Böschungsabsicherung bei Neuanlage Weg?

Hallo, 

wir haben in NRW ein aus einer aktuellen Grundstücksteilung ein Hinterliegergrundstück gekauft und das vorne stehende Haus samt Teilfläche ist aktuell separat verkauft worden.

Neben dem Haus entlang haben wir ein 3,5m breiten Grundstücksstreifen explizit als Zuwegung zu unserem Grundstück erworben, was die einzige Zufahrtsmöglichkeit auf unser Grundstück darstellt.

Leider gibt es eine etwa 1,5 m hohe Böschung, durch die die Grenze verläuft. Diese Böschung gehört zu einem Hügel, auf dem ein Anbau des Nachbarhauses steht (über unserem Grundstücksniveau). Wir vermuten, dass dieser Hügel vor dem Bau des Nachbarhausanbaus aufgeschüttet wurde.

Folgendes Problem stellt sich: 

Wir müssen den Fuß des Hügels auf unserer Grundstücksseite etwas abtragen, um eine ebene Wegfläche zu erhalten. Der Nachbar weigert sich, dass wir für eine Abstützung L-Stützen "unter seinen Hang" setzen dürfen und anschließend selbstverständlich für neues Gras sorgen würden.

Eine Hangabsicherung nur auf unserer Seite macht den Weg ggf. zu schmal.

Wer ist überhaupt für die Absicherung zuständig? Wir, weil wir aktuell das Niveau verändern? Oder beide, weil sein Bodenniveau vermutlich auch nicht das ursprüngliche ist? Oder er, falls der Hügel auf dem Grundstück (der offenbar schon viele Jahre besteht) oberhalb des "gewachsenen Erdniveaus" liegt?

Muss er uns den Eingriff in sein Grundstück zum Setzen von L-Profilen erlauben?

Haben wir ein Anrecht, die Absicherung, die im Interesse beider Grundstücke ist, genau hälftig auf die Grenze zu setzen?

Oder ist es sogar so, dass er unseren Weg auf der vollen Breite akzeptieren muss, weil er das Haus genau unter diesen Bedingungen gekauft hat und dann sogar für die Absicherung zuständig ist bzw. diese auf seinem Grundstück befindlich sein müsste, weil es unseren Weg sonst zu sehr einengen würde?

Vielleicht ist auch noch als Hintergrundwissen sinnvoll, dass der Nachbar für den überwiegenden Teil des Weges entlang des Hügels ein Geh- und Fahrrecht inne hat und hälftig für die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht aufkommen muss (lt. Kaufvertrag/Grundbuch). Anders herum haben wir gleiche Rechte und Pflichtem auf einem Teil seines Hofes, was unsere "Einflugschneise" in den Weg vergrößert bzw. als Rangierraum dient.

Über schnelle und kompetente Hilfe freue ich mich sehr!

Vielen Dank

Recht, Baurecht, Nachbarn, Weg
Stromversorger in BW weigert sich Holzstrommasten zu versetzen?

Suche Erfahrungsberichte bevor ein Anwalt konsultiert wird.Wir haben auf einem Grundstück in BadenWürttemberg ein Haus gebaut. Im Grundbuch beim Notar und auch bei der Gemeinde war als Dienstbarkeit NICHTS eingetragen. Als wir beim Hausbau dann im hinteren linken Eck zwei riesige Bäume entfernt haben, haben wir gesehen dass ein Holzstrommasten samt rostiger Stahlseile dahinter "versteckt" war. Von der Straße aus wirkte das immer als ob der Stromholzmasten auf den auf dieser Seite direkt anliegenden Grundstücke welche auch an diesem Stromnetz angeschlossen sind, liegen würde und nicht bei uns. Wir sind an diesem Pfosten nicht angeschlossen sondern haben eine unterirdische Leitung auf unsere Straßenseite.Wir haben die FairNetz GmbH schriftlich gebeten, den Stromholzmasten versetzen zu lassen da allein die verosteten Stahlseile mitten im Garten eine wirkliche Gefahr für unsere Kleinkinder darstellen und auch dem geplanten Gartenhäusschen im Weg stehen. Die beiden angrenzenden Nachbarn die selbst angeschlossen sind, haben ihren eigentlichen Garten auf die andere Seite und es würde rein räumlich hier niemanden beeintröchtige wie uns. Als Rückantwort von FairNetz kam nur ein Verweis auf die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung), dass eine Eintragung ins Grundbuch nicht nötig sei. Meiner Meinung nach bestätigt die NAV aber nur Duldungsrecht bei eigenem Nutzen dieser Leitung, was bei uns ja nicht der Fall ist.Vielleicht hatte ja jemand bereits selbiges oder ähnliches Problem und kann uns berichten Liebe Grüße und merci

