Kellerstrom wir als Allgemeinstrom abgerechnet?

Ich wohne in einem Mehrfamiienhaus mit 6 Eigentümern. Wenn ich in meinem Keller Strom haben möchte, geht das nur, wenn ich im Kellergang das Licht einschalte ansonsten bleibt mein Keller dunkel. Der Strom wird über Allgemeinstrom abgerechnet. Dieses geschieht jedoch nur bei 3 Eigentümern. Bei den anderen Eigentümern wird der Strom über Privatstrom abgerechnet, so wie es sein sollte. Diese erklärten, dass sie Stromleitungen vor über 20 Jahren für ihre Keller anders verlegen ließen, weil Tiefkühltruhen sich in den Kellern befanden. eIn wieiterer Eigentümer benutzte seinen Keller als Hobbyraum. Die Kosten dafür hätten sie selbst bezahlt.

Nun möchte ich mir in meinem Keller auch eine Tiefkühltruhe hinstellen. Die beiden anderen Eigentümer sagen, sie stimmen einer Verlegung neuer Leitungen nicht zu.

Ein Elektriker sah sich die Anschlüsse im Kellergang an und schreibt in seinem Kostenvoranschlag folgendes: Es wurde festgestellt, das die Installation sowieso nicht richtig ist, weil dort Flexibel Kabel verlegt wurden. Diese müssen aus Sicherheitsgründen getauscht werden, gegen NYM-J Leitung, die auch für feuchträume zugelassen sind.

Nun meine Frage. Wer trägt die Kosten (ca.650 € ). 2 Eigentümer sind dagegen, sie sagen, das brauchen wir nicht. Wenn ich Privatstrom in meinem Keller haben will, soll ich nur meinen Keller "umrüsten" lassen und die Kosten müsse ich selbst tragen.

Wer kann mir eine Auskunft über meine Frage geben?

Strom, Stromverbrauch, Abrechnung, Stromzähler

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