Datenschutzbehörde möchte, dass ich meine Kamera entferne?

Hey liebe Genossen,

Wir haben an unserem Haus eine Kamera neben dem Hauseingang installiert und penibel darauf geachtet, dass nur Teile unseres Grundstücks erfasst werden.

Vor ca. 3 Monaten bekamen wir ein Schreiben der Datenschutzbehörde in Brandenburg, welche ihre bedenken geäußert hat, zwecks vermuteter Videoüberwachung des öffentlichen Straßenlandes.

Wir haben stets auf die Schreiben geantwortet und auch Bilder zugesandt, auf denen man erkennen konnte, dass 95% des Erfassungsbereichs der Kamera unser Grundstück erfasst. Die restlichen 5% (sehr kleiner Teil der Straße, welcher höchstens die Schuhfarbe der vorbeigehenden erkennen lässt) wurde geschwärzt. Weiter haben wir bereits geschildert, dass unser Kfz in Vergangenheit gestohlen wurde, sowie dass des Nachbarn Gegenüber und die Kamera dem Zwecke der Abschreckung dienen soll. Auch wurden Fahrräder in direkter Umgebung von den Grundstücken entwendet. Dies wurde auch mit den Anzeigen / Schreiben der Staatsanwaltschaft belegt.

Heute erhielt ich allerdings ein Schreiben mit der Aufforderung die Kamera zu entfernen oder es wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Wie ist eure Meinung dazu? Soll ich es einfach darauf ankommen lassen? Es geht vermutlich nur um die 5% öffentlicher Raum die "gefilmt" werden. Überwiegt da nicht sogar mein Interesse, aufgrund der Diebstähle etc.?

Erfassungsbereich der Kamera lässt sich nicht weiter verstellen, da ich sonst meinen Parkplatz nicht mehr im Aufnahmebereich habe.

Dann müsste rein theoretisch auch jeder hier im Wohngebiet mit einer Ring Doorbell etc. Ja darauf hingewiesen werden, dass er die Öffentlichkeit filmt?

Datenschutz, Kamera, Technik, Recht, Datenschutz-Grundverordnung, DSVGO
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