Restrate Auto?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich des Restbetrages eines Autokaufs.

Ich habe mir ein neues Auto gekauft und vor Ort eine große Anzahlung gemacht (17.000). Für den Rest wurde mit dem Autohaus über die VW Bank eine Ratenzahlung vereinbart. Das Autohaus hat mir den Fahrzeugbrief aber schon per Post gesendet. Den Ratenvertrag erhielt ich ebenfalls per Post zum ausfüllen und dann an die Bank zu schicken. Dort sind die Unterlagen laut Autohaus angeblich nie angekommen.

Das Autohaus wollte dann dass ich meinen Fahrzeugbrief bei der Zulassung als verloren melde (aufbieten lassen hieß es). Die Dame in der Zulassung ist eine Bekannte, die natürlich wissen wollte wie es sein kann dass ich nach so kurzer Zeit nach der Anmeldung schon des Brief verloren habe. Ich habe ihr die Sachlage dann erklärt worauf Sie meinte so etwas noch nie gehört zu haben und dass ich den Brief nicht als verloren melden kann wenn das gar nicht stimmt da ich eine Eidesstattliche Erklärung unterschreiben muss.

Währenddessen verlangte das Autohaus dann die komplette restlichen Summe von mir zu einem bestimmten Datum. Da mir dies nicht möglich ist (hätte ja sonst nicht nach Raten gefragt) habe ich Ihnen geschrieben dass ich um einen neuen Ratenplan bitte wie es vereinbart war und dass ich den offenen Restbetrag nicht komplett zahlen kann, ich aber 1000€ überweisen werden und dann immer 300€ abzahlen könnte. Darauf kam keine Antwort mehr vom Autohaus!? Nun meine Frage wie geht es denn weiter? Können Sie von mir die komplette Summe auf einmal verlangen? Ich kann nichts dafür dass die Unterlagen nicht angekommen sind. Den Fahrzeugbrief habe ich ja auch schon....wie läuft dass denn jetzt ab? Vielen Dank für eure Antworten.

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Auto verkauft aber wird nicht abgeholt?

Hallo zusammen.

Habe letzte Woche Mittwoch meinen alten Wagen verkauft.

Der käufer kam hat sich den Wagen angeschaut und den Wagen auch gekauft.

Wir haben ein kaufvertrag gemacht und alles ausgefüllt.

Ihm wurden alle Dokumente und Schlüssel ausgehändigt und so wurde es auch im Kaufvertrag festgehalten.

Ich habe 600€ direkt bar erhalten.

Ich hatte dem käufer vorher gesagt das der wagen mit einen Hänger mitgenommen werden muss, da dieser sofort nach verkauf von mir abgemeldet wird.

Er kam nicht mit hänger und sagte nur, dass er den Wagen in ein paar Stunden abholt.

Soweit alles fein.

Nach kaufvertrag habe ich alle schilder abgemacht und alles abgemeldet.

Der Zulassungsstelle habe ich dann am folgetag eine Veräußerungsanzeige überreicht, und ich habe auf dem Portal von unserer Zulassungsstelle eine verkaufsanzeige mit Kopie des verkaufvertrags gesendet.

Das Problem ist das der wagen jetzt seit einer Woche auf einen öffentlichen parkplatz abgemeldet steht.

Jetzt frage ich mich ob ich alles richtig gemacht habe.

Abgemeldet

Verkaufsanzeige/veräuserungsanzeige an die Stadt gesendet.

Ich habe vom käufer ein Foto vom Ausweis sowie die Adresse und die Telefonnummer.

(Bei anrufen wird nur gesagt dass sie ihn abholen)

Die Frage ist jetzt, ob ich aus der Halterpflicht raus bin durch die Verkaufsanzeige (so steht es als Beschreibung auf der Webseite)

Ich möchte ungern vom ordnungsamt post bekommen, nur weil der käufer den Wagen nicht abholt und dann eventuell von der Stadt abgeschleppt wird.

Jemand schon Erfahrung gemacht?

Grüße

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