Zivilrechtliche Klage wegen 150€?

2 Antworten

Anschreiben/Rückschein

Als Versandart ist stets Einschreiben/Einwurf zu wählen. Beim Rückschein kann die Annahme verweigert werden.

Diesen hatte ich um Rücktritt vom Vertrag, Nachbesserung oder 150€ Ersatz aufgefordert

Fordern musst du stets Nachbesserung. Erst wenn diese abgelehnt wird oder gänzlich unmöglich ist, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, wäre aber sowieso fraglich, ob dir überhaupt Gewährleistungsrechte zustehen; hat der Verkäufer diese nicht ausgeschlossen gehabt? Bei arglistiger Täuschung hättest du den Kaufvertrag anfechten müssen.

Wie sollte ich weiter vorgehen?

Wenn du hier von Vorsatz ausgehst und der Verkäufer sich auch nicht mehr bei dir meldet, käme grundsätzlich erst einmal eine Strafanzeige wegen Betruges in Frage. Sofern die StA hier Anklage erheben will, könntest du im Zweifel die Durchführung des strafrechtlichen Adhäsionsverfahrens beantragen.

Klage beim AG ist aber natürlich ebenfalls möglich, wenn es dir primär darum geht, nicht auf deinen Kosten sitzen zu bleiben. Einen Rechtsanwalt brauchst du hierfür nicht, die Rechtslage ist recht klar und es sollte dir auch ohne juristische Vorkenntnisse zuzutrauen sein, dass du eine Klage formuliert bekommst

Beachten solltest du allerdings, dass du immer ein gewisses Risiko trägst. Auch wenn du Recht bekommst, kann eine Titulierung deines Anspruchs natürlich ggf. ins Leere laufen, wenn die Gegenseite pleite ist. Auch solltest du bedenken, dass du erst einmal einen Vorschuss auf die Prozesskosten leisten musst.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

MrLeslie 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 19:08

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Rückschein habe ich bereits mit der Unterschrift darauf erhalten - mir erklärt sich auch nicht wie man sich als Verkäufer so verhalten kann - also eine gemeinsame Lösung wird man da scheinbar außergerichtlich nicht finden.

Ich will gar nicht unbedingt auf Gewährleistungsrechte hinaus, sondern das der bestehende Sachmangel beseitigt wird - ich weiß auch nicht ob überhaupt in diesem Fall ein Gewährleistungsausschluss greifen würde auf Grund des benannten Mangels.

Leider kann ich das Inserat bei eBay nicht mehr einsehen, lediglich Titel und Kurzbeschreibung mit „Keine Rücknahme“ sind zu sehen.

Also wäre es doch smarter eine strafrechtliche Verfolgung + Adhäsionsverfahren anzustreben um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben und die Person strafrechtlich zu belangen.

ruhrgur  25.09.2024, 19:10
@MrLeslie

Eine Strafanzeige kostet dich jedenfalls nicht und die StA prüft den Fall dann bereits von Amts wegen. Dass es hier letztendlich zu einer Anklage kommen wird, ist nicht garantiert, aber sofern dem so sein sollte, wäre das für dich natürlich positiv. Zivilrechtlich vorgehen kann man im Zweifel immer noch.

MrLeslie 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 19:11
@ruhrgur

Vielen Dank für deine Rückmeldung!

Wenn's ums Geld geht: Zivilrecht.

Wenn's um den vermeintlichen Betrug geht: Strafrecht.

Inwieweit sich das für 150€ lohnt, musst du für dich entscheiden. Wäre mir der Aufwand nicht wert - zumindest zivilrechtlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen