Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Hallo zusammen,

anbei zwei Bilder von Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

Vorausgeschickt - Mietwohnung, 104 m², 9 Parteien im Haus, gesamt 746 m², bis 2015 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, ab 2016 in eine WEG umgewandelt. Etwa die Hälfte der Parteien sind Mieter.

Jetzt die Fragen bzw. die Ungereimtheiten:

(1.) In 2015 wurde eine Grundsteuer von 335,09 € abgerechnet. (Normal in den Vorjahren um die 50 €). Der Betrag ist offensichtlich falsch und deckt sich auch nicht mit anderen Mietern des Objektes. Auch die Kommune weiß davon nichts. (6,5-fach höher?)

Kann man da jetzt noch erfolgreich Einspruch erheben? (Oder verfristet? Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016. Bezahlt ist alles.)

(2.) In 2016 werden die Verteilerschlüssel wohl auf MEA (Miteigentumsanteile der WEG) abgestellt. Auch ist ein Schlüssel komplett geändert worden.

2.1 Ist so eine Umstellung (zum Nachteil) zulässig? (Nur weil die WEG es gerne so hätte.) Warum einmal gesamt 1000 MEA und andermal gesamt 990 MEA?

2.2 Weiß jemand von Euch was "Eigentumsanteil o. GA" bedeutet? (Garage macht keinen Sinn.)

2.3 Der Allgemeinstrom wurde immer pro Partei berechnet (1/9), nun nach MEA? (Die drei größeren Wohnungen haben jetzt den Nachteil - und der ist nicht unerheblich.) Ist das zulässig?

Im Voraus für Eure Hilfe besten Dank

Gruß Dietmar Bakel

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Miete, Mietrecht, Abrechnung, Betriebskosten, Grundsteuer, Mietnebenkosten, Nebenkosten
Korrektur der Gehaltsabrechnung von November & Dezember möglich?

Guten Abend,

ich war vom 15.11. - 7.1. arbeitsunfähig und fiel dadurch am 27.12. aus dem Entgeldfortzahlungsanspruch. Mein Arbeitgeber hat im Januar aber eine Minusabrechnung erstellt, da sie fälschlicherweise davon ausgingen, dass ich seit 15.11. (erster Tag der Krankmeldung) keinen Anspruch mehr auf Gehaltsfortzahlung gehabt hätte. Dadurch wurde mir das im November und Dezember ausgezahlte Gehalt "abgezogen" (mit der Abrechnung von Januar). Dies wurde dann wieder korrigiert, als der Fehler bemerkt wurde (und zwar, dass ich erst ab dem 27.12. und nicht ab dem 15.11. aus der Lohnfortzahlung herausfalle). Durch die Korrektur der Minusabrechnung wurde nun die Lohnsteuer von November und Dezember nochmals abgezogen (da von einem falschen Bruttojahreslohn ausgegangen wurde), was sich auf meine Gehaltsauszahlung von Februar auswirkt, in der ich fast 700 Euro weniger Netto bekommen habe. Es wurden mir insgesamt 1300 Euro zu viel an Lohnsteuer abgezogen (November und Dezember jeweils im November und Dezember und jetzt im Februar).

Das Lohnbüro behauptet nun, aufgrund des Jahresabschlusses sei dies nicht mehr rückgängig zu machen. Ich solle die zuviel bezahlte Lohnsteuer nun mit meiner Steuererklärung 2018 zurückholen.

Kann der Arbeitgeber sich weigern, seinen Fehler zu korrigieren und eine geänderte Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken? Wieso muss ich als Arbeitnehmer über ein Jahr warten, um Lohnsteuer zurückzufordern, die mir doppelt abgezogen wurde?

Gehalt, Arbeitsrecht, Abrechnung, Lohnsteuer

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