Faeser verbietet "Compact"-Magazin inklusive Online-Formaten. Stimmen dazu?

Nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR verbietet das Bundesinnenministerium das rechtsextremistische "Compact"-Magazin des Publizisten Elsässer. Damit verschwindet das erfolgreichste und reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische "Compact"-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.

Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten "Compact" seit Jahren und bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".

Chefredakteur und prägende Figur an der Spitze von "Compact" ist Jürgen Elsässer. In den einzelnen Formaten wurden sowohl aktuelle Themen aufgegriffen als auch eigene Themen gesetzt. Durchweg wurden Hass und Hetze verbreitet, insbesondere gegen muslimische Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen die Bundesregierung, die sogenannten "Altparteien" und nach journalistischen Kriterien arbeitende Medien, die als "Systempresse" oder "Lügenpresse" diffamiert wurden.

"Compact" bestand aus einem Magazin, das monatlich erscheint, nebst Sonderheften, einem Online-Auftritt und einer täglichen Sendung namens "Compact Der Tag", die von Montag bis Freitag täglich produziert wurde. Das Heft hatte nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren.

Die tägliche Sendung, die auch auf dem YouTube-Kanal von "Compact" zu sehen war, verfügte über eine erhebliche Reichweite: Bis zu 100.000 Klicks erreichten Videos von "Compact Der Tag" auf YouTube, einzelne Doku-Formate sogar bis zu eine Million.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nach Belegen dafür muss man in der Tat nicht lange suchen: "Compact" sprach von sich selbst als "Widerstand", seit der Pandemie wurde das politische System als Corona- oder Impf-"Diktatur" diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es kürzlich, "neuer Impfterror" sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen "zwangsgeimpft" worden.

Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von "Compact". Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke". Um die Souveränität gegen Polen zu verteidigen, könne man gemischte "deutsch-russische Bataillone" an der Grenze stationieren.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

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Meinung des Tages: Wie steht ihr zu einem Tempolimit auf deutschen Autobahnen?

Das Tempolimit auf Autobahnen und in Städten ist in Deutschland seit Jahren ein wiederkehrendes Thema. In vielen Ländern in Europa ist bei maximal 130 km/h auf der Autobahn Schluss. In Deutschland gilt das zwar an gewissen Stellen auch oder wird als Richtgeschwindigkeit angegeben, ein generelles Tempolimit gibt es aber nicht.

Die gängigsten Argumente für und gegen ein Tempolimit

Befürworter der Geschwindigkeitsbegrenzung argumentieren häufig mit dem Aspekt des Klimaschutzes. Die Rechnung dabei ist recht einfach: Je schneller ein Auto fährt, desto mehr klimaschädliches CO2 wird in die Luft freigegeben. Bei langsamerem Fahren sinkt dieser Ausstoß - und zeitgleich auch der Spritverbrauch, was das Fahren letztlich günstiger machen würde.

Ein weiterer Punkt ist laut Befürwortern die Sicherheit. So führe ein Tempolimit nicht nur zu einem entspannteren Fahren, laut Studien geschähen an entsprechenden Stellen auch weniger Unfälle.

Auch Staus sollen damit gar nicht erst geschehen - wenn jeder gleich schnell fährt, soll der Verkehr besser fließen.

Ein weiterer Punkt ist für Anwohner interessant: Rast ein PKW über die Autobahn, so hört man das oft noch sehr weit weg. Wäre Rasen nicht mehr möglich, wäre das Fahren leiser.

Generell steht auch im Fokus ein entspannteres Fahren. Wenn sehr schnell gefahren wird, so die Befürworter des Tempolimits, müsse man sich extrem konzentrieren.

Eine neuere Studie hat zudem nun ergeben, dass ein Tempolimit einen wirtschaftlichen Nutzen hätte: Eine internationale Forschergruppe ermittelte Wohlfahrtsgewinne von 950 Millionen Euro pro Jahr, würde ein Tempolimit von 130 km/h eingeführt werden.

Selbstverständlich gibt es, wie bei jedem kontroversen Thema, auch eine große Menge an Menschen, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung ablehnen. Zu den Hauptargumenten hier gehört beispielsweise, dass es unterschiedliche Studien zur CO2-Einsparung gibt - unklar sei demnach, wie viel wirklich eingespart werden würde.

Außerdem argumentieren die Gegner, dass Autobahnen bereits jetzt die sichersten Straßen Deutschlands seien - die meisten Unfälle würden auf Landstraßen geschehen. Ein Tempolimit von 130 km/h auf der Autobahn würde also daran nichts ändern.

