GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

Hallo Ihr Lieben,

ich und mein Freund haben einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag gestellt. Ich kriege BAB, bei mir ist also alles geklärt.

Mein Freund hat ein duales Studium absolviert, wurde aber nach 6 Monaten noch innerhalb der Probezeit gekündigt. Das war im März. Ende Februar sind wir in unsere Wohnung eingezogen. (Der Mietvertrag läuft ab 01.01.16, die ersten 2 Monate mussten wir aber renovieren, in der Zeit haben wir auch nur die Nebenkosten gezahlt, das steht so auch im Mietvertrag.)

Da er erst 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er natürlich kein ALG, er hätte aber Sozialgeld bekommen,also Harz 4. Den Antrag hatte er auch.

Das er aber ab 01.10 ein anderes Studium anfängt haben wir uns dazu entschlossen es nicht zu beantragen und stattdessen von meinem Geld, Unterstützung unserer Eltern, Kindergeld und Reserven zu leben.
Wir mussten uns einschränken aber es ging.

Vorkurzem haben wir dann Post von der GEZ bekommen, dass wir etwas nachzahlen müssen, was ja an sich richtig ist.

Auf Grund der Umstände haben wir Antrag auf Freistellung gestellt. Beigelegt haben wir meinen BAB Bescheid und seine Ablehnung auf ALG, daraus folgt ja eigentlich, dass er Sozialgeld beantragen kann oder?

Aufjedenfall wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt meine Frage kann er bei der Arbeitsagentur eine Erklärung bekommen, dass er Geld hätte beantragen können?

Ich finde es so unfair, dass Leute die auf Kosten von Amt leben alles gezahlt bekommen und Leute die probieren es ohne hinzukriegen zur Kasse gebeten werden.

Weiß jemand was wir tun können?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Nana

Arbeitslosengeld, ALG, ALG I, ALG II, GEZ, Hartz IV, Rundfunkbeitrag
im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?

Guten tag zusammen,

Kurzer umriss meiner Situation....

Ich bin M 31 Jahre alt und seit November 2015 Krankgeschrieben und somit im krankengeld bezug, aber noch bei meinem arbeitgeber beschäftigt. Der grund der krankheit: Ulna-Minus Variante, Sl-band ruptur sowie eine TFCC Läsion des Linken Handgelenks.

-Bin 2x am handgelenk Operiert worden, beim ersten mal wurde eine SL-band plastik sowie 2 drähte zur stabilisierung und einwachsung der plastik und eine TFCC-Glättung gemacht.

-OP 2, die drähte haben nicht genug stabilisiert, somit wurde noch die daumen Sehne gespalten und um Skaphoid und Lunatum geflochten.

Jetzt bin ich noch ~14 wochen garnicht brauchbar wegen heilung und gips, danach wird aber auch noch reha folgen wie lange die gehen wird steht in den sternen.

Mit der sache wurde mir schon gesagt das ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Daraufhin habe ich einen Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung gestellt, Umschulung habe ich vorgeschlagen und wird geprüft, aber wir wissen alle das dauert noch, da ich auch noch auf den op bericht warten muss, den die haben wollen.

Nun Mal die Frage, was passiert jetzt wenn sich das alles noch bis November hinzieht ? wer zahlt dann mein Gehalts-Ausfall ? kommt ALG I oder II ?

Mit freundlichen Grüßen Psycho

ALG, ALG II, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, arbeitsunfaehig, Teilhabe am Arbeitsleben
Interessante Frage: Wie oft kann man sich bei der Arbeitsagentur anmelden und wieder abmelden?

Folgende Problemstellung: ich bin 53 Jahre, werde demnächst arbeitslos und muss jetzt unbedingt meine Eltern betreuen, Vater pflegebedürftig 13 Std in der Woche ( Pflegestufe 1 ), man kann ihn aber wegen Demenz überhaupt nicht allein lassen (er läuft weg und findet nicht zurück usw.), er ist sehr störrisch und rastet aus bei fremden Menschen in der Wohnung (d.h. kein Pflegedienst möglich), Mutter Rückenleiden und jetzt komplizierter Beinbruch der nicht zusammenwächst, sie ist total fertig und kann nicht mehr, ich hab Angst, das sie sich was antut, Pflegeheim darf ich überhaupt nicht ansprechen,

ich war 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt (= 15 Monate ALG1), ich hab gelesen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten will, wird mein ALG entsprechend gekürzt, weil ich nicht voll vermittelbar bin.

jetzt mein Plan: Ich habe mich bei der Arbeitsagentur (AA) fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und werde mich fristgerecht arbeitslos melden, um eine Sperre zu vermeiden. Dann werde ich mich nach einer Woche wieder abmelden ( mein ALG1-Anspruch bleibt 4 Jahre lang bestehen ). Im nächsten Monat werde ich mich wieder nur für eine Woche anmelden und das die ganzen 4 Jahre lang jeden Monat eine Woche. Das hat den Zweck irgendwelche sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen oder schlechbezahlte Zeitarbeitsjobs zu vermeiden. Dann von Ersparnissen und Pflegegeld leben bis zur Rente oder wieder zu arbeiten, wenn mein Vater sterben sollte. Krankenversicherung als Familienversicherung über meinen Mann.

Fragen: 1. ist das so möglich?

  1. oder wäre es auch denkbar, gleich bei der ersten Arbeitslosmeldung mit meinem Vermittler eine Festlegung zu treffen, in der ich in diesen 4 Jahren jeweils nur eine Woche im Monat angemeldet bin ( ich habe Anspruch auf 15 Monate ALG1 )

  2. welche Fallstricke könnte es noch geben oder worauf muss ich achten? z.B.Krankschreibung während einer Abmeldung oder anderes?

VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe

Und für alle die hier wieder Schmarotzerin oder ähnliches schreien, bitte nicht antworten. Ich habe seit über 30 Jahren in diese so genannte „Versicherung“ eingezahlt und werde dieses Geld nicht herausbekommen, habe also meinen Teil zur Solidargemeinschaft beigetragen (mal abgesehen von meinen gezahlten Steuern). Also bitte wirklich nur zum Thema, das interessiert sicher viele in ähnlich schwierigen Lagen.

ALG, ALG I
ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?

Ich habe vor meinem Studium Bafög beantragt. Wusste aber nicht ob ich es bekomme, da ich noch keine Zusage darüber habe. Jetzt wurde mir für März schon ALG 2 ausgezahlt (Ende Februar). Ich bekomme vermutlich am 15.03. Bafög für März.

Das bedeutet, dass ich im Prinzip für März einmal ALG bekommen habe und zusätzlich Bafög. Jetzt frage ich mich ab wann ich dem Jobcenter das mitteile. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich das Bafög auf dem Konto habe bzw. eine Bestätigung im Briefkasten? Die Frau meinte zwar, ich würde es bekommen, aber solange ich nichts schriftlich habe, kann ich theoretisch nicht davon ausgehen.

Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt. Außerdem habe ich ein Jobangebot für eine 20 Stunden Stelle. Die aber frühstens im April beginnen wird. Weiß Jemand zu welchen Fristen ich was mitteilen muss? Denn jetzt würde ich das ALG 2 noch nicht zurück Zahlen, da ich bis jetzt kein Einkommen habe. Auf dem Papier schon, aber nicht auf dem Konto. Deshalb würde ich es erst zurück zahlen, wenn die andere Zahlung eingeht. Weiß Jemand wie lange ich dann Zeit habe usw.?

Außerdem habe ich am 04.03. Prozesskostenhilfe beantragt. Da sollte ich ausfüllen ob ich ALG bekomme oder Bafög. Das Problem ist, dass ich im Prinzip jetzt ALG bekomme, da ich noch nicht weiß ob der Bafög Antrag durch geht. Wenn ich dann die Bafög bestätigung schriftlich bekomme, dann war meine Angabe ja rückwirkend falsch, da ich dann auch für März Bafög ausgezahlt bekommen habe und das ALG zurückzahlen muss. Hätte ich dann lieber angeben sollen, dass ich Bafög bekomme? Wobei ich da eigentlich noch weniger Geld raus bekomme. Denn beim Bafög bekomme ich 250 Euro /mtl. (wegen freiwilliger Krankenversicherung von 173 Euro) und beim ALG 2 circa 400 Euri /mtl.

Arbeit, ALG, Arbeitsrecht, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter
Offene Monatsmiete, letzte Mahnung?

Hallo Leute,

erstmal eine kurze beschreibung zu mir selbst bevor ich das Problem aufliste. - Mitte 20, zurzeit in einer Maßnahme (ALG2) - 1 Zimmerwohnung - ledig

Ich habe heute einen Brief von meinem Vermieter erhalten, dieser lautet wie folgt.

Zahlungsrückstand Miete/ fehlende Nachzahlung Letzte Mahnung

Sehr geehrter Herr xxx,

Bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass folgende Mietzahlung offen ist : - Januar 2016 - Es besteht ein Mietrückstand in Höhe von 295 €.

Auch konnten wir noch keinen Eingang Ihrer Nachzahlung in unserem Buchungssystem feststellen. Offene Nachzahlung in Höhe von 294,83 €

Gesamt : 589,83 €

Wir fordern Sie auf, die oben benannten Beträge bis zum 09.02.2016 auf das Ihren bekannten Konto zu überwiesen. Sollten Sie keine fristgerechte Zahlung leisten sind die rechtlichen Grundlagen für die außerordentliche fristlose Kündigung der Wohnung gemäß BGB $ 543 (2) gegeben.

So nun zu meiner Frage.

Ich habe den Brief heute bekommen und es ist mein Erster Brief wie kann schon die Rede von letzter Mahnung sein. Die Zahlungsfrist ist in schon 8 Tagen.

Bei den Kosten handelt es sich um die Miete und die Jahresendabrechnung.

Die Miete konnte ich zum erstenmal nicht Zahlen da ich in eine finanzielle Notlage geraten bin und einige Kosten decken musste. Wie soll ich die 294,83 € decken aus der Endabrechnung ? Ich kann mir ebenfalls einfach nicht vorstellen das ich in einer 1 Zimmerwohnung jemals soviel Verbraucht haben soll.

Was kann ich tun ich bin verzweifelt. 8 Tage und ich soll 589 € nachzahlen wärend ich ALG 2 bekomme.

Bitte um Rückmeldungen.

MfG

Kündigung, Miete, Mietrecht, ALG, ALG II, Fristlos, mietschulden
Änderungsbescheid vom Jobcenter bei 100€-Job: wie darf ich die 30€ Versicherungspauschale verstehen?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinen Leistungen bei ALG2: Ich erhalte seit mehreren Monaten ALG2. Nun habe ich vor zwei Monaten einen Minijob begonnen, bei welchem ich 100€ im Monat, was dem monatliche Freibetrag entspricht, verdiene. Als Antwort auf meine Änderung der Geschäftsverhältnisse habe ich heute also vom JobCenter ein Änderungsschreiben meiner Leistungen erhalten, welches mir bescheinigt, dass diese 100€ Freibetrag registriert wurden. So weit, so gut. Doch wurden mir auch meine Leistungen um 30€ gekürzt. In der Auflistung, wie sich mein monatlicher Anspruch zusammensetzt, steht jetzt ein Betrag von 30€ als Versicherungspauschale (unter "weitere Absetzungen"), welcher dort vorher nicht als solcher verzeichnet war. Kann mir das einer erklären? Am Telefon war mal wieder lediglich eine total überreizte, inkompetente Frau, welche mir weder helfen wollte noch dazu in der Lage schien.

Es wäre toll, wenn mir jemand erläutern könnte, was es damit auf sich hat und ob das so legitim ist, da ich dadurch ja quasi lediglich 70€ nebenher verdiene.

Ich bedanke mich schonmal für hoffentlich qualitative Antworten,

Beste Grüße, Oliver

PS: könnte man mir die 60€, welche nach deren neuer Rechnung in den letzten zwei Monaten, seit ich den Job habe, zu viel gezahlt wurden, in Rechnung stellen und somit zurück verlangen?

Arbeitslosengeld, ALG, ALG II, ARGE, Jobcenter
ALG 1 / Überbrückungsgeld?

Servus, also Folgender fall.

Fa. A Kündigte mir zum 1.11.2015 Ich hatte zum 15.11 wieder was in aussicht bei Fa. B was sich im nachhinein nichtig raus gestellt hatte. am 16.11 als ich bescheid bekamm das die stelle bei Fa. B doch nicht klappt bin ich direkt zur Agentur für Arbeit bzgl ALG1 usw.

Jetzt musste ich die Arbeitsbescheinigung bei meinem Alten Arbeitgeber der Fa. A abgeben um diese auffüllen zu lassen. Später ging ich dann raus mit der Absprache das ich ab dem 15.12 wieder dort anfangen kann zu den Alten Konditionen. Was mich sehr Freut, das Wieso weshalb warum versteh ich zwar bis jetzt immer noch nicht, warum ich dann gekündigt wurde aber egal ^^.

Jetzt meine Frage. Da wir dort immer das gehalt am 1. des Monats bekommen ich aber am 15. eingestellt werde erneut und somit am 1.1.2016 gehalt für 2 Wochen bekommen würde fallen die 2 Wochen vorher ja noch in ALG 1 ? Oder gibt es was unbürokratischeres wie Überbrückungsgeld ? Da ich ja weiter hin meine Fixkosten und sonstige Laufende Kosten zu Tragen habe. Natürlich will das Amt jetzt auch wissen wieso ich mich nicht direkt gemeldet habe (Anhörung) wo ich hoffe das die verstehen wieso und weshalb ich mich erst zum 16.11 gemeldet habe. Da ich die Zeit ja hätte Überbrücken können zum Neuen Job Aber jetz ja nicht mehr geht. Hat da wer Tipps oder was ich machen soll ? Volles Gehalt bekäme ich erst zum 1.2. Ergo müsst ich 1 1/2 Monate Überbrücken. Danke

Kündigung, Miete, Gehalt, ALG, Arbeitsamt, Überbrückung
Kann man die Sperrzeit vom Arbeitsamt verhindern durch ärztliches Attest?

Hallo,

seit einigen Jahren macht mich meine Arbeit kaputt. Ich bekomme regelmäßig meine Aufgaben nicht in den abgesprochenen Zeiten fertig und das macht mir so viel Druck, dass ich fast jede Woche inoffiziell über 20 Überstunden mache. Manchmal arbeite ich das komplette Wochenende durch oder gar komplette Urlaubstage. Die einzigen, die das wissen, sind meine Familie und mein Psychotherapeut.

Oft ist es so, dass ich nach Feierabend nach Hause fahre, dann mit meiner Familie 1-2 Stunden verbringe und mich dann gegen 21-22 Uhr, wenn alle schlafen, hinsetze, um das zu erledigen, was ich am Tag nicht geschafft habe. Das kann dann bis 1-2 Uhr morgens dauern und ist nicht immer erfolgreich, was mich richtig runterzieht, denn so gehe ich unruhig ins Bett und kann nicht mal die restlichen 4-5 Stunden gesund schlafen. Ich bin auch sehr oft komplett auf meine berufliche Probleme fokussiert und merke gar nicht, was links und rechts passiert (wie meine kleine Tochter wächst, wie sie sich entwickelt usw).

Eine Zeit lang dachte ich, dass dies vorübergehend sein wird, aber es ist schon seit 3 Jahren so und es gibt kaum Besserung. Darunter leidet meine Gesundheit, ich werde seit ca. 1 Jahr psychotherapeutisch betreut (allein damit anzufangen, hat mich über ein Jahr gekostet) und da es keine richtige Besserung gibt, schickte mich neulich mein Psychotherapeut zu einem Psychiater, der mir Antidepressiva verschrieben hat.

Ich würde gerne wissen, inwieweit mein Psychotherapeut oder Hausarzt mir helfen können, den Job so zu kündigen, dass ich keine Sperrzeit vom BAA bekomme. Ich habe hier und da mal gelesen, dass durch ein Attest vom Arzt eine Sperre verhindert wird, aber leider nichts Konkretes, wie das genau funktioniert.

P.S. Es besteht eine gewisse Chance, dass ich Mitte des nächsten Jahres bei einer anderen Firma anfange kann, allerdings werde ich es nicht schaffen, bis dahin zu arbeiten und dann sofort bei der neuen Firma anzufangen (neues Feld). Ich möchte mich unbedingt vorher zu Hause selber weiterbilden und gleichzeitig mental runterkommen.

Arbeitslosengeld, ALG, Arbeitsrecht, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Habe zwei Fragen zum drohenden Hartz 4 Bezug. Geld und Auto vorher in "Sicherheit" bringen?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen. 1. Zur Zeit beziehe ich (ledig und allein lebend) ALG 1. Im schlimmsten Fall beziehe ich ab Mitte März 2016 Hartz IV. Zu dem Zeitpunkt wäre ich 41 Jahre alt. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre mein Schonvermögen 41x150 Euro = 6150,- Euro + 750,- Euro (Freibetrag für notwendige Anschaffungen) also insgesamt 6900,- Euro. Zur zeit habe ich noch 10.200 Euro auf meinem Sparbuch. Wird der Vermögensstand dann auch erst wirklich am Tag der Antragstellung berücksichtigt oder sollte ich bereits jetzt schon 3300,- Euro bar abheben ? Das Sparbuch ist ein Direktbank Sparbuch, alle Ein und Auszahlungen laufen über mein Girokonto und ich hab gelesen das das Amt bei Antragsstellung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfordern kann. Oder ist das egal wenn die die Umbuchung und anschließende Barabhebung auf den Kontoauszügen sehen ? Weiß ja nicht ob die dann nachgewiesen haben wollen wo das Geld hin ist. 2. Man darf ja einen PKW mit einem Wert von ca. 7500,- Euro besitzen. Mein Wagen hat, Stand heute, einen ca. Verkaufspreis von 12.400,- Euro, also wäre er auch im März 2016 noch weit über den 7500,- Euro. Reicht es den Wagen auf jemand anderen anzumelden und die Versicherung weiter über mich laufen zu lassen oder muss auch die Versicherung auf meinen Namen beendet werden? Und zu welchem Zeitpunkt? Reicht theoretisch auch 1 Monat vor Antragsstellung ? Sorry das ich so dumm frage, aber bisher hatte ich mit sowas noch nie was zu tun. Danke schon einmal für Eure Antworten.

ALG, ALG II, ARGE, Hartz IV, Schonvermögen, Vermögen, Sparguthaben
Arbeitsamt macht Stress wie soll ich reagieren?

Ich 19 männlich habe eine Ausbildung als teilezurichter absolviert mit Berufschulabschlusszeugnis von 3,3 als einzigster aus meiner Klasse ich wollte eigentlich den konstruktionsmechaniker machen aber ich habe mich drauf eingelassen erst den TZ zu machen um danach aufzustocken weil ich so schlechte Noten habe obwohl andere noch schlechter sind und ich zur meiner Verteidigung einen sitzbachbar hatte der einen migrationshintergrund hatte den ich so gut wie es geht unter die Arme Griff. Kurz und gut ich hatte einen aufhebungsvertrag geschlossen und zum Ende der Frist würde ich gekündigt und mit einem Lächeln aus dem Büro verlassen. Ich hatte Klage eingereicht und hab recht bekommen ( doppelte Probezeit ungültig wegen Kündigung in der Probezeit ) ich wurde wieder eingestellt könnt euch vorstellen wie geil es dann auf Arbeit war bzw. wie Klasse es die Personalabteilung fand. Ich wurde befristet übernommen und jetzt gekündigt. Das Arbeitsamt geht mir ständig mit dummen Vorschlägen auf den Nerv wie z.b. Betonbauer grade weil ich ja so große Erfahrung in diesem Gebiet gesammelt habe und ich grade kein Hüne bin eher ein Ast im Wind. Kurz und gut ich mach seit einem Jahr Abendschule was das Arbeitsamt stört. Ich solle die Schule sein lassen und in Schichten arbeiten. Was ich absolut frech und unverfrorne finde. Jetzt geht mir man mit zeitarbeit auf den Nerv was ich noch schlimmer finde denn es ist für mich Sklavenhandel. Selbe Arbeit wenig Geld. In meinen Unternehmen war das so das man die Leute kurz bevor man übernommen wird abmeldet um sie nicht einstellen zu müssen. Ich habe ernsthafte Bedenken ob ich überhaupt Geld vom Amt bzw meine Schule machen kann.  Komischer Weise stehen diese Sanktionen immer auf zeitarbeitsborschläge darauf. Kann ich mich wehren  soweit ich weiß hatte doch ein Gericht Widerspruch gegeben oder nicht. ? Ich habe wenig Lust in so jungen Jahren in so einem miesen unfairen system unterzugehen. Ich habe auch sehr wenig Erfahrung  könnt ihr mir helfen ?

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Minijob trotz ALG Verdacht des Betruges?

Ich habe am Samstag Post vom Hauptzollamt bekommen wegen „Verdacht des Leistungsbetruges gemäß §263 StGB“.

Zu meiner Situation: Ich habe im Juli 2014 meine Ausbildung abgeschlossen und war danach erstmal arbeitslos, da ich meine neue Stelle erst zum 01.12.2014 antreten konnte. Dabei habe ich ganze 300 Euro/Monat Arbeitslosengeld bekommen. Davon kann natürlich kein Mensch leben, deshalb habe ich mir einen Minijob gesucht (für eineinhalb Monate). Bereits vor ca. 3 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich das hätte anmelden müssen da mein Verdienst mit dem ALG verrechnet wird. Das wusste ich aber nicht. Ich habe dem Amt also 247,80€ zurückzahlen müssen, was ich auch sofort gemacht habe.

Ich dachte eigentlich, die Sache wäre damit geklärt, bis dieses Schreiben kam.. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Theater gibt hätte ich nie einen Nebenjob angenommen. Damit stehe ich scheinbar leider schlechter da als wenn ich den ganzen Tag mit meinem ALG daheim sitze und nichts tue. Schon traurig..

Naja jedenfalls haben die mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich mein Nettoeinkommen angeben soll und ob ich den Betrug zugebe. Was soll ich denn da jetzt ankreuzen? Ich meine, Voraussetzung für einen Betrug ist doch auch die Betrugsabsicht, oder? Und die war bei mir ja nicht gegeben, es war ja ein Versehen.. Und ich habe das Geld ja auch sofort zurückbezahlt als ich das erfahren habe.

Ich habe jetzt echt Angst, dass ich einen Riesenbetrag an Strafe zahlen muss, nur weil ich eineinhalb Monate als Minijobberin gearbeitet habe?!! Hattet ihr dieses Problem schon mal? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Problem ist auch, dass ich nur zwei Wochen zu Beantwortung des Schreibens Zeit habe, das mit dem 03.06.2015 datiert ist. Wie gesagt, es lag erst vor zwei Tagen in meinem Briefkasten, ich weiß ja nicht ob die das mit Absicht machen, aber mir kommt das ganze echt spanisch vor..

Bitte helft mir, ich bin kurz vorm Verzweifeln :(

LG, Cyara

Arbeitslosengeld, ALG, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Bin zwei mal bei einer Maßnahme nicht erschienen, was droht mir nun?

Hallo liebe User,

habe folgendes Problem.

Beziehe seit August 2014 ALG I nach meiner Ausbildung zum Verkäufer. Muss seit Dezember an einer Maßnahme teilnehmen.

Das sinnlose ist sogar, dass wenn ich Probearbeit finde, ich diese über meine Maßnahme laufen muss, und somit kein Geld für Fahrkarten ausgezahlt bekomme, aber dass ich nicht grund zu meiner Frage hier.

Nach meiner leider nicht erfolgreichen Probearbeit, musste ich natürlich wieder zur Maßnahme hin gehen, hab aber gleich zwei Wochen Krank gemacht, da ich weiter nach Arbeit suchen will, und nicht dort sitzen wollte, war so schon ziemlich traurig wegen der missglückten Probearbeit.

Diese Woche ging aber einiges schief, gestern hätte ich eigentlich wieder erscheinen sollen, habe mein Handy Wecker nicht gehört, heute ist mir das gleiche passiert.

Mein Handywecker ist für mich einfach zu leise, um den zu hören, und wenn ich ausschlafe dann schlafe ich auch meistens bis 13.00 Uhr, ist bei mir immer so, bin ein wirklicher langschläfer.

Hab aber heute gleich mein richtigen Wecker wieder abgeholt, den ich ein Freund mal ausgeliehen hatte, da er das selbe Problem hat wie ich xD , so dass ich morgen es nicht mehr verschlafen sollte und 8.00 Uhr bei meiner Maßnahme erscheinen sollte.

Nun ist meine, kann ich eine komplette Sperre meines Geldes bekommen, wegen Unentschuldige Tage? Oder Sanktionien? Und wenn ja wie hoch?

Oder dürfte mir nichts passieren wenn ich ab morgen wieder ordnungsgemäß erscheinen werde, da ich ja meinen wecker endlich wieder habe :D :D

Bekomme ALG 1 und bin 18 Jahre Alt.

Ich danke schonmal für eure Antworten :-)

Arbeitslosengeld, ALG, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Fehltage, Maßnahme, unentschuldigt
Muss ich Hauptwohnsitz ummelden, wo ich nur anlässlich Pflege Angehöriger sein werde?

Hallo,

wie sich nun nach längerer Zeit heute „endgültig“ herausgestellt hat, werde nach Beendigung meiner Weiterbildung ein bzw. zwei Familienangehörige pflegen „müssen“. Zurzeit arbeite ich in Teilzeit, mache berufsbegleitend eine Weiterbildung zur Betriebsleiterin und beziehe aufstockendes Alg2.

Ich wohne 800 km von meiner Familie entfernt (was auch so gewollt ist und nur noch Kontakt mit meiner Oma und behinderten Bruder besteht!); habe hier in Stadt A meine eigene Wohnung und festes soziales Umfeld (was ich zuvor nicht hatte) und lebe in einer Beziehung (getrennte Wohnung- man weiß ja nie…) möchte meine Wohnung bzw. mein "eigentlichen" Lebensmittelpunkt auch nicht aufgeben!!!

Kurz zu meinem Lebenslauf: 2010 Fachabi in Hessen 2012 Berufsausbildung im Sozialwesen 2015 (voraussichtlich) Abschluss zur Betriebsleiterin

Von meinen Eltern geplant: Mitte 2015 zur Pflege meiner Oma (hat PS II) in die 800 km entfernte Stadt B, da meine Mutter damit überfordert ist und ja noch meinen geistig Behinderten Bruder pflegen muss. Evtl. werde ich mich zusätzlich auch noch um meinen Bruder kümmern müssen, da meine Mutter ja mittlerweile selbst 63. ist, „fertig mit den Nerven“. Wie kann ich mich in einem solchen Fall, wenn ich rund um die Uhr persönliche Assistenz leisten muss, finanzieren?! Mehr als ein Minijob (den ich flexibel ausüben können muss) wird nicht drin sein. Das Pflegegeld ist ja für die zu Pflegende Person bestimmt, fällt also weg