Hallo an alle,
kennt sich jemand mit der DAK aus?
Kann eine Krankenkasse eine Pfändung veranlassen?
Überhaupt, wenn sie erst einige Jahre danach, zusätzliche Fantasiebeträge in Rechnung stellt, obwohl man mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater dagegen Einspruch erhoben hat und nachgewiesen hat, dass die DAK mittels Einzugsermächtigung selbständig ja die Beträge abgebucht hat?
Wer kann in diesem Dschungel helfen?
Jetzt sind zu meiner Freundin zwei Vollstreckungsankündigungen ins Haus geflattert, die nur abzuwenden sind, wenn sie innerhalb einer Woche etw. über 4100.-- Euro einzahlt.
Sie antworten auf keine Briefe der oben Erwähnten (Rechtsanwalt und Steuerberater).
Dazu wird das Hauptzollamt Lörrach instrumentalisiert.
Kann / darf ein Zollamt eine Vollstreckungsankündigung erteilen ohne vorherigen Gerichtsbeschluss???
Bitte um Hilfe, es ist dringend!!!
DANKE!