Recht, Baurecht, Strommast
Hallo, mein Nachbar will einen Carport bauen und mit als Terrasse nutzen. Ersteres stört uns nicht, zweiteres aber schon, aufgrund unserer Privatssphäre. Danke?

Guten Abend,

ich entschuldige mich vorweg für alle Unstimmigkeiten das Forum betreffend. Es ist mein erster Eintrag.

Mein sitz ist in Bayern, südlich von München.

Ich habe die letzten 4 std in google geforscht und gesichtet, aber wirklich konkretes habe ich nicht gefunden. Daher mein Hilferuf hier.

Folgender Tatbestand:

Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1x die woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines Personaleinganges (er ist Gastronom).

Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen. Selbigen dürften wir auch verwenden, sollten wir jemand einen Wanddurchbruch wagen, der aber ausser Frage steht.

Sein Carport müsste 2 Auto umfassen und er würde bis ca. 15cm an meine Hauswand angrenzen. Die 15cm Abstand bilden unsere vertikalen Dachrinnenabflüsse. Genaueres hat er vorab beim Essen nicht erwähnt, nicht wann, nicht wie oder mit wem.

Meine Mitbewohnerin war im ersten Moment ziemlich verdutzt und blieb eine zeitlang wortlos und macht sich seitdem Gedanken.

4 std googlen brachten mich zu folgendem Ergebnis, wobei ich so viele Maße, Paragraphen, Verordnungen und Hinweise gelesen habe, dass ich unsicher geworden bin, was wo jetzt wie gilt.

zb, dass man ab bestimmten maßen, 9x3m, 3m abstand zur Grenze halten muss und darunter man bis auf die hausgrenze bauen darf. dass darüber eine baugenehmigung erforderlich ist, so wie etwa das einholen einer einveständniserklärung des Nachbarn, mindestens 50m³, etc.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da es jetzt nacht ist, dass er mit den Maßen etwa hinkommt, sprich 9x3m, evtl noch 1x1m weniger, wenn ich Pech habe und je nach Bau.

Die Wirtschaft wurde vor knapp 5 jahren neu renoviert, wie auch unsere besagte Wandseite. Sie erhielt einen neuen Anstrich und eine kleine Drainage. Später ließ der Nachbar noch ein Tor anbringen, verbunden zwischen unserer Hauswand und der seinen. Im Grunde kein problem, ausser wenn der wind mal wieder die Sat.antenne verschoben hat, dann muss ich ihn anrufen und fragen ob er uns aufmacht, das Auto rausfährt und wir die Antenne über Leiter justieren können. Unser Haus ist noch im Besitz der Bank, die auch die Wirtschaft renoviert hat.

Grundsätzlich hat meine Mitbewohnerin mit dem Carport an sich kein problem, jedoch mit der Nutzung als Dachterrasse schon, da man so ungehindert in unsere Küche und Wohnzimmer spähen könnte und sie die Räume im Sommer mittags und abends nicht mit Vorhänge versehen will.

Ich stehe zwischen den Fronten, bin mir über meine Rechte unklar und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll.

Könntet ihr mit bitte sagen was Sache ist? Ich sende auch morgen ein Foto nach, wo der Carport entstehen soll.

MfG Just4

Terrasse, Baurecht, Carport
Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.

Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.

Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.

Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.

Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?

Hausbau, Architektur, Bauamt, Baurecht, Baugrundstück, Grenzabstand

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