Wie teuer und schwierig ist die Anzeige einer Nutzungsänderung für ein Behandlungszimmer im Privathaus für eine Psychologische Privatpraxis in NRW?

Ich bin Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut und möchte in meinem Privathaus nebenberuflich Patienten behandeln. Pro Woche werden es nicht mehr als drei, vier Patienten, bzw. Termine sein, also nur geringes 'Kundenaufkommen'. Das Zimmer hat 16,5 qm und wird ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt. Es ist über den zentralen Flur des Hauses erreichbar und liegt fast direkt neben der Eingangstür im Erdgeschoß, d.h. Patienten müssen nicht durch das ganze Haus, sondern nur ein, zwei Meter durch den Hausflur. Vom Hausflur aus geht es auch zu einer Toilette, die allerdings auch privat genutzt wird. Zwei Einstellplätze sind auf dem Privatgelände vorhanden. Es handelt sich um eine Anliegerstrasse.

So weit ich weiß, muss ich dafür eine Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt nur anzeigen. Was mir aber unklar ist:

-Wie zeige ich eine Nutzungsänderung an? Geht das formlos? Teile ich das lediglich in einem Schreiben mit? Wie ist das Verfahren?

-Aus welchen Gründen könnte mir die Nutzungsänderung verweigert werden?

-Kann es sein, dass ich Auflagen bekomme? (Brandschutz etc.)

-Wie hoch sind die Gebühren für die Nutzungsänderung?

-Wie lange dauert so ein Verfahren?

-Hat so eine Nutzungsänderung steuerliche Konsequenzen? (Grundsteuer etc.)

-Welche Konsequenzen hat es, wenn man für seinen Praxisraum keine Nutzungsänderung beantragt? Was passiert im Zweifelsfalle?

Baurecht, Freiberufler, Praxis, Psychologe, Psychotherapeut, Nutzungsänderung
Muss ich abreißen weil ich Instandhaltung gemacht habe?

Hey also es geht darum das ich einen Bungalow in einer kleingartensiedlung habe der hat da 70 qm ... Bei der Übergabe letztes Jahr hatte man mir gesagt ich muss das Dach machen Soooo dieses Jahr war es soweit ich habe ca die Hälfte vom Haus das Dach abgenommen nach dem ich den Verein Bescheid gegeben habe Dabei haben wir festgestellt das das Mauerwerk für das neue Dach nicht geeignet ist also musste ich diese anpassen mit Steinen aber genau in der gleichen Größe also nicht vergrößert( die Ecke vom Haus beträgt ca 8x8 m also die Seiten wand und die hintere wand wo aber nur jeweils ca 4 m ab der Ecke gemacht wurden) und jetz kam das Liegenschaftsamt und hat mich gefragt was ich da tue ob ich illegal anbaue darauf hin habe ich verneint und gesagt was ich mache was auch ok war und die Dame meinte nur ich solle vorsichtshalber einen dreizeiler schreiben bevor der , der mich mein Liegenschaftsamt gemeldet hat es auch beim Bauamt tut und dort auch sagt ich baue illegal an. Ich habe das dann so gemacht und dann meldete sich darauf hin das Bauamt und meinte ich hätte es beantragen müssen das es illegal bauen ist wo ich dachte es reicht das was ich gemacht habe ...ja und das Bauamt will jetz von mir das ich bis auf die 36qm abreiße was aber nicht sein kann weil ich es ja machen musste und es notwendig war zumal ich jetz vom Liegenschaftsamt mehrere Luftaufnahmen bekommen habe wo man sieht das es mindestens seit 10 Jahren so steht ....da sie mir auch helfen wollen . Aktuell wurde mir mündlich ein Baustopp ausgesprochen woran ich mich halte aber geht es so einfach das ich jetz abreißen muss weil ich es nur reparieren wollte ? Ich sollte Baugenehmigung vom Bau vorlegen als der Bungalow errichtet wurde aber die habe ich nicht wie gesagt es steht ja auch schon ewig.

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