Habe ich als Enkel einen Anspruch auf den Erbteil meiner verstorbenen Mutter und wie fordere ich diesen ggf. ein?
Hallo zusammen. Ich befinde mich aktuell in folgender Situation:
Bereits vor 4 Jahren ist meine eigene Mutter verstorben. Anfang dieses Jahres ist dann ihre Mutter, sprich meine Großmutter verstorben und mein Großvater lebt schon seit langer Zeit nicht mehr.
Meine Großeltern hatten irgendwann ein Testament verfasst in dem Sie Ihre 3 Kinder als Erben eingesetzt haben. Meine (leider verstorbene) Mutter und ihre beiden Brüder welche noch leben, sprich meine Onkel. Nach dem Tod meiner Mutter wurde das Testament nicht angepasst, so das bis heute diese 3 Personen als Erben bedacht sind.
Zudem habe ich noch eine Schwester.
Nach meinen Recherchen dürften meine Schwester und ich nach §2069 BGB an die Stelle der vor-verstorbenen Erbin (unserer Mutter) treten und hätten damit einen Anspruch auf ihren Erbteil.
Leider hatte ich bislang keinen Zugriff auf das Testament, welches meine Großmutter bei sich zu Hause verwahrt hatte. Demnach kann ich nicht sagen ob es in dem Testament einen Ausschluß von Ersatzerben gibt. Da meine Großmutter, meine Schwester und ich immer ein sehr gutes Verhältnis hatten glaube ich das allerdings eher nicht, zumal meine Großmutter zuletzt sehr krank war und an dem Testament ja nach dem Tod meiner Mutter nichts geändert wurde.
Zu den Brüdern meiner verstorbenen Mutter besteht ein nicht ganz so gutes Verhältnis und ich stelle mir aktuell 3 Fragen zu der Thematik:
- Ist das Ergebnis meiner Recherche so tatsächlich richtig und meine Schwester und ich haben nach §2069 BGB den Anspruch auf den Erbteil unserer Mutter ?
- Wie läuft das mit der Erbschaft jetzt genau ab? Werden ich und meine Schwester durch irgendeine Instanz benachrichtigt wenn wir einen Anspruch auf eine Erbschaft haben oder müssen wir dort gegenüber unseren Onkeln aktiv etwas einfordern?
- Wenn wir aktiv werden müssen dann würden mich etwaige Erfahrungswerte interessieren wie man so etwas am geschicktesten angeht. (Wichtig wäre auch zu erfahren wie hoch die Erbschaft ggf ausfallen würde, da das Verhältnis zu unseren Onkeln eh schon angespannter ist und ich / wir im Falle eines Erbes von geringer Höhe darauf verzichten würden um den Familienfrieden zu wahren)
Über Auskünfte und Erfahrungswerte würde ich mich wirklich sehr freuen. Ich hatte bislang nichts mit der Thematik zu schaffen und bin gerade etwas ratlos.
Dank & Gruß Sepp
Ist das Testament bereits am Nachlassgericht eröffnet worden?
Das kann ich leider nicht beantworten. Von den noch lebenden Söhnen meiner Großmutter habe ich seit ihrer Beisetzung nichts weiter gehört. Was würde das denn für mich bedeuten?
4 Antworten
Sofern testamentarisch nicht anders geregelt, kannst Du den Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes der Mutter geltend machen.
Auf das Erbe der Grußmutter hast Du keinen direkten Anspruch.
Danke für deine schnelle Antwort. Das wäre nach meiner Recherche doch aber nur dann der Fall wenn es kein Testament gäbe und rein nach BGB verfahren würde, oder?
Wenn bereits die Großeltern - wie Du schreibst - ein Testament gemeinsam errichtet haben und ihre drei Kinder als Erben eingesetzt haben, dann kann das damals nur ein Berliner Testament gewesen sein und die drei Kinder erben nach dem Tode des Letztversterbenden - also Deiner Großmutter - . (Der Regelfall ist, dass die Kinder dann zu gleichen Teilen als Erben berufen werden, für Deine Frage spielt das aber keine Rolle).
Da Deine Mutter schon vorverstorben ist, treten ihre Nachkommen, also Du und Deine Schwester, an ihre Stelle.
§ 1924 Abs. 3 BGB: "..(3) An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlings treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen)..."
Ihr tretet dann ganz normal in die Erbfolge ein. Ersatzerben seid ihr nicht, denn Ersatzerben können nur vorab durch die testierende Person bestimmt werden, falls der vorgesehen Erbe vor oder nach dem Erbfall wegfällt. Durch das Vorversterben Eurer Mutter müsst ihr nicht extra als Erben bestimmt werden, ihr rückt automatisch nach.
Nacherben seid ihr auch nicht, denn dann hätten die Großeltern erst einen Vorerben einsetzen müssen und für den Fall dessen Ableben einen Nacherben extra bestimmen müssen.
(Den theoretischen Fall, dass die Großeltern bestimmt haben, dass ihr als Enkel von der Erbfolge ausgeschlossen seid, lasse ich jetzt auch wegen des genannten guten Verhältnisses zu den Großeltern ausser Betracht)
Du und Deine Schwester bildet dann mit den Geschwistern Deiner Mutter eine Erbengemeinschaft und habt gegenseitigen Auskunftsanspruch über den Nachlass. Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft könnt ihr jederzeit verlangen.
Vielen, vielen Dank für die Ausführliche Antwort. Das hilft mir sehr weiter. Stimmt. Bei dem Begriff "Berliner Testament" klingelt etwas bei mir. Der Begriff ist in der Vergangenheit mal seitens meiner Großmutter gefallen. Nochmals Danke für die Ausführungen. Wirklich sehr hilfreich!
"Ist ein Kind bereits vor dem Erbfall verstorben, so treten an dessen Stelle die Abkömmlinge dieses Kindes (Enkel des Erblassers). Hinterlässt der Erblasser mehrere Kinder, so erben sie zu gleichen Teilen. Der Anteil des vorverstorbenen Kindes geht auf seine Abkömmlinge über."
Danke für das Feedback. Das wäre dann ja besagter §2069 BGB und bestätigt meine Annahme.
Deine Recherche ist soweit ok.
Allerdings da deine Onkel sich bisher nicht gemeldet haben, denken sie wohl, dass sie das Erbe unter sich aufteilen können. Ich denke, ihr müsst da aktiv werden. FRagt mal beim Nachlassgerecht vor Ort nach, ob da das Testament vorlag und beantragt eventuell einen Erbschein.
Ihr müsstet auch mit den Onkeln reden.
das ist falsch ...
das Erbteil des Kindes geht auf die Enkel über