Verbindungstür zwischen Wohnhaus und Scheune - einfach so? Brandschutz?

Ein Hallo in die Runde...

...folgendes Problem: Bauernhaus, gebaut in den 40er Jahren mit Scheune, diese wurde damals direkt ans Haus angebaut. Die Außenwand vom Haus ist eine doppelt gemauerte Ziegelwand, etwa 20cm dick. Der obere Bereich der Scheue ist komplett begehbar. Die Zwischendecke wird von waagerechten Balken, welch mit zölligen Brettern belegt sind, gebildet. Da der Balkenabstand mit knapp einem Meter meines Erachtens recht hoch ist und ich nicht von Balken zu Balken springen wollte, habe ich vor einigen Jahren die komplette Fläche mit OSB-Platten ausgelegt, so das wir jetzt einen durchgängig gefahrlos begehbaren Boden haben. Diesen Bereich, ausgestattet mit etlichen Regalen und von uns liebevoll als "Tenne" bezeichnet nutzen wir seit dem als Abstellraum für wenig bis kaum benutzte Gegenstände wie Weihnachtsdeko, Campingutensilien, Faschingskram usw. Die Begehung erfolgt derzeit über eine Bodenluke und eine Leiter, was zuweilen etwas umständlich ist, zumal man in das Erdgeschoss der Scheue auch nur über eine Hintereingangstür vom Haus und eine Außentür der Scheune gelangt.

Nun zur Frage: Von meinem Arbeitszimmer im Obergeschoss des Wohnhauses aus könnte ich relativ mühelos eine wärmegedämmte Durchgangstür einbauen, über die wir einen direkten Zugang auf die Tenne bekommen würden. Darf ich das so einfach? (Mitbekommen würde es sowieso niemand) Muss ich bezüglich des Brandschutzes etwas beachten? Ich würde am liebsten eine günstige Haustür einbauen. Es würde auch keine Nutzungsänderung der Scheune stattfinden, also kein neuer Wohnraum oder so sondern nach wie vor nur Lagerraum.

Danke für Eure Infos.  

Brandschutz, Baurecht
Wie nah darf an der Straße gebaut werden bzw. dürfen gegenstände unmittelbar neben der Straße stehen?

Mein Bruder wurde während der fahrt von einem anderen Verkehrsteilnehmer abgedrängt ist ausgewichen und dabei in einen Stein gefahren, welcher unmittelbar am Straßenrand stand.

Anbei ein paar Bilder zu dem Unfall wenn das funktioniert die einzufügen.

Der andere Verkehrsteilnehmer ist weiter gefahren und hat laut der Polizei somit Fahrerflucht begangen.

Nun zu meiner frage: Dürfen diese steine Dort stehen? ich gehe davon aus, dass das Grundstück zu dem auch die Steine gehören Rechts bei dem Zaun endet. wenn das der Fall ist bin ich mir ziemlich sicher dass die Steine dort nicht stehen dürften.

Aber wie sieht es aus wenn das Grundstück genau bei der Asphalt kante endet? Dürfen diese steine dann dort stehen?

Zusatz 1: wenn es dunkel ist sind die Steine sehr schlecht zusehen da an den Steinen weder ein Licht noch ein Reflektor oder so was ähnliches angebracht ist.

Zusatz 2: Mein Bruder wurde nur leicht verletzt sprich er hat sich das rechte Handgelenk gestaucht, eine leichte Verbrennung am linken arm durch den Airbag erlitten und erinnert sich leider an ca 30 Sekunden während des Unfalls nicht mehr wodurch er zu dem anderen Fahrer nur wenig sagen kann.

Hier einmal der bericht zu dem Unfall.

https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/kreispolizeibehoerde-ennepe-ruhr-kreis-autofahrer-weicht-pkw-aus_id_9196494.html

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