Auch in Sachen Stau sind sie skeptisch: Die Gründe dafür sehen sie bei den vielen Baustellen und der allgemein hohen Dichte an Autos in Deutschland.

Lärm wird laut den Gegnern auch eher nicht von den PKWs verursacht, sondern primär von LKWs - und diese fahren in der Regel mit 80 km/h auf der Autobahn.

Häufig kommt auch das Argument der Freiheit in der Debatte vor: In Deutschland gäbe es bereits genügend Verbote. Ein weiteres auf der Autobahn sei schlichtweg ein weiterer Eingriff in die Freiheit und gänzlich unnötig. Raser würden sowieso weiter rasen.

Tempolimit auch in Städten - 30km/h

Über 380 Städte in Deutschland möchten eine (partielle) Reduzierung der Geschwindigkeit von 30 km/h einführen. Es gab sogar bereits den Vorschlag, dies flächendeckend in deutschen Städten einzuführen. Doch dies lehnte Verkehrsminister Wissing ab. Man müsse auch die Bedürfnisse und Interessen Durchreisender beachten, so seine Argumentation.

Auch innerhalb der Parteien gibt es bei der Thematik großes Konfliktpotential. Die SPD und die Grünen sind für die Einführung des Limits. Die Union ist gespalten, äußert sich immer wieder zu temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die FDP lehnt diese hingegen ab - und kassiert dafür massive Vorwürfe, (nur) die Interessen der Automobilindustrie zu vertreten.

Unsere Fragen an Euch: Seid ihr für die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen? Wie würdet ihr zu einer flächendeckenden 30-er Zone in Städten stehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/tempo-30-staedte-101.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/tempo-limit-30-stadt-verkehr-wissing100.html
https://www.merkur.de/politik/tempolimit-deutschland-autobahnen-130-christian-lindner-fdp-gruene-akw-laufzeit-zr-91909444.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/debatte-tempolimit-fdp-dagegen-100.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tempolimit-wohlfahrtsgewinne-101.html
https://www.zdf.de/kinder/logo/diskussion-um-ein-tempolimit-100.html

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Meinung des Tages: Skandal um Prechts Aussage - Passage aus Podcast wird gelöscht. Was haltet ihr davon?

Lanz & Precht ist ein ZDF-Podcast. In diesem Sprechen Markus Lanz (Talkshow-Moderator und Journalist) und Richard David Precht (Schriftsteller und Philosoph) über aktuelle gesellschaftliche sowie politisch relevante Themen. In der neusten Folge sprachen die beiden über Israel und den Gazastreifen. Ein Thema, das derzeit die Medien dominiert.

Aussage wird aus Podcast gelöscht

Die Kritik zur neusten Folge des Podcasts war massiv. Der Autor Richard David Precht tätigte dabei eine Aussage, auf die sowohl die israelische Botschaft, als auch die Orthodoxe Rabbinerkonferenz prompt reagierten. Der Moderator Markus Lanz erzählte in der neusten Folge von seinen persönlichen Erfahrungen bei der Begegnung mit Orthodoxen in Israel. Sinngemäß erklärte er, dass viele von ihnen sich gänzlich der Religion widmen und somit nicht arbeiten könnten. Auf diese Vorlage reagierte Precht, indem er erläuterte, dass die Religion streng orthodoxen Juden verbieten würde, zu arbeiten - mit Ausnahme von Diamanthandel und ein paar Finanzgeschäften.
Aufgrund der massiven Kritik an dieser Formulierung, wurde der Abschnitt aus dem Podcast entfernt. Precht verfasste ein nachträglich eingefügtes Statement, dass ein Statement gefallen sei, dass zu großem Aufsehen führte und dies keinesfalls so gemeint war, wie es aufgefasst wurde.
Am Sonntag wurde auch im Begleittext der aktuellen Folge darauf Bezug genommen: Es werde bedauert, dass die entsprechende Passage zu Kritik geführt hat. Zusammenhänge, so das Statement, wurden verkürzt dargestellt, woraufhin falsche Interpretationen möglich waren.

Die Kritik an der Aussage

Auf X (ehemals Twitter) schrieb die Gesellschaft der Orthodoxen Rabbinerkonferenz, dass durch diese Aussage ein neuer Tiefpunkt erreicht wurde.

Auch der Vorstand äußerte sich, nannte die Formulierung einen Schlag ins Gesicht und dass es bei solchen Aussagen kein Wunder sei, dass Vorbehalte und Hass gegenüber in Deutschland lebenden Juden und dem Staat Israel nach wie vor so stark vertreten seien.
Die israelische Botschaft warf dem Autor Antisemitismus vor, äußerten sich diesbezüglich ebenso auf Twitter.
Auch die stellvertretende CDU-Vorsitzende und Sprecherin des Jüdischen Forums der CDU, Karin Prien, kritisierte die antisemitischen Stereotype, die David Precht mit seiner Aussage verbreitet hatte.

