Amtlich verschriebene vorläufige Betreuung mit Vorsorgevollmacht ersetzen?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich schildere das Ganze jetzt verständlich, ich bin leider kein Profi in dem Ganzen Thema..

Mein Vater hatte einen Schlaganfall und lag mehrere Wochen im Krankenhaus. Dort hatte der behandelnde Arzt ihn - ohne klare Info an uns - beim Betreuungsgericht für nicht geschäftsfähig betitelt (er sei im Delirium) und regte eine Betreuung für ihn an.

Wir (meine Mutter und ich) wollten eigentlich, dass mein Vater uns die Vorsorgevollmacht gibt, damit wir uns um ihn kümmern können - Sprich zum Thema Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen etc. Nach langem hin und her sind wir nun aber vorläufige Betreuer. Was geschieht nun nach Ablauf? Wir sind nur bis zu einem bestimmten Datum Betreuer. Und das auch nur für den Aufgabenbereich "Sorge für Gesundheit" und "Aufenthaltsbestimmung".

Wir haben jetzt von unserer Hausärztin auch ein Attest erhalten, dass mein Vater über einen eignen Willen verfügt und diesen auch äußern kann - Wir möchten damit die Betreuung an sich beenden. Soweit ich gelesen habe, reicht aber nicht das Attest, sondern mein Vater muss begutachtet werden. Kann man erst nach dieser Begutachtung die Vorsorgevollmacht erstellen, sodass sie auch gültig ist? Und was ist, wenn mein Vater bei der Begutachtung nicht als klar genug beurteilt wird (er hat manchmal sehr schlechte Tage und ist kaum anzusprechen, an anderen Tagen ist er aber wieder total klar - er hat allgemein noch einen langen Weg zur Genesung).

Im Moment ist das Ganze für mich sehr durcheinander und ich versuche es so gut wie möglich zu verstehen. Entschuldigt, falls der ganze Sachverhalt zu ungenau geschildert ist. Ich freue mich über jegliche Hilfe zu dem Thema.

Liebe Grüße

Saskia

Pflege, Recht, Betreuung, Schlaganfall, Vorsorgevollmacht
Amtsgericht trödelt mit Beschluss - Was tun?

Konkret geht es um eine Betreuung. Die Betreuung war vorläufig, befristet bis 20.12.2020, angeordnet.

Normalerweise müsste das Gericht nun einen Beschluss an den Betroffenen verschicken. Es wäre entweder ein Aufhebungs- oder Verlängerungsbeschluss nötig.

Nun haben wir mittlerweile den 06.02.2021. Seit 6 Wochen ist ungewiss, wie es weitergeht. Das Gericht trödelt bzw. schickt keinen Beschluss raus!

Ich habe das Gericht im Übrigen auch schon angeschrieben. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass erst ermittelt werden muss, ob oder inwiefern eine Verlängerung der Betreuung nötig wäre.

Ich habe denen bereits mitgeteilt, dass ich keine Betreuung mehr möchte! In Deutschland darf man in der Regel niemanden gegen seinen Willen unter Betreuung stellen.

Des Weiteren stand auch schon ein psychiatrischer Gutachter vor der Haustür. Eine Begutachtung lehnte ich ab. Eine Verlängerung der Betreuung gegen den Willen des Betroffenen, und ohne psychiatrisches Gutachten bzw. ohne vorherige Anhörung ist eigentlich rechtswidrig.

Es eilt. Ich benötige den Aufhebungsbeschluss zur Vorlage bei Ämtern.

Umfrage: Was soll ich tun, wenn das Gericht so lange wartet? Meint ihr, es wäre angemessen, eine Meldung bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde rauszuschicken? Gegebenenfalls wird dem zuständigen Rechtspfleger/Richter bzw. dem Gericht dann eine Rüge erteilt.

Oder sollte ich vorher einfach noch mal das Betreuungsgericht anschreiben und eine Frist setzen, bis wann ich den Beschluss benötige?

Ich erwähne noch (für die, die sich in dem Thema nicht auskennen), dass jeder Anspruch auf rechtliches Gehör hat. Als Beteiligter eines Prozesses hat man das Recht, sich gegenüber dem Gericht zu äußern, und seine Position darzulegen. Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-anspruch-auf-rechtliches-gehoer-in-der-verfassungsbeschwerde_158521.html

Andere Antwort 75%
Das Gericht noch mal anschreiben und eine Frist setzen 25%
Beschwerde/Meldung rausschicken (evtl. Rüge für Gericht) 0%
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