Genehmigung eines Bauvorhabens mit Problematischen Aussagen?
ich wende mich an Sie mit einer Anfrage zu einem geplanten Bauvorhaben sowie der damit verbundenen Bauvoranfrage.
Ich beabsichtige, mein derzeitiges Wohnhaus in ein dreigeschossiges Gebäude umzubauen. In unmittelbarer Nachbarschaft sind bereits baugleiche Häuser vorhanden, sowohl gegenüber als auch hinter meinem Grundstück.
Zunächst wurde mein Vorhaben positiv bewertet. Jedoch erhielt ich später von einer entscheidenden Person die Rückmeldung, dass er eine ästhetische Ablehnung gegenüber solchen Gebäuden hege. Er äußerte, dass er, wäre er damals bereits im Amt gewesen, auch die Genehmigung für die bestehenden Gebäude abgelehnt hätte.Des Weiteren ließ er wissen, dass er bereit wäre, das Vorhaben nochmals zu überdenken, sofern das Gebäude in einer anderen, für ihn ansprechenderen Weise gestaltet würde.
Meine Frage lautet daher: Ist es rechtlich zulässig, dass eine einzelne Person Bauanträge nach persönlichen ästhetischen Vorstellungen genehmigt oder ablehnt?
Über eine Klärung dieser Thematik wäre ich Ihnen sehr dankbar.
3 Antworten
Das ist rechtlich aus meiner Sicht soweit in Ordnung. Das Gebäude muss (auch ästhetisch) in das Ortsbild bzw. zur Umgebungsbebauung passen. Und irgendwer muss genau das ja entscheiden. In der Regel ist es der Sachbearbeiter der den Bauantrag bearbeitet. Natürlich muss er sich dabei an gewisse Regeln halten und seine Entscheidungen auch begründen können. Es sind in der Regel keine "persönlichen ästhetischen Vorstellungen".
Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du in Widerspruch gehen. Vorher würde ich noch mal nachfragen, was genau das Problem ist. Falls das nicht schon im Ablehnungsbescheid verschriftlicht ist.
Hi,
dann sollte der gute Herr erstmal genauestens darlegen, wie seine persönliche ästhetische Vorstellung aussehen würde.
Nur so bist du auch in der Lage selber zu entscheiden, ob dir das gefällt, und vor allen Dingen, was oder ob dir dadurch Mehrkosten entstehen. Dein Architekt wird dich gerne dazu beraten.
Auch ästhetische Belange können eine Rolle spielen, wenn es um Einwendungen gegen Bauvorhaben geht. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit das Bauvorhaben in das städtebauliche Erscheinungsbild der unmittelbaren Nachbarschaft passt. Sofern das Vorhaben deutlich von den Gestaltungsgrundsätzen abweicht, die in Bebauungsplänen oder Satzungen festgelegt sind, können auch aus ästhetischen Gründen Einwendungen erhoben werden.
Ich vermute mal, dass der gute Herr kaum eine Möglichkeit hat, seine Vorstellungen durchzusetzen.
Die persönliche Meinung einer am Genehmigungsverfahren beteiligter Person ist keine rechtskonforme Begründung für die Ablehnung eines Bauantrages.
Dessen Prüfung und abschließende Entscheidung hat ausschließlich nach den geltenden baurechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Das Ergebnis der Entscheidung ist dem Antragsteller mittes rechtsmittelfähigem Bescheid bekannt zu geben und unter Nennung der entsprechenden Rechtsvorschriften zu begründen.