdem ist mein Sohn im letzten Jahr des Studiums und will in 2025 seinen Bachelor machen. Er ist mit 18 bei seiner Mutter rausgeflogen und wohnt seitdem bei mir. Das ist keine tolle Situation für ihn und nicht förderlich für sein Studium.
Und nochmals. Bis vor ein paar Wochen war seitens der Vermieterin und der Eltern kein Anzeichen von Kündigung. Ganz im Gegenteil. Sie hat ein riesen Haus und wohnt dort nur mit Mann. Und hat auch noch einige weitere Mietobjekte. Soll sie doch ein anderes nehmen.
Fur mich ist das schon eine außerordentliche Härte.
Ich glaube eher das alle Mieteinheiten Vermieter sind.
Aber eine Eigenbedarfskündigung in einer anderen Wohnung der Vermieterin ist eventuell nicht so ein Härtefall wie bei mir.
Gibt es keine Pflicht vor Kündigung zu prüfen ob es bei einer anderen Wohnung nicht so eine harte Entscheidung wäre.
Ich glaube eher dies würde ünerhauot nicht in Erwägung gezogen weil meine Wohnung schön ist und die Großeltern unten wohnen