Schlußrechnungslegung nach Tod des Betreuten - wie ist sie formell ordnungsgemäß?

Guten Morgen, ich habe eine Frage bezüglich einer Schlußrechnungslegung nach Tod des Betreuten. Vor wenigen Monaten ist meine Mutter verstorben, für die ich die Betreuung einschließlich der Vermögenssorge übernommen hatte. Von der jährlichen Schlußrechnung war ich befreit, habe in diesen Jahren jedoch wie gefordert alle Einnahmen und Ausgaben notiert und mit nummerierten Belegen versehen. Nun, nach dem Tod meiner Mutter, habe ich die Unterlagen bei Gericht eingereicht. Da ich keine Buchhalterin bin mag es sein, dass ich an irgendwelchen Stellen sozusagen "technische" Fehler in der Auflistung gemacht habe. Sicher kann ich jedoch sagen, dass alle Angaben und Belege gewissenhaft von mir gesammelt und eingereicht wurden und ich von dem Geld meiner Mutter natürlich nichts unterschlagen oder für fremdartige Zwecke verwendet habe. Das bedeutet, anhand der Belege und Kontoauszüge ist festzustellen, dass nichts fehlt. Lediglich meine buchhalterischen Fähigkeiten der Auflistung scheinen leider irgendwie unzureichend. Vielleicht noch interessant zu wissen: Meine Mutter hatte wenig Geld, bezog Rente und ergänzende Sozialhilfe sowie zeitweise Wohngeld. Es sind maximal noch versteckte Schulden von anno dazumal vorhanden und alle potenziellen Erben (meine Kinder und ich) haben das Erbe ausgeschlagen. Das bedeutet, es gibt keinen Hinterbliebenen der erbt und entsprechend niemanden, der mich von der Rechnungslegung befreien könnte. Wie weit darf das Gericht mich nun mit dieser Schlußrechnung beschäftigt halten obwohl alle Posten genau belegt sind und es keine Erben gibt? Ich habe nun erfahren, dass für den Fall, dass keine Erben vorhanden sind der Staat eventuellen Reichtum erbt (der hier ja nicht vorhanden ist). Sollte das Gericht deshalb das Interesse und Recht haben, mich zu einer komplett neuen Auflistung zu verdonnern?! Ich habe an anderer Stelle nachgelesen, dass es Aufgabe des Gerichts ist, die formell ordnungsgemäße Schlussrechnung zu prüfen, nicht aber deren sachliche Berichtigung oder Ergänzung einzufordern. Sollte ich lieber einen Weg zu einer Buchhalterin oder gar einem Rechtsanwalt machen?! Wer weiß wirklich etwas über solche Sachverhalte und kann mir Auskunft geben? Lieben Dank!

Betreuung
Darf die Tagesmutter Betreuung verweigern?

Hallo Liebe Nutzer :) mein Sohn ( 3Jahre alt) wird von einer Tagesmutter betreut. Vor 3 Wochen hatte er die Kraetze. Habe es Ihr auch direkt mitgeteilt. Darauf hin wurde die Tagespflege eine Woche geschlossen. Erst nach 3 Wochen wollte ich Ihn wieder zur Betreuung bringen. In der Zeit sind Auseindarsetzungen zwischen der Tagesmutter und mir passiert. Sie wollte mir Reinigungskosten in Rechnung stellen, die ich natürlich nicht bezahlt habe. Letz endlich musste sie die Kosten übernehmen. DIese Woche wurde hat mein Sohn vom Arzt einen Attest bekommen über die Freiheit von ansteckenden Infektionen etc. Das habe ich der Tagesmutter auch mitgeteilt. Sie hat mir berichtet dass einige Kinder Neurovirus hatten und sie es vllt auch haben könnte, dadurch mein Kind vllt auch angesteckt werden könnte. Habe mein Kind zwei Tage nicht zur Betreuung gebracht. Morgen muss ich aber arbeiten und habe keine Betreuung.Kann auch nicht die Vertretung in Anspruch nehmen, da sie ja wieter betreut. Diesen Donnerstag um 16.30 hatten wir bei der Fachberatung einen Termin, damit wir über die vertraglichen Dinge sprechen die sie nicht einhält. Hatte der Fachberatung auch nur unter der Bedingung dass sie mein Kind dann mit zur Fachberatung nimmt zugestimmt, da mein Kind eig bis 16:30 von ihr betreut wird. Mich hatte es eh gewundert, wie sie dem Termin zugestimmt hatte, weil um 16.30 hat sie erst Feierabend. Heute hat sie sich geweigert ihn mitzunehmen mit der Begründung dass er nach 16.30 nicht versichert sei. Aber sie muss ja eh früher los und erst um 16.30 da sein. Sie hat die Betreuung für Mittwoch und Freitag verweigert. Und gibt an dass ich ihr Kommandos geben würde. Nur weil Sie selbständig ist, denkt sie alles machen und tun zu dürfen.Wie kann man gegen so eine TAMU vorgehen. Mein Kind wird da aufjeden Fall nicht mehr hingehen. Aber ich möchte nicht, dass diese TAMU so davon kommt. Schliesslich haben wir einen Vertrag, an den sie sich halten muss. Vorher hatte sie mir auch mit der Kündigung gedroht..Ich bin für hilfreiche Kommentare sehr dankbar. Bin übrigens in der Ausbildung..bin in einem Monat fertig...Schade dass sowas in so einer Zeit passieren musste.. Vielen Dank für die Kommentare im voraus.

Leistung, Arbeitsvertrag, Betreuung, Jugendamt, Tagesmutter

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