Antisemitismus in Deutschland

In Deutschland ist Antisemitismus ein zunehmendes Problem. Auch die aktuelle politische Lage trägt dazu seinen Teil bei. Bezieht man sich auf die Mitte-Studie 2023, so hat die Zustimmung zu antisemitischen Aussagen in Deutschland zugenommen - dies allerdings besonders zwischen der Studie aus dem Jahr 2020/2021 zu 2023. Folgt man jedoch der Autoritarismus-Studie aus dem Jahr 2022, so hat die antisemitische Einstellung in den vergangenen Jahren abgenommen.
Auch die Zahl der antisemitischen Straftaten schwankt. Seit Beginn des Kriegs in Israel ist es in Deutschland zu mehreren antisemitischen Straftaten gekommen.
Zum Vergleich: 2015 gab es in Deutschland 1366 Delikte, 2021 waren es über 3000. Im Jahr 2022 sank die Zahl auf 2641, wobei aber die Anzahl der Gewalttaten stieg (2021: 64 Gewaltdelikte, 2022 88). Im ersten Halbjahr 2023 wurden 960 antisemitische Delikte erfasst.

Derzeit kursieren im Internet wiederholte Gewaltaufrufe gegen jüdische Einrichtungen. Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen werden zwar erhöht, dennoch fühlen sich viele der Betroffenen unsicher, schicken ihre Kinder beispielsweise aus Angst nicht mehr in jüdische Kindergärten.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr Prechts Aussage und die Reaktion dazu? Sollten für ihn weitere Konsequenzen folgen, um ein Statement gegen Antisemitismus zu setzen oder ist die Reaktion bereits ausreichend, vielleicht sogar zu viel?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Wir wissen, dass das Thema derzeit zu hitzigen Debatten führt und möchten im Zuge dessen darum bitten, sich auch bei etwaigen Diskussionen an die Netiquette zu halten.

Quellen: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-10/precht-kritik-podcast-israel-lanz
https://www.spiegel.de/kultur/richard-david-precht-satz-ueber-orthodoxe-juden-aus-podcast-mit-markus-lanz-geloescht-a-ff9ca113-4d04-462a-9279-44e6d948841e
https://lanz-precht.podigee.io/
https://www.deutschlandfunk.de/antisemitismus-102.html
https://www.boell.de/sites/default/files/2022-11/decker-kiess-heller-braehler-2022-leipziger-autoritarismus-studie-autoritaere-dynamiken-in-unsicheren-zeiten_0.pdf
https://www.fes.de/referat-demokratie-gesellschaft-und-innovation/gegen-rechtsextremismus/mitte-studie-2023


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Meinung des Tages: Wie sinnvoll mit kritischen Straßennamen in Deutschland umgehen?

Dass der Umgang mit der eigenen Kolonialgeschichte immer noch schwierig ist, zeigt das jüngste Beispiel aus der Stadt Erfurt: Hier ging es konkret um die mögliche Umbenennung des Nettelbeckufers, das nach dem gleichnamigen Steuermann von Sklavenschiffen und Befürworter der dt. Kolonialpolitik Joachim Nettelbeck (von den Nazis später als Nationalheld stilisiert) benannt ist. 

Das Thema ist durchaus brisant: Inwieweit vermitteln, problematisieren oder schönen beispielsweise Straßennamen hierzulande die eigene (kritische) Geschichte? Sollen Straßennamen in Deutschland, die nach Personen der Kolonialgeschichte benannt sind, abgeändert werden?

In Erfurt prallen derzeit zwei Lager aufeinander: Gegner einer möglichen Umbenennungsinitiative argumentieren, dass die Namensänderung aus heutiger Perspektive / nach heutigen Normen und Moralvorstellungen geschieht und man befürchtet, die eigene kritische Geschichte somit aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Hier wird allerdings vergessen, dass Straßennamen einen engen zeitlichen Bezug haben, da sie i.d.R. als Ehrung und nicht als Mahnmal betrachtet werden.

Dekoloniale Initiativen hingegen setzen sich dafür ein, die Opfer kolonialer & rassistischer Verbrechen bei möglichen Straßennamen (so wie in Erfurt Gert Schramm, Opfer des NS-Regimes) in den Vordergrund zu rücken, so dass diese Personen entsprechend gewürdigt werden und das Echo des Negativen quasi im Straßennamen mitschwingt.

