Zivilrechtliche Klage wegen 150€?
Hallo zusammen,
Ich habe im März diesen Jahres ein iPhone 13 Pro bei eBay ersteigert und erhalten - nun habe ich vor drei Wochen gemerkt, dass es nur halb soviel Gigabyte hat wie in der Anzeige angegeben wurde. Ich hatte auf die in der Anzeige gemachten Angaben vertraut.
Den Verkäufer habe ich per EBay, per E-Mail und Anschreiben/Rückschein mit Fristsetzung kontaktiert. Diesen hatte ich um Rücktritt vom Vertrag, Nachbesserung oder 150€ Ersatz aufgefordert. Jedoch erhalte ich keine Rückmeldung.
Wie sollte ich weiter vorgehen? Direkt zum Anwalt für Zivilrecht? Selbst beim Amtsgericht die Klage einreichen? Wie hoch sind die Erfolgschancen - ich möchte auf keinen Kosten sitzen bleiben. Oder sollte ich eine Anzeige wegen Betruges erstatten, also strafrechtlich vorgehen?
Ich kann nachweisen, dass es sich hierbei um das Handy handelt welches ich damals erhalten habe - da mir der Verkäufer auf Grund eines optischen Mangels (welcher nach wie vor vorhanden ist) einen Nachlass gezahlt hatte.
Wäre top, wenn jemand vom Fach ist - oder selbst solche Erfahrungen gemacht hat Lösungen bieten kann.
Vielen Dank!
2 Antworten
Anschreiben/Rückschein
Als Versandart ist stets Einschreiben/Einwurf zu wählen. Beim Rückschein kann die Annahme verweigert werden.
Diesen hatte ich um Rücktritt vom Vertrag, Nachbesserung oder 150€ Ersatz aufgefordert
Fordern musst du stets Nachbesserung. Erst wenn diese abgelehnt wird oder gänzlich unmöglich ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, wäre aber sowieso fraglich, ob dir überhaupt Gewährleistungsrechte zustehen; hat der Verkäufer diese nicht ausgeschlossen gehabt? Bei arglistiger Täuschung hättest du den Kaufvertrag anfechten müssen.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Wenn du hier von Vorsatz ausgehst und der Verkäufer sich auch nicht mehr bei dir meldet, käme grundsätzlich erst einmal eine Strafanzeige wegen Betruges in Frage. Sofern die StA hier Anklage erheben will, könntest du im Zweifel die Durchführung des strafrechtlichen Adhäsionsverfahrens beantragen.
Klage beim AG ist aber natürlich ebenfalls möglich, wenn es dir primär darum geht, nicht auf deinen Kosten sitzen zu bleiben. Einen Rechtsanwalt brauchst du hierfür nicht, die Rechtslage ist recht klar und es sollte dir auch ohne juristische Vorkenntnisse zuzutrauen sein, dass du eine Klage formuliert bekommst
Beachten solltest du allerdings, dass du immer ein gewisses Risiko trägst. Auch wenn du Recht bekommst, kann eine Titulierung deines Anspruchs natürlich ggf. ins Leere laufen, wenn die Gegenseite pleite ist. Auch solltest du bedenken, dass du erst einmal einen Vorschuss auf die Prozesskosten leisten musst.
LG
Eine Strafanzeige kostet dich jedenfalls nicht und die StA prüft den Fall dann bereits von Amts wegen. Dass es hier letztendlich zu einer Anklage kommen wird, ist nicht garantiert, aber sofern dem so sein sollte, wäre das für dich natürlich positiv. Zivilrechtlich vorgehen kann man im Zweifel immer noch.
Wenn's ums Geld geht: Zivilrecht.
Wenn's um den vermeintlichen Betrug geht: Strafrecht.
Inwieweit sich das für 150€ lohnt, musst du für dich entscheiden. Wäre mir der Aufwand nicht wert - zumindest zivilrechtlich.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Rückschein habe ich bereits mit der Unterschrift darauf erhalten - mir erklärt sich auch nicht wie man sich als Verkäufer so verhalten kann - also eine gemeinsame Lösung wird man da scheinbar außergerichtlich nicht finden.
Ich will gar nicht unbedingt auf Gewährleistungsrechte hinaus, sondern das der bestehende Sachmangel beseitigt wird - ich weiß auch nicht ob überhaupt in diesem Fall ein Gewährleistungsausschluss greifen würde auf Grund des benannten Mangels.
Leider kann ich das Inserat bei eBay nicht mehr einsehen, lediglich Titel und Kurzbeschreibung mit „Keine Rücknahme“ sind zu sehen.
Also wäre es doch smarter eine strafrechtliche Verfolgung + Adhäsionsverfahren anzustreben um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben und die Person strafrechtlich zu belangen.