Keine Mahn- Bearbeitungsgebühren bei der Berufsgenossenschaft?

1 Antwort

Hoi.

Das nennt sich "Vertragsfreiheit". Jeder kann Verträge anbieten - natürlich müssen diese einen gewissen rechtlichen Rahmen standhalten(kein Wucher, keine Sittenwidrigkeit etc.) Aber du musst ja keine BG-Patienten behandeln, wenn dir der Passus mit den Gebühren nicht gefällt. Allerdings bewegt sich die BGW hier im rechtlichen korrekten Rahmen.

Generell gilt für Mahngebühren:

Mahngebühren – was ist zulässig?

Bei den Mahngebühren wird es kompli­zierter. Laut geltender Recht­spre­chung dürfen Unter­nehmen als Mahngebühren nur solche Kosten geltend machen, die tatsächlich durch die Mahnung angefallen sind. Das ist im Zweifel nicht mehr als die Kosten für eine Brief­marke, den Druck und das Papier für das Mahnschreiben. Kommt die Mahnung per E-Mail, dürfen demnach gar keine Kosten geltend gemacht werden.

Ausdrücklich nicht zulässig ist es, wenn Unternehmen Personal- oder Verwaltungskosten auf die Mahngebühren umlegen. Das geht zum Beispiel aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Das Gericht hatte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorger für ungültig erklärt, mit der für eine Mahnung eine Pauschale von 5 Euro fällig wurde. Angemessen seien lediglich 1,20 Euro, so das Gericht.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein