Vor 3 Jahren haben wir ein Flachdachbungalow gekauft Bj.76 .Im Frühjahr haben wir den Entschluss gefast aufzustocken. Jetzt haben wir herausbekommen das das Haus Überbaut ist zur Grenze des Nachbargrundstück (Bei Wohnhausern 3 Meter Abstandsfläche zum Nachbarn einzuhalten)auf der einen Ecke sind 2,74 und auf der anderen Ecke des Hauses 2,96 meter demnach linke Ecke 26 cm und rechte Ecke 4 cm überbaut auf einer Länge des Hauses von 14,50 Meter. Zum einem stellt sich jetzt die Frage der Verkäufer auf arglistiger Täuschung ,denn wie uns jetzt durch das Katasteramt mitgeteilt ist das Grundstück 2010 neu vermessen worden .In der Bauakte die wir zum einen beim Bauamt eingesehen haben ist die alte Baugenemigung mit 3 Metern eingezeichnet,ebendso den Ordner den uns der Verkäufer gegeben hat. Jetzt haben wir gedacht wir lassen einfach eine Baulast über den Nachbarn deren Grundstück das nicht bebaut ist eintragen bzw. der Nachbar (Grundstück ist Bauland). Er stellt sich quer nichts... keine Unterschrift , habe sogar eine hohe Summe in Ausicht gestellt ,den Kauf von einem Streifen inkl. aller Kosten nichts. Das Bauamt sagt wir können leider ohne Zustimmung des Nachbarn in Form einer Unterschrift Baulast keine Baugenemigung der Aufstockung erteilen ,wir dürfen nicht mal die Dachform des Hauses ändern derzeit ein 0 % Gefälle Dach lediglich sanieren ...wie auch immer rein Bauphysikalisch aus heutiger Sicht mit u.a. der Wärmedämmung nicht umsetzbar. Jetzt meine Frage kann man die Baulast des Nachbarn erzwingen ,das Finanzielle übernehmen wir ja ohne hin.

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