Nachbar baut Garage/Carport/Terasse auf Grundstücksgrenze ohne Mindestabstand, städt. Bauamt nickt das ab. Wie vorgehen?

Der Fall liegt so: Ein sanierungbedürftiger Altbau wird von einem stadtbekannten Architekten erworben. An das Gebäude anschließen soll nun eine neu zu errichtende Garage mit Terrassenfläche oben und direktem Zugang ins 1. Obergeschoss des Hauses. Unsere Terasse liegt dann direkt gegenüber auf gleicher Höhe. Das Bauamt hat den Plänen statt gegeben, Widerspruchsfrist läuft! Nach Prüfung des Entwurfs durch mich musste ich feststellen, dass der Abstand der Bauwerke nur wenige Zentimeter beträgt, die stadt. Vorschriften verlangen aber m.W. deutlich mehr (Altstadt, teils historisch, Brandschutzvorschriften). Nach den vom Bauamt genehmigten Plänen lägen nun die Gebäude (Terrassen) dicht an dicht (Abstand ca. 20cm), wo vorher eine freie Fläche war von ca. drei Metern war. Das Bauamt behauptet, es gebe da Ausnahmen von dieser Regelung, es sehe keine Probleme. Ich könnte ja einsprechen. Indirekt ließ man durchblicken, dass man als Behörde sehr an dieser Bebauung interessiert sei, da es sich um eine hässliche Baulücke handelt im Altstadtbereich- das ist nachvollziehbar für mich. Der Bauherr -geichzeitig Eigentümer (selbstst. Architekt von Beruf) - will keinen Kompromiss eingehen und die Abstände größer planen. Er sieht offensichtlich keinen Anlass, uns entgegenzukommen, antwortet nicht einmal auf unsere Vorschläge.Er ließ nur durchblicken, dass er nicht daran denkt, einen neuen Bauplan einzureichen. Kann man ggf. einen finanz. Ausgleich von ihm verlangen, und ist das alles rechtens was die städt. Baubehörde da macht? Kann man Entschädigung verlangen, von wem, wie hoch usw. Sinnvoll? Vielen Dank, eilt etwas, da Einspruchsfrist läuft. Ort: Stadt 80 000 Einw. Baden-Württemberg

Haus, Baurecht, Baurecht Baden Württemberg
Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.

Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?

Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?

(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!

Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksgrenze
Anbau an mein Haus: muss ich bei Überbau den Weiterbau tolerieren?

Bei einem Direktanbau an mein Reihenhaus hat der Nachbar, ein Investor, die Grenzen an der Vorderseite wie auch an der Rückseite überschritten, an der Straßenseite mit einem Vorsprung von 6 cm und in der Breite mit 2 cm über meine Hauswand gebaut, (über die gesamte Haushöhe) und dadurch auch mein Grundstück verkleinert, obwohl bündiger Anbau genehmigt war.

Auf der Gartenseite liegt die Dämmplatte seines Vorsprungs (1 Meter) genau auf der Grenze, und ein Blech liegt mit 8 cm auf meiner Hauswand auf und verlängert den Vorsprung zudem auf 1,08 Meter. Über dem Blech hat er meine Hauswand beschädigt und mit Silikon auszubessern versucht (siehe Bilder). Alles ohne Mitteilung an mich.

Obwohl die grüne Dämmplatte direkt an der Grenze liegt, will er noch Putz und Verblendung mit ca. 5-6 cm Dicke auftragen. Dadurch würde dann über die gesamte Fläche des 1 Meter langen und ca. 2 Meter hohen Vorsprungs ein Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück (meiner Terrasse) entstehen und diese verkleinern und zusätzlich verschatten (Putzschichten an Seitenwand vom Vorsprung siehe Bilder).

Weil er mich komplett ignoriert, habe ich einen Anwalt f. Baurecht eingeschaltet. Dessen Frage nach Rückbau blieb ohne plausible Antwort.

