Kann ich für meinen Vater einen Betreungsausweis beantragen wenn ich eine Vollmacht habe, die nicht amtlich beglaubigt ist?

Er ist bereits mehrmals gestürzt und war im Krankenhaus. Weil er laut KH nicht mehr alleine leben kann haben sie eine Betreuung für die Bestimmung des Aufenthalts eingeleitet und mich als Betreuerin vorgeschlagen. Ich habe zugestimmt, weil ich meinem Vater helfen möchte. Er ist zur Zeit auf Kurzeitpflege in einem Heim. Er sieht es jedoch nicht ein, dass er nicht mehr kann, ist auch schon aus dem Krankenhaus abgehauen und im Schlafanzug und Hausmantel mit dem Bus nach Hause gefahren. Vom Krankenhaus wurde eine Akoholdemenz bestätigt, er kann auch die Ausscheidung nicht mehr richtig kontrollieren, redet wirr, hat manchmal aber lichte Momente. Im Heim hat er nun eine Fußfessel bekommen mit der die Außentür nicht aufgeht, kann jedoch wenn jemand ihm die Tür aufmacht raus. Er hatte bereits aus dem Krankenhaus ein Zimmer im betreuten Wohnen bestellt. Nachdem wir diesen seinen Zustand geschildert hatten wollten sie ihn nicht haben. Ich müßte die Finanziellen Sachen von meinem Vater, wegen dem Heim regeln, die Bank erkennt die Vollmacht nicht an, weil sie nicht beglaubigt ist und eine Bankvollmacht weigert er sich zur Zeit zu unterschreiben. Im Krankenhaus hat er zwei Flaschen Bier am Tag bekommen und im Heim werden sie ihm auch nur soviel geben, jedoch wenn er noch über sein Geld bestimmen kann, kann er sich selber Alkohol beschaffen. Das Betreuungsgericht sagt wenn ich eine Vollmacht habe können sie mir keine Betreuungsschein auststellen. Mir ist nicht bekannt ob und wieviel Geld er hat, etwas hat er sicher, ich weiß nicht bei welcher Bank und wieviel. Er muß natürlich für das Heim aufkommen, dafür wäre es wichtig dass ich eine Übersicht über seine Finanzen bekomme. Mit ihm kann ich darüber nicht sprechen, er weigert sich und ist der Meinung, dass er das selber machen kann. Was kann ich da machen?

Betreuung, Vollmacht

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