In Erfurt zumindest läuft derzeit alles auf einen - durchaus pietätslosen - Kompromiss hinaus: Das Ufer soll seinen Namen behalten und Nettelbeck + Schramm werden auf einer gemeinsamen Infotafel erwähnt / gewürdigt.

Wie soll Eurer Meinung nach mit derartigen Straßennamen verfahren werden? Unterstützt Ihr die dekoloniale Variante, in der Straßen künftig die Namen der Opfer tragen? Oder sprecht Ihr Euch für einen Verbleib von Straßen aus, die den Namen kritischer Personen tragen? Wie soll im öffentlichen Raum / Diskurs am besten mit diesem Thema der eigenen Geschichte umgegangen werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge und Eure Sichtweise.

Es handelt sich hierbei um ein wichtiges und durchaus sensibles Thema, das diskutiert werden darf / muss. Rassistische Antworten / Kommentare sowie Beiträge, welche die Verbrechen der Kolonialpolitik / der NS-Zeit beschönigen, werden konsequent entfernt.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: Umbenennung von Straßennamen: Und nach Gert Schramm soll nun eine Brücke benannt werden | ZEIT ONLINE

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Warum labert die Union dauernd vom Bürgergeld?

Jeden Tag kommt einen neue Forderung in Sachen Bürgergeld. Man könnte meinen, Unionspolitiker träumen nachts davon. Wie sieht denn die Faktenlage nun wirklich aus?

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip entwickelt. Das Bürgergeld ist im Grunde genommen das selbe wie Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld 2 und basiert auf Grundlage de SGB II mit einigen geänderten Normen. Das Existenzminimum für Menschen, die Bürgergeld beziehen, wird nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts jährlich in einem gesetzlich festgelegten Verfahren errechnet. Die Regelsätze werden ständig erhöht (jährlich) (1). 2024 wurden die Regelsätze etwas mehr erhöht wegen steigender Lebenshaltungskosten und Energiepreise, was ja auch richtig ist (2).

Die Sanktionen bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben betrugen beim Hartz 4 2019 30% Leistungsminderung und sind nicht verfassungswidrig (3). Leistungskürzungen von 30% werden mit dem Bürgergeld pauschal für 3 Monate belegt statt 10 Prozent (4)! Das ist auch härter als bei Hartz 4.

Die geforderte im Fall der ersten wiederholten Verletzung einer Mitwirkungspflicht nach § 31a Abs. 1 Satz 2 SGB II vorgegebene Minderung der Leistungen des maßgebenden Regelbedarfs in einer Höhe von 60 % ist hingegen verfassungswidrig (4).

Auch der vollständige Wegfall des Arbeitslosengeld II ist verfassungswidrig (5). Das große "Aber" gibt es noch: Verbot das komplette ALG 2 zu streichen wurde nicht ausgesprochen. Im Ergebnis wurde damit der vollständige Entzug der Leistung zwar aktuell, aber nicht völlig ausgeschlossen. Im Umkehrschluss: Werden Miet- und Heizungskosten übernommen und kann durch Untersuchungen belegt werden, dass diese Sanktionen wirksam sind und ihren Zweck erfüllen, geht es doch. Das ist das erste „Aber“(7). Das zweite "Aber": wenn Hartz IV-Empfänger„ es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern.“ In solchen Fällen liege nämlich keine Bedürftigkeit vor (8).

Das Kabinett hat dann doch eine 100% Streichung des Bürgergeldes eingeführt seit dem 28.03.2024 bei faktisch möglicher Arbeitsaufnahme und Verweigerung ohne wichtigen Grund für zwei Monate (9). Das ist schärfer als bei Hartz 4! Und warum die Verschärfung? Wegen des Haushaltsurteils vom November 2023. 170 Millionen soll das ganze einsparen (10).

Dann kommen die Kollegen der CDU/CSU und wollen es in der Form abschaffen:

Merz kündigt „Agenda 2030“ an und will Bürgergeld abschaffen

Linnemann will Unwilligen Bürgergeld streichen

Wir haben doch faktisch eine komplette Streichung des Bürgergeldes bei Totalverweigerern. Sogar schärfere Sanktionen als bei Hartz 4. Warum als streichen, wenn es doch schon der Fall ist? Bei der Union wird wieder mit Populismus gearbeitet, wie man es nicht anders kennt. Es gibt gerade mal 17000 Totalverweigerer von 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger (11). Das sind gerade mal 0,44%. Wozu diese ganze sinnlose Debatte?

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