Kinder verursachen schaden wer haftet?

Binocular2022  30.08.2024, 22:35

Du hast nicht genau ausgeführt wie es zu dem Schaden gekommen ist, darum ist die Frage nicht so einfach zu beantworten.

Meister88216 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 22:38

In dem Fall , wurde im Nachbar Garten Fußball gespielt, und dadurch sind bei Person X , durch den Ball etliche Sachen zu Bruch gegangen. Lampen 💡 Pflanzen 🌱 Dekoration ect .

Binocular2022  30.08.2024, 22:39

Wer hat die Kinder beaufsichtigt?

Meister88216 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 22:52

Ich Würde jetzt 2 schneidig antworten. Einmal die Eltern und einmal niemand. Wie gesagt ist lediglich ein fiktives Ereignis. Danke schonmal für deine Antwort.

2 Antworten

Ein 10 jähriges Kind muss man nicht 24/7 im Auge behalten. Es ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn es mal alleine draußen spielt. Aus der Frage und den Ergänzungen ist nicht ablesebar, dass hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht für den Schaden verantwortlich ist. Daher fällt in meinen Augen eine Haftung nach 832 erstmal weg. Natürlich müsste das in einem realen Einzelfall gesondert geprüft werden.

Bleibt noch die Haftung des Kindes nach 823. Hier muss dann nach 828(3) BGB geprüft werden, inwiefern das Kind entsprechend haftbar ist.+

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Betriebswirt für Versicherung und Finanzen

Das Kind haftet. Und da es nicht zahlen kann, kann man das Geld alles erst später einlösen.

Die Eltern würden nur haften, wenn sie das Kind nicht genügend aufgeklärt hätten, bzw. ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hätten.


Meister88216 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 22:41

Ok interessant, also banal ausgesagt, kann ich das erst eintreiben, wenn das Kind volljährig ist? . Kann ich wenn es um einen größeren Betrag geht, bereits einen Titel erwirken? Oder wie kann ich verhindern, dass die Schuld verjährt?

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adelaide196970  30.08.2024, 22:49
@Meister88216

ja, Titel würde ich erst mal erwirken. Wie es dann weitergeht sagt evtl. der Anwalt. Meistens zahlen aber Eltern und deren Versicherung schon vorher, weil sie a) keine Ahnung haben, oder b) dem Kind nicht so viel Schuld aufbürden wollen.

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RechtBillig  30.08.2024, 23:15
@Meister88216

Was sollen denn diese ganzen blödsinnigen Sachen hier? Du weißt doch so gut wie adelaide selbst, dass das keine fachkundige Antwort war 0o

Wenn niemand haftbar ist, trägt der Geschädigte den Schaden halt selbst. Das ist die oft vergessene wahre erste Regel des Schadensrechts.

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RechtBillig  30.08.2024, 23:25
@Meister88216

Ja, das ist so einer der Punkte, der mich irritiert hat. Du hast offenbar schon gewisse Vorstellungen von der Antwort, hast ja sogar schon relativ ausführlich zitiert, und willst dir hier nur noch Bestätigung holen, die du nicht schlechter … woanders suchst und findest? Sowieso woanders suchst? Das ergibt doch keinen Sinn, und man merkt das eigentlich sofort, aber gf.net schert sich nicht besonders darum.

Ich glaube nicht, dass der Artikel das bestätigt, unbesehen. Was steht denn da?

Vor lauter Langeweile hab ich dann doch mal draufgeklickt, wie zu erwarten, nichts zu sehen. Da geht es ja komplett nur um die Vollstreckung. Und in einem Zug auf 20 Seiten Bezug zu nehmen, ist natürlich auch nicht sehr sinnvoll, falls du doch auf etwas Genaueres hinauswolltest.

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