Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

Hallo,

wir möchten auf unserem Grundstück in NRW ein EFH mit angrenzender Doppelgarage errichten.Der B-Plan enthält neben dem regulärem Baufenster ein weiteres Baufenster explizit für eine Garage, das an der Grenze zum Nachbarn anliegt. Die Garage würde eine Kontaktlänge von weniger als 9m an der Grenze, eine Höhe von max. 3m und selbstverständlich keine Fenster zum Nachbarn haben. Allerdings würde die Garage innerhalb des Baufensters fortgesetzt und hätte auch mehr als 40m2.

  • Benötigen wir eine Zustimmung des Nachbarn für den Garagenbau?
  • Muss er uns die Errichtung inkl. Fundamente gestatten, auch, wenn dazu sein Grundstück betreten werden müsste und wir anschließend den Ausgangszustand bestmöglich wiederherstellen (Hammerschlag- und Leiterrecht)?
  • Sein Grundstück liegt etwas höher als unseres, sodass wir auch Bereiche haben, die wir mit Betonwinkelstützen (L-Profil) abstützen würden, sodass die Stützen auf unserem Grundstück sind. Allerdings wäre es baulich sinnvoller, den Fuß des „L“ unter den Hang, sprich unter dem Hügel auf seinem Grundstück zu setzen. Die Erdoberfläche würde selbstverständlich wieder angefüllt und wiederhergestellt. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, die uns dieses gestattet oder müssen die Profile zu uns zeigen und dann unverhältnismäßig tief in den Boden, um Stabilität zu erreichen?

Vielen Dank für die Antworten!

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Recht, Garage, Baurecht, Nordrhein-Westfalen
Baurecht , Anbau , Überbau , Gartenhaus darf das sein?

Folgendes Szenario :

Unsere Doppelhaushälfte war die letzten Zehn Jahre vermietet , nun wohnen wir selbst darin. In dieser Zeit hat unsere Nachbarin zwei bauten errichtet, wo ich nicht ganz mit einverstanden bin und sie sich keinerlei erlaubnis von uns eingeholt hat.

zu einen hat sie einen Terassenüberdachung von 6x3x2,5m ( länge x tiefe x höhe) errichtet , welche genau an unserem Grundstück endet. Dadurch sind die Lichtverhältnisse in unserem Wohnzimmer eingeschänkt und zugleich fühlen wir uns zugebaut.

zum anderen :

vorweg : wir haben ein grundstück welches am hang liegt. am Ende des Grundstückes steht ein zweites Häuschen welches man über eine andere Strasse erreichen kann , oben auf strassen niveau ist eine garage und darunter befindet sich ein raum den wir als Bar nutzen. Ich hoffe Ihr könnt folgen.

so. An eine Außenwand von der Garage7Bar hat sie eine Art Gartenhaus oder Schuppen errichtet , wo die Pfette und die darunter befindlichen Stützen in meine Außenwand gedübelt worden sind - gleichzeitig hat sie keinerlei Wandanschluss hergestellt.

Meine sorge ist, dass früher oder später Näße ins Mauerwerk eindringt.

Und sie häte sich mit sicherheit eine erlaubnis dafür bei uns holen müssen , damit sie dort was befestigen darf ?

Kann Ich prüfen lassen, ob die Dinger da legal stehen ?

Kann ich drauf bestehen, dass sie einen Wandanschluss herrstellt oder gar komplett Rückbauen muss ?

Über jede antwort wäre ich dankbar !

Recht, Gesetz, Baurecht

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