Baufinanzierung mit Vorbehalt des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages?

Hallo,

wir möchten gerne ein Haus kaufen. Leider reicht unser Eigenkapital dafür nicht ganz aus. Das Haus wird über das Betreuungsgericht (erforderliche Zustimmung) verkauft. Ein Wertgutachten wurde erstellt.

Bei einer Bank hatten wir bereits eine verbindliche Baufinanzierung stehen. Erst beim Notar wurden wir über das Risiko der Finanzierung informiert, da dieser keinen Vorbehalt (Zustimmung des Betreuungsgerichtes und Versterben des Verkäufers) beinhaltet und sind vom Darlehensvertrag via Widerspruch zurückgetreten. Im Falle des Nichtzustandekommen der Finanzierung (Darlehen kann nicht im Grundbuch vermerkt werden) wäre eine Entschädigung von über 25% der Darlehenssumme an die Bank zu zahlen gewesen. Dieses Risiko erschien uns zu hoch. Auch auf Anraten der Banksachbearbeiter haben wir die Baufinanzierung widerrufen.

Nun die eigentliche Frage: Kennt jemand von Euch eine Bank, bei der man das Darlehen unter Vorbehalt des Zustandekommen eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages erhalten kann oder eine andere Finanzierungsform.

Eckdaten: Kaufpreis mit Nebenkosten 30.000,--€, Renovierungsbedarf für den Bezug vorerst 20.000,--€, vorhandenes Eigenkapital 20.000,--€, d.h. es besteht ein Finanzierungsbedarf von 30.000,--€. Das Bankdarlehen war auf eine Laufzeit von 15 Jahren berechnet.

Recht, Baufinanzierung, Hauskauf, Betreuungsgericht, Wirtschaft und Finanzen
Finanzierungsvertrag nach Notartermin: ist das üblich, oder lässt uns die Bank sitzen?

Hallo
Ich und meine Frau kaufen uns gerade ein gebrauchtes Reihenhäuschen.

Vor Wochen haben wir uns mehrere Darlehensangebote bei größeren namhaften Banken eingeholt und uns für eine Bank entschieden.

Im ersten Beratungstermin am 25.04.18 haben wir das Finanzierungsangebot erhalten.

Zum zweiten Beratungstermin am 15.05.18 hatten wir alle Unterlagen für die Selbstauskunft vorgelegt, wir haben einen Darlehensantrag unterschrieben, Mitgliederkonten eröffnet, einen Sachverständigen der Bank beauftragt, und wir haben das Formular für die Grundschuldbestellung erhalten.

Am 30.05.18 hatten wir dann den Notartermin und haben den Kaufvertrag sowie die Grundschuldbestellung abgeschlossen.

Ich hatte eigentlich erwartet, dass zum Notartermin der Finanzierungsvertrag vorliegt. Allerdings hat uns der Bankberater versichert, dass das nicht so schnell geht und dass es üblich ist, dass der Finanzierungsvertrag hinterher abgeschlossen wird.

Fälligkeitstermin ist am 30.06.18. Ich dachte bis dahin müsste es ja dann mit dem Finanzierungsvertrag geklappt haben.

Da war ich wohl etwas naiv.
Die Bank schickt uns bis heute nicht die Vertragsunterlagen für die Finanzierungsvertrag.
Ist das normal das sich die Bank da soviel Zeit lässt?
Wir fragen regelmäßig beim Bankberater nach wann der Vertrag vorliegt. Aber wir werden immer vertröstet. Die Kreditabteilung hätte aktuell ungewöhnlich viele Anträge zu bearbeiten, und es werde schon zum Fälligkeitstermin klappen. Wir sollen uns keine Sorgen machen.
Welches Motiv kann die Bank haben solange zu zögern?
Hat jemand Erfahrung wie die Finanzierung üblicherweise abläuft.?
Wie soll ich mich verhalten?
Soll ich Druck machen und wie kann man da überhaupt Druck machen?
Soll ich eine neue Bank einbeziehen und mich um einen alternativen Finanzierungsantrag kümmern? Allerdings läuft ja schon die Grundschuldbestellung auf die erste Bank.

Wie ist die Einschätzung von Euch Finanzexperten? So ich auf die Aussagen der Bank vertrauen und warten, oder ist es höchste Zeit etwas zu unternehmen.

Vielen Dank für eine Einschätzung und viele Grüße,

Reinhard Richter

Bank, Recht, Immobilien, Baufinanzierung, Darlehen, Finanzierung, Hauskauf, kreditvertrag, Notar, Wirtschaft und Finanzen

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