Frage zu Autokauf (Gebrauchtwagen) Halter und Eigentümer?

2 Antworten

Normaler Handel, nicht jedes Fahrzeug wird zugelassen, wechselt trotzdem den Eigentümer.

Du kaufst ja auch nicht für Dich, sondern im Kundenauftrag, so jedenfalls die Frage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

hsvfan09 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 18:58

Also sozusagen vielleicht auch ein Strohmann kauft das Fahrzeug für den Händler und tritt als Eigentümer im Hintergrund auf und dieser Händler verkauft es im Kundenauftrag und kassiert das Geld dann ein.

Umgehung der Händler-Gewährleistung. Der Strohmann kauft im Auftrag des Händlers das Auto ein, beabsichtigt nie, es für sich zuzulassen und gibt dem Händler, dessen Geld es eigentlich war, den „Auftrag zum Verkauf“.


hsvfan09 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 18:55

Kurios, also da gibt ein Bekannter aus Berlin wie im Beispiel genannt einfach seinen Namen her für diese Masche und kriegt vielleicht Provision und der Händler kassiert das Geld schwarz am Finanzamt vorbei weil er im Kundenauftrag verkauft. Dabei wickelt er alles im Hintergrund ab.

Smartass67  21.09.2024, 19:02
@hsvfan09

Ich weiß nicht, was Du dir da für einen 🧀 zusammenreimst. Nein, es geht allein darum, dass der Händler jegliche Gewährleistung ablehnen kann. Ein paar Euro gehen bestimmt schwarz an dem Strohmann aber das ist Nebensache.

hsvfan09 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 19:10
@Smartass67

Du hast doch das mit dem Strohmann in den Raum gestellt. Verstehe es immer noch nicht ganz klär mich bitte auf, sorry. Warum verkauft man als Privatperson im Kundenauftrag an den Händler, warum macht die Privatperson sich die Mühe trotzdem den Wagen dem TÜV vorzuführen und zu reparieren wenn er über den Händler das alles abwickelt. Verstehe den genauen Weg und Hintergrund davon nicht ganz.

hsvfan09 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 19:40
@Smartass67

Warum soll es ein Strohmann sein, warum nicht eine normale Privatperson die an den Händler das Auto verkauft und dieser im Kundenauftrag weiter?

Smartass67  21.09.2024, 20:25
@hsvfan09

Es dürfte eher selten sein, dass eine normale Privatperson einen Gebrauchten kauft, diesen nicht benutzt und auf sich ummeldet und diesen gleich auf den Hof eines Gebrauchtwagenhändlers stellt. Mag vorkommen aber wenn höchst selten.
Gerade bei älteren oder reparaturanfälligen Gebrauchten muss der Händler Gewährleistung geben, was für ihn ein großes Risiko ist, was er wiederum einpreisen muss, was das Auto dann aber sehr viel schwerer verkäuflich macht.
Bei einem Verkauf „im Auftrag“ kann die verkaufende Privatperson jegliche Gewährleistung ausschließen. Hat der Händler also einen Strohmann, kann es sich um die Gewährleistung drücken und den Wagen damit günstiger und schneller verkaufen.

hsvfan09 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 21:21
@Smartass67

Absolut, macht gar keinen Sinn das ein Privatmann den Wagen abgemeldet kauft und direkt einem Händler gibt mit Auftrag in zu verkaufen. Seltsam. Also war das alles Fake sozusagen das der Händler mir erzählt der Eigentümer fährt den Wagen zum TÜV, richtet den her mit einer Werkstatt usw. Am Ende hat das alles der Händler selbst gemacht im Hintergrund und der Eigentümer im Kaufvertrag ist ein Strohmann gewesen.