Der Anwalt des Investors bestreitet sowohl den Überbau an der Vorderseite, trotz sichtbarer Überlagerung meiner Hauswand, sagt bezüglich des 8-cm-breiten und 6-cm-hohen Blechüberstands, dieser sei "geringfügig und technisch nicht anders möglich" und er fordert weiterhin, dass ich das Verputzen der Dämmplatten dulde, das dann einen Überbau von 5-6 cm auf meinem Grundstück bzw. auf meiner Terrasse bedeuten würde, mit zusätzlicher Verschattung und Verkleinerung meiner Terrassenfläche.

Zu meinem großen Unverständnis sagt mein Anwalt, ich solle das Verputzen tolerieren, obwohl deutlich sichtbar ist, dass überhaupt kein Platz für Putz ist ohne erhebliche Grenzüberschreitung. Ich solle das Betreten meiner Terrasse zum Verputzen dulden. Den Rückbau von Überbauten könnte ich danach einklagen!

Damit würde ich doch indirekt auch das weitere Überbauen billigen und mir somit selbst schaden. Ich denke, dass zuerst die bisher erfolgten Überbauten zurückzubauen sind, anstatt deren Bagatellisierung hinzunehmen.

Denn wenn erst einmal Tatsachen geschaffen wurden, werden diese danach bagatellisiert und unter Berufung auf angebliche Kleinigkeiten dauerhaft bleiben, zumal schon jetzt klar sichtbare Überbauten einfach bestritten werden. Sicher auch in der Hoffnung, das ich als Privatperson eher aufgebe als der Investor.

Ärgerlich, dass ich jetzt sogar gegen meinen eigenen Anwalt kämpfen muss. Seinen Vorschlag kann ich nicht nachvollziehen. Ich erwäge Anwaltswechsel zur Schadensbegrenzung. Aber das könnte vlt. der Gegner ausnutzen. Außerdem kenne ich keinen streitbaren Fachanwalt.

Das Bauamt hilft mir nicht als Einzelperson (berät hier sogar offiziell nur Bauherren!). Wer weiß Rat? Anwaltsempfehlung (gerne ggf. an meine persönl. e-mail)?

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Hausbau, Architektur, Baurecht
Kann man eine Baulast vom Nachbarn bei geringen Überbau erzwingen?

Vor 3 Jahren haben wir ein Flachdachbungalow gekauft Bj.76 .Im Frühjahr haben wir den Entschluss gefast aufzustocken. Jetzt haben wir herausbekommen das das Haus Überbaut ist zur Grenze des Nachbargrundstück (Bei Wohnhausern 3 Meter Abstandsfläche zum Nachbarn einzuhalten)auf der einen Ecke sind 2,74 und auf der anderen Ecke des Hauses 2,96 meter demnach linke Ecke 26 cm und rechte Ecke 4 cm überbaut auf einer Länge des Hauses von 14,50 Meter. Zum einem stellt sich jetzt die Frage der Verkäufer auf arglistiger Täuschung ,denn wie uns jetzt durch das Katasteramt mitgeteilt ist das Grundstück 2010 neu vermessen worden .In der Bauakte die wir zum einen beim Bauamt eingesehen haben ist die alte Baugenemigung mit 3 Metern eingezeichnet,ebendso den Ordner den uns der Verkäufer gegeben hat. Jetzt haben wir gedacht wir lassen einfach eine Baulast über den Nachbarn deren Grundstück das nicht bebaut ist eintragen bzw. der Nachbar (Grundstück ist Bauland). Er stellt sich quer nichts... keine Unterschrift , habe sogar eine hohe Summe in Ausicht gestellt ,den Kauf von einem Streifen inkl. aller Kosten nichts. Das Bauamt sagt wir können leider ohne Zustimmung des Nachbarn in Form einer Unterschrift Baulast keine Baugenemigung der Aufstockung erteilen ,wir dürfen nicht mal die Dachform des Hauses ändern derzeit ein 0 % Gefälle Dach lediglich sanieren ...wie auch immer rein Bauphysikalisch aus heutiger Sicht mit u.a. der Wärmedämmung nicht umsetzbar. Jetzt meine Frage kann man die Baulast des Nachbarn erzwingen ,das Finanzielle übernehmen wir ja ohne hin.

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Baurecht, Baulast

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