Die Lehrerin hat mir verboten die Tests und Klassenarbeiten auf dem Laptop zu schreiben?
Hallo, meine Lehrerin in der Schule hat mir trotz der Erlaubnis der Schuke verboten die Tests/Klassenarbeiten auf dem Laptop zu schreiben.
Ich habe einen Antrag an die Schulleitung gestellt, dass ich Klassenarbeiten/Tests/Prüfungen auf dem Laptop aufgrund meiner rheumatischen Erkrankung schreiben darf. Denn sonst können sie Lehrer meine Schrift nicht lesen, da ich aufgrund meiner Rheumatischen Erkrankung „Juvenile Dermatomyositis " einen sehr unleserlichen und schlechten Schriftbild habe. Und ich habe sehr starke Schmerzen wenn ich viel mit der Hand schreiben muss.
Dieser Antrag wurde von der Schulleitung bewilligt und habe daher ein Laptop von der Schule ausgeliehen bekommen und mir wurde ausdrücklich gesagt, dass ich Tests/Klassenarbeiten/Prüfungen auf dem Laptop schreiben darf und dass es auch unter allen Lehrern in der Klassenkonferenz abgesprochen wurde.
Nun sagt eine Lehrerin zu mir, dass sie es möchte dass ich bei ihr Klassenarbeit/Tests auf Blatt Papier und ohne Laptop schreibe. Somit muss ich bei ihr die Tests und Klassenarbeiten auf Blatt Papier und ohne Laptop schreibe.
Sie hat zu mir gesagt, dass ich mit ihr auch nicht diskutieren soll und hat zu mir auch gesagt, dass wir probieren erst Mal die Tests/Klassenarbeiten auf Blatt Papier zu schreiben, denn als ich den Laptop von der Berufsschule noch nicht bekommen habe, ging es nach ihrer Aussage auch.
Wie findet ihr das Verhalten und die Aussagen von der Lehrerin?
Darf sie mir verbieten die Tests/Klassenarbeiten auf dem Laptop zu schreiben obwohl es von der Schulleitung und Klassenkonferenz ausdrücklich erlaubt wurde?
Ist das von der Lehrerin in Ordnung?
Handelt es sich dann anhand meiner Aussagen über eine gute oder schlechte Lehrerin?
Ist das eine Straftat?
Kann man da die Lehrerin dafür anzeigen?
Was soll ich da machen?
Ist das ein Grund eine Anzeige zu erstatten?
5 Antworten
Wahrscheinlich befürchtet sie, dass Du schummeln könntest. Laptops haben ja auch Internetzugang.
Strafbar ist das nicht. Die Lehrerin kann entscheiden wie Du die Leistungsnachweise erbringst.
Vielleicht versuchst Du es mit einem ärztlichen Attest.
Die Lehrerin ist pädagogisch verantwortlich. Wenn Ihr in der Schule ein Bild mit Wasserfarben malen sollt, kannst Du auch nicht einfach Buntstifte nehmen.
Zeige das ärztliche Attest direkt Deiner Lehrerin. Sollte es bei Euch einen Vertrauenslehrer geben, kannst Du Dich auch an ihn wenden.
Und kann es sein, dass die Lehrerin böse auf mich wird wenn ich zum einen Vertrauenslehrer gehe und alles dort erzähle?
Warum wird sie davon nichts begeistert sein?
Wirst Du gerne von Dritten auf Konflikte angesprochen?
Aber aufgrund Deiner Erkrankung und Schmerzen brauchst Du Hilfe.
Anzeigen? Gehts noch?
Ohne die Situation genau zu kenennen und beide Seiten, ist es schwer objektiv zu urteilen.
Skeptisch bin ich , weil ich weiss wie Jugendlich alles fälschen und Tricks anwenden. Gesetze generell häufig umgehen.
Deshalb denke ich, möglicherweise hat deine Lehrerin einen Grund.
Wenn das Attest so sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass alle elektronischen Hilfen verboten wären. Es wird nur untersagt, dass du deinen Laptop nehmen kannst, warum ist doch klar, oder?
Es dürfte kaum ein Problem sein, dir ein anderes Gerät ohne oder gelöschtem Speicher und ohne Zugang zu Routern und anderen Geräten zu geben. Und die Schule hat so etwas nicht oder hast du nur auf deinem Gerät bestanden?
Bin kein Fachmann, nur mein (Halb-)wissen:
Wenn das bereits so von der Schulleitung so genehmigt wurde, dann wende dich damit auch an die Schulleitung (oder falls es eine Schwerbehindertenvertretung gibt, an diese).
Das Ganze könnte eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung sein, welche nach dem AGG verboten ist. Daraus hast du ein Beschwerderecht und ggf. Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche.
Strafrechtlich fällt mir da nichts ein.
Ist das eine Straftat?
Nein.
Kann man da die Lehrerin dafür anzeigen?
So eine Anzeige wird nicht aufgenommen.
Ist das ein Grund eine Anzeige zu erstatten?
Die Frage erübrigt sich, weil es keine Straftat ist
Das musst du den Gesetzgeber fragen. Ich kenne keinen § im StGB, der das Verbot der Nutzung eines Laptops unter Strafe stellt.
Warum kann da die Lehrerin entscheiden wie ich die Leistungsnachweise erbringe?
Und den ärztlichen Attest habe ich bei der Antragstellung beigelegt.