Kann die Stadt mir den Teil von meinem Grundstück zwangsweise "Abkaufen"?

Zu Situation: An einem Grundstück sind knappe 5m² von der Stadt mit einem Gehweg überbaut worden ohne dass dazu eine Genehmigung des Eigentümers vorgelegen hat. Erst durch eine Vermessung (nach Verkauf und ausgelöst durch den neuen Eigentümer) ist dieser "Fehler" aufgefallen, da die realen Grundstückabmessungen eben nicht mit denen, die beim Liegenschaftsamt verzeichnet sind übereinstimmen. Hier ist der Bereich des öffentlichen Gehweges klar dem Grundstück und nicht dem öffentlichen Straßenbereich zugeordnet.

Kann die Stadt nachträglich die Grundstücksgrenze ändern, in dem sie die knapp 5m² kauft? Geht das ggf. auch gegen den Willen des Käufers - also sozusagen als Zwangsmaßname wegen übergeordneten Allgemeininteresse (öffentlicher Gehweg ist wichtiger als privates Rosenbeet)? Oder kann der Eigentümer darauf bestehen, dass die Stadt den Gehweg auf ihre Kosten entfernt?

Sollte es zwischen dem vorherigen Eigentümer des Grundstücks und der Stadt eine (mündliche) Absprache gegeben haben, die besagt dass der Gehweg über Privatgrund gebaut werden darf, wäre eine solche Absprache rechtlich überhaupt zulässig? Bedarf es bei solchen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen nicht zwangsweise der Einschaltung eines Notars sowie der Schriftform was vertragliche Regelungen angeht?

Was kann der jetzige Eigentümer also unternehmen und welche Möglichkeiten hat er im Auftreten gegenüber der Stadt? Wäre eine Art "Kuhhandel" möglich wie z.b. Ihr behaltet die 5m² Gehweg und erteilt mir die Genehmigung den Baum zu fällen oder den Zaun mit Höhe x zu bauen. - wobei diese Vorhaben unter normalen Bedingungen eher schlechte Chancen auf Zustimmung gehabt hätten!

Freue mich auf Eure Antworten.

Baurecht, Grundstück, Straße
Was darf ich überhaupt in meinem eigenen Kleingarten?

Hallo zusammen, wir beabsichtigen uns einen Garten zu kaufen - ca. 600m² wäre da unsere Vorstellung. Ziel sollte es eigentlich sein, den Garten richtig zu nutzen - "bewirtschaften". Darunder verstehen wir Obst- und Gemüseanbau, Holz machen und lagern, Wasserbehälter für Regenwasser aufstellen, statt Gartenhaus evtl. einen kleinen Wohnwagen aufstellen, ..... Da eine Schrebergartenanlage mit "Vereinsleben" und Verpflichtungen nicht so unser Ding sind, haben wir uns nach Privatgärten umgesehen, da wir im Glauben waren, man hätte erheblich mehr Freiheiten. Um Unannehmlichkeiten vor einem Kauf aus dem Weg zu gehen, habe ich mal bei der Stadt angerufen um einige "Grundfragen" abzuklären. Leider war ich danach recht ernüchtrert.

Großen Baum fällen der das Licht von den Beeten weg nimmt - nicht erlaubt. Holz aufschichten und mit Plane abdecken - nicht erlaubt. Carboard für Wassergewinnung - nicht erlaubt. Anhänger langfristig abstellen - nicht erlaubt. Wohnwagen abstellen - nicht erlaubt Terasse mit Überdachung an vorhandenen Schuppen anbauen - nicht erlaubt Auto abstellen - nicht erlaubt

Das Bauliche Maßnahmen wie Überdachte Terasse der Genehmigung bedürfen, kann ich ja gerade noch verstehen, aber der Rest? Der Herr vom Amt hat sich immer wieder auf das Bundeskleingartengesetz berufen, welches ich mir natürlich herundergeladen habe - für eine Schrebergartensiedlung macht das sicherlich ja auch noch Sinn, aber für alle Gärten?

Zumal - wenn man sich so umschaut sieht man recht heufig, Wohnwagen in Gärten stehen, oder aufgesetztes Holz, oder Fahrzeug parkt in der Einfahrt...... Alles ohne Erlaubnis?

Wer weiß Rat? - Hat der gute Mann vom Amt Recht? Gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiede?

Über Antworten würden wir uns sehr freuen

Garten, Baurecht
Wer kennt sich aus, in Sachen Grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht Fenster und Lichtschutz?

Ich bin gerade am renovieren. Meine Nachbarn sind ein Frührentner-Ehepaar und mit der kompletten Anwohner der Strasse verkracht, weil sie sich in alles einmischen. Bisher war ich verschont geblieben. Vor 4 Wochen habe ich meine Nachbarin darüber aufgeklärt, dass ich mein Bad renoviere, und wie ich das ganze vorhabe machen zu lassen. Meine Badewanne stand genau an meiner Außenwand zum zum Hof Nachbar im Obergeschoss eines Einfamilienhaus. Das Dach über der Badewanne war 65 cm tiefer als das restliche Bad. Es war so eine art Nische in der die Badewanne stand. Und zwischen der niedrigeren Decke und der hohen waren 2 kleine Fenster (nur kippbar). Ich bin 1,65 und konnte gerade noch unter der Brause stehen- Meine Söhne allerdings, sind um einiges größer und mussten sich beim Duschen bücken. Deshalb wollte ich die Nische weg machen, und das Dach über der Badewanne dem restlichen Dach anpassen. Die alten Fenster waren zurückgesetzt, um die breite der Badewanne.Man hätte nicht in den Hof schauen können, auch wenn das Fenster zu öffnen gewesen wären. Heute wollten die Handwerker das neue Fester (ebenfalls nur Kippbar und mit Sichtschutz) einbauen, allerdings nicht zurückgesetzt sondern bündig an meiner Außenwand in ca. 5 Meter Höhe. Der Nachbar schrie sofort rum, ich solle das stoppen, dafür bräuchte ich seine Einwilligung, er würde sofort die Polizei rufen. Hat er Recht. Das Fenster ist für mich so hoch, (2,40m) dass ich eine Leiter bräuchte um hinaus schauen zu können. Leider war ein ruhiges Gespräch mit meinem Nachbar nicht möglich. Wer kennt sich aus, ich brauche dringend schnell Rat, die Handwerker habe ich erst mal gestoppt. Wenn mein Nachbar Recht hat, welche Möglichkeiten, hätte ich außer ein Fenster sonst noch? Sind Glasbausteine ohne die Einwilligung der Nachbar möglich, oder zählt das auch zu Fenster? Vielen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nahmen, diesen langen Text zu lesen.

Fenster, Gesetz, Renovierung, Baurecht, grenzbebauung, Nachbarschaft, Sichtschutz

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