Viel zu hohe Nachzahlung Nebenkostenabrechnung? Hilfe!?

Hallo an alle,

ich hatte heute meine Nebenkostenabrechnung (siehe Bilder) im Briefkasten und soll ganze 699,80€ nachzahlen. Zusätzlich erhöht sich die Miete jetzt noch von 750€ auf 800€!
Es tut mir jetzt schonmal leid, aber ich bin echt verzweifelt und habe ein paar Fragen:

1. Ich bin hier am 01.10.18 eingezogen und das ist die Abrechnung vom 01.10.18 bis 30.06.19... das sind also gerade mal 9 Monate und soll da 700€ zu wenig gezahlt haben? Ist das überhaupt möglich/rechtens?

2. auf der Abrechnung steht ein „Nutzungszeitraum“ (01.10.18 - 30.06.19) und ein „Abrechnungszeitraum“ (01.07.18 - 30.06.2019). Ich war mir erst sicher hier den Fehler gefunden zu haben da mir 3 Monate zu viel abgerechnet worden sind, aber bei den einzelnen Kosten steht auch überall was von 273/365. Das müssten dann ja die Tage sein und das würde mit 9 Monaten wiederum passen. Oder übersehe ich da etwas?

3. Heizkosten können es nicht sein, die sind soweit korrekt. Habe nicht viel verbraucht. Es muss also an den Betriebskosten liegen. Aber darf der Vermieter die einfach so erhöhen? Ich weiß das über uns eine Wohnung renoviert werden musste und das relativ teuer war. Aber das kann doch nicht einfach auf mich abgewälzt werden oder?

4. die Abrechnung geht ja nur bis zum 30.06.19 also fehlt ja noch ein Jahr. Dann hab ich doch noch eine viel höhere Nachzahlung nächstes Jahr zu erwarten, obwohl ich dann jetzt schon mehr Miete zahlen muss oder?

tut mir leid für die vielen Fragen, aber das lässt mich echt verzweifeln. Ich danke jetzt schon jedem von Herzen der sich damit befasst. Die Abrechnung folgt auf den Bildern. 140€ bekomme ich gutgeschrieben, da ich für den Hof den Winterdienst übernehme. Also soll ich nur 559,80€ zahlen, aber das ändert ja auch nichts daran das es 700€ wären in 9 Monaten die ich nachzahlen soll!!

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Mietrecht, Abrechnung, Nebenkostenabrechnung, Wirtschaft und Finanzen
Keine Mahn- Bearbeitungsgebühren bei der Berufsgenossenschaft?

Hallo!

Bin gerade dabei meinen Businessplan (Physiotherapie) zu schreiben. Dabei stoße ich auch auf das Thema Zahlungsfristen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.

Nun steht im Rahmenvertrag der BG:

 § 6

Bezahlung

(1) Die Rechnungen sind vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach Eingang zu bezahlen.

(2) Wird die Zahlungsfrist vom Unfallversicherungsträger nicht eingehalten, setzt die Geltendmachung eines evtl. Verzugsschadens eine erfolglose Mahnung mit angemessener Fristsetzung (2 Wochen) voraus. Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden.

(3) Die Bezahlung der Leistungen nach dieser Vereinbarung schließt die Geltendmachung von Forderungen gegen den Patienten aus.

Für die Mahnung dürfen lediglich die entstandenen Portokosten berechnet werden?

Warum ist das bei den Krankenkassen möglich und hier nicht? Oder ist das trotzdem mit einem Rechtsanwalt durchsetzbar?

Geht mir jetzt nur ums Prinzip. Stecke selber nicht in so einem Fall.

Hatte mal Arbeitgeber die Arbeitsverträge mit eingetragenen "Klauseln" hatten die vor Gericht nicht haltbar waren. 

Aber bei einer Genossenschaft......? Ist das hier anders zu werten? Dann könnten ja theoretisch die Krankenkassen genauso verfahren. Andere, PI hätten das Nachsehen. 

Schönes Wochenende! 

Recht, Abrechnung, Berufsgenossenschaft, Physiotherapie, Physiotherapeut
Stromrechnung 6000 Euro wer kennt sich aus?

Unser Stromanbieter hat uns eine Rechnung geschickt. 6000 Euro müssen wir zahlen und der Abschlag wird zukünftig auf 250 Euro erhöht.

Die Rechnung ist folgendermaßen gegliedert: Vierpersonenhaushalt 18500 Kilowatt verbraucht. Zeitraum des Verbrauchdatums 01.01.2018 bis 01.05.2019 zu zahlen 6000 €.

Nachdem ich den Stromanbieter angerufen habe und mich erkundigt habe warum diese Rechnung so hoch ausgefallen ist. Gab mir die Kundenberaterin die Info, das von 2015 bis jetzt die Zählerstände immer gleich geblieben sind.

Also sind das die Verbrauchskosten von 2015 bis jetzt 2019. Aber warum steht dann auf dem Briefkopf nicht VON 2015 sondern ab 1.01.2018 BIS 01.05.2019 ich verstehe das nicht. Da müsste doch dann stehen von 01.05.2015 bis 01.05.2019.

Da habe ich bei den Abschlägen nicht richtig aufgepasst und der Stromanbieter genau so. Seit 2015 WURDEN nur 10 € an Strom Abschlägen vom Stromanbieter abgehoben vom Girokonto obwohl ursprünglich immer 100 € abgehoben wurden sind.

Meine Frage ist ist es überhaupt rechtswirksam? Nach so vielen Jahren eine Rechnung in so einer großen Summe zu stellen? Verjährt sowas nicht ich habe da einiges gelesen, kenne mich gar nicht gut aus.

Es war nämlich auf Lastschriftverfahren eingestellt gewesen, der Stromanbieter buchte jedesmal 100 € ab und dann seit 2015 dann immer nur 10 €. Wir haben so viele Konto Abgänge und Umsätze. Ich habe das echt nicht gemerkt, Ob MIR zehn oder 100 € abgebucht worden sind.

Das ist jetzt so schrecklich für mich! wir verdienen gerade mal zusammen 2200 € und wie soll ich denn die Raten abbezahlen das werden ja 6000 Euro durch 12 ungefähr 500 € Rate und dann noch die Abschlags Gebühr monatlich von 250 €. Jeden Monat fast 750 € an den Stromanbieter bezahlen es gibt so wenige Menschen die sich das leisten können ich kann es mir leider nicht leisten es ist sehr ärgerlich

DANKE FÜR DIE RATSCHLÄGE

Rechnung, Strom, Recht, Stromverbrauch, Abrechnung

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