Kündigung des Mietverhältnisses?

5 Antworten

Soweit mir bekannt, wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn Du den Gesamtrückstand sofort zahlst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Zahl den Mietrückstand dann ist die fristlose Kündigung unwirksam. Die fristgerechte bleibt aber bestehen.

Du kannst heute noch Deine ausstehende Miete bezahlen. Dann kannst DU auch dort wohnen bleiben. Allerdings würde ich darauf achten, dass künftig die Miete immer bezahlt wird.

Die fristlose Kündigung wendest du damit ab, nicht die fristgerechte.

Die fristlose wird dadurch wie man sagt "Geheilt" . Die Frist gerechte zum Juli 25 ist nicht Heilbar