Carportbau durch Dachdecker. Habe ich Anspruch auf eine Statik?

Wir haben uns durch einen Dachdecker ein Carport ans Haus bauen lassen. Bauantrag (Niedersachsen) war nicht nötig. Nun hat er, weil der Ursprungsplan einer Anbringung an der Hauswand irgendwie nicht umsetzbar war, ohne Rücksprache die mit Sicherheitsglas belasteten Balken hausseitig in das Dach gelegt (Dachpfannen entsprechend zerkloppt und Wakaflex rüber). Zudem sind mehrere tragende Längs- und ein Querbalken, welche an sich sehr dick wären, irgendwo zersägt und mit ein/ zwei Schrauben wieder zusammengefügt worden (z.B. Winkel versägt,mit nem Holzklotz unterfüttert und den mit ner Spax festgemacht.). Abgesehen von der bescheidenen Optik haben wir jetzt echte Zweifel, ob das dauerhaft hält. Ein Gutachter sagte uns schon, dass da einiges nicht nach den Regeln des Handwerks gelaufen sei und dass der Dachdecker uns eine Statik für sein Konstrukt liefern müsste. Der widerspricht und sagte, er muss gar nichts. Leider konnte uns keiner sagen wo sowas steht. Die Bauordnung Niedersachsens fordert zwar Standfestigkeit, sagt aber weiter nichts aus. Und wir wollen nicht riskieren, dass das Ding einbricht, wenn unser Sohn drunter spielt... Kann mir jemand sagen (am besten mit Quellenangabe), ob ich eine Statik vom Dachdecker einfordern kann? Insbesondere da er die obere Hälfte in unser Hausdach gesetzt hat, dürfte die Statik da jetzt ja auch hinfällig sein...

Baurecht, Carport, Dachdecker, Statik
Welches Baurecht gilt?

Hallo,

wenn man neu baut aber vor Jahren den ersten Bauantrag beim Bauamt gestellt hat, welches Baurecht gilt dann?

Das zur Zeit des ersten Bauantrages oder das zur Zeit des Bau des Hauses? Zwischenzeitlich haben sich nämlich die Abstandsflächen von Erkern von 2 m auf 3 m erhöht und wir haben eher nach dem alten Baurecht gebaut.

Neben uns das Grundstück wurde verkauft und der neue Besitzer hat die Abstandsflächen unseres Hauses überprüft, die wohl leider nicht so ganz stimmen.

Erster Antrag für unser Haus wurde 1997 gestellt da hatten Erker in NRW noch 2m Grenzabstand, Haus wurde aber erst 2004 gebaut - da galten wohl schon 3m Grenzabstand - jetzt waren wir nicht ganz so genau und der Grenzabstand beträgt nach neuer Vermessung wohl nur 1,82m.,da das Grundstück vorher einer Erbengemeinschaft gehörte , bei der aber wohl alle verstorben waren hat sich bisher keiner dafür interessiert. Der neue Besitzer hat das Nachbargründstück erst im Dezember entgültig gekauft und Anfang März vermessen lassen, dabei sind ihm die falschen Maße erst aufgefallen.

Mit was für Folgen müssen wir denn nun rechnen?

Kann er einen Rückbau verlangen und auch evl. durchsetzten?

Baulast will der Nachbar keine auf sein Grundstück eintragen lassen.

Oder könnten wir Glück haben und alles ist verjährt und es passiert gar nichts.

Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung davon. Bin ziemlich ratlos. Freue mich über jede helfende Antwort.

Bauantrag, Baurecht, Folgen, Verjährung

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