Bauen auf dem Reiterhof der Eltern?

Hallo, mein Partner und ich möchten gerne ein EFH auf dem Reiterhof seiner Eltern errichten. Der Hof liegt im Mischgebiet (also das Wohnhaus der Eltern, ein Teil der umliegenden Wiesen ist bereits Außenbereich). Der erste Gedanke war ein Altenteil auf einer nebenan liegenden Wiese (Außenbereich). Diese Bauvoranfrage wurde schon telefonisch vom Bauamt abgewehrt, da mein Partner dann direkt den Hof übernehmen müsste und weil die Gesamtfläche des Hofes nicht groß genug sei und weil die Pferde das Futter nicht aus eigener Herstellung bekommen (Getreide etc.). Kurzum: wir erfüllen nicht die Vorgaben für dieses privilegierte Bauvorhaben. Der nächste Gedanke war dann eine Nutzungsänderung von einem alten Stall (nicht ansehnlich und schon garnicht historisch wertvoll). Auch hier wurde uns nun schon, nach einreichen der Bauvoranfrage, telefonisch mitgeteilt das die Nutzungsänderung nun ginge wenn die komplette äußere Gestallt des Gebäudes bestehen bleibt. Das wäre aufgrund der Statik und Baufälligkeit des Gebäudes nicht möglich, zudem ist der Stall nicht zweistöckig und das müsste das Haus schon sein. Jetzt meine Frage: Welche Möglichkeiten haben wir noch? Könnte man den Stall nicht auch abreißen und wir bauen an der gleichen Position neu? Gibt es eine Alternative zum Altenteil? Das zuständige Amt ist leider nicht besonders Hilfsbereit.

Mein Partner ist jede freie Minute auf dem Hof und hilft. Außerdem ist offensichtlich das er das ganze irgendwann übernimmt. Aktuell ist das aber nicht nötig da seine Eltern noch fit sind.

Landwirtschaft, bauen, Recht, Baurecht, Bauen im Aussenbereich, Nutzungsänderung
Fremde Leute wollen Party im Hinterhof. Zugang nur durch meinen Flur? Brandschutz?

Ein kleiner juristischer Fall zum Knobeln, in den ich mehr verstrickt bin als ich das eigentlich möchte...;-)

Der Besitzer eines Ladenlokals hat ein im Hinterhof befindliches Gebäude gemietet. Dieses wurde grundsaniert, jedoch keine Rettungswege ausgeschildert, keine Brandmeldeanlage installiert. Die Räumlichkeiten sollen als Proberäume genutzt werden, sind aber noch nicht fertig gestellt.

Nun soll dort eine Party stattfinden mit ca. 100 Leuten. Lediglich die sporadischen Nutzer dieser Räume kennt der Ladenbesitzer und hat trotzdem zugesagt.

Der einzig mögliche Zugang zu diesem Gebäude führt durch den Hausflur eines Mietshauses.

Ist diese Party überhaupt zulässig? Es existiert kein Rettungsweg und die Haustür des Mietshauses würde die ganze Nacht wohl geöffnet sein. Da das Haus in der direkten Nähe einer Partymeile steht, ist damit zu rechnen dass auch ungebetene Gäste den Hausflur betreten. Da die Gäste eh unbekannt sind dürfte es schwierig werden zu unterscheiden, wer da noch dazu gehört.

Außerdem ist natürlich von einer erheblichen Lärmbelästigung auszugehen wenn 100 betrunkene Menschen den Zugang durch den Hausflur nutzen.

Muss ich als Mieterin das so hinnehmen? Ich mache mir schon Sorgen um meine Sicherheit. Ich möchte gerne schlafen und habe ungern 100 völlig fremde bekiffte und betrunkene Menschen im Hausflur.

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort. Wirklich!

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