Achtung!
(Und nein, ich ziehe nicht um.)
Die Urteile AG Köln, Urteil 201 C 464/12 und AG Charlottenburg vom 3.7.2018 – 203 C 60/18 sind mir bereits bekannt und müssen auch nicht diskutiert werden.
Sachverhalt: Im Haus des Vermieters, das er selbst bewohnt, gibt es einen einzigen Mieter. Es ist kein Mehrfamilienhaus. Der Vermieter ist Privatvermieter, es gibt keine Hausverwaltung, keinen Hausmeister. Der Stromzähler und die Sicherungen befinden sich im Stromzählerkasten. Dieser Zählerkasten war immer offen.
Seit wenigen Tagen nun ist dieser Zählerkasten abgeschlossen.
Zählerkasten befindet sich frei zugänglich im Eingangsbereich des Hauses.
Wie könnte ich nun elegant dafür sorgen, dass der Vermieter den Schlüssel wieder in das Schloss rein steckt ohne dass ich diesbezüglich mit dem Vermieter in Kontakt komme?
Man muss hierbei wirklich beachten (!): Der Vermieter lässt nicht mit sich reden. Er ist Argumenten in der Regel nicht zugänglich, sondern nur Anweisungen Dritter. Er akzeptiert nur "Autoritäten" wie z.B. Mitarbeiter vom Netzbetreiber oder Behörden. Wenn ich etwas sage, dann stellt er sich immer quer und tickt schnell sehr heftig aus, weil er gerne "Macht und Kontrolle" hat, auch wenn das wirklich lächerlich ist. Aber es ist ein Dickschädel und bleibt es wohl auch für immer.
Daher würde ich gerne wissen, ob ein Netzbetreiber/Messstellenbetreiber diesbezüglich auch eine Rechtsauffassung hat und evtl. tätig werden könnte, indem er dem Vermieter einen 3-Zeiler per Post zuschickt, wo halt drin steht, dass er dem Mieter jederzeit Zugang zum Zählerkasten gewähren muss. Das zum Beispiel wäre nämlich für mich am "elegantesten".