Hallo, wir sind seit Anfang des Jahres im Rechtsstreit mit einem Nachunternehmer einer Hausbaugruppe, die bei uns Arbeiten durchgeführt haben. Diese haben teilweise teurer Materialien verbaut als gewünscht und wollten dieses Nachträglich vergütet haben, ohne Auftrag von uns als Bauherren. Teilweise wurden auch Mängel nicht behoben.
Zum eigentlichen Problem, nach 2 Jahren haben wir Post bekommen, und zwar vom Anwalt des Nachunternehmers mit einer Forderung von ca. 160 Euro. Inkl. Anwaltskosten.
Diesen haben wir widersprochen.
Nach einigen schreiben hin und her, bekam wir letztendlich schreiben vom Gericht.
Da der Streitwert so gering ist, habe ich mich entschlossen mich selbst zu vertreten, da alles andere Blödsinn wäre.
Auch hier haben wir 2-mal Stellung nehmen müssen bis zuletzt der Termin für eine Einigung aufgerufen wurde.
Der Termin wäre jetzt ende des Monats, heute hatten wir erneut ein Post vom Gericht. In dem uns der Kläger eine Einigung von 120 Euro anbieten, kosten das Verfahren fallen 55 % für Kläger und 45 % beklagte aus.
Meine Frage, die kosten werden ja laut RVG berechnet, das heißt in dem Fall:
Ca 120 € Gerichtskosten +
120 € Einigung
Oder sind noch weitere kosten zu beachten?
(Meine frau und ich wurden beklagt, immer 2 Briefe mit demselben Inhalt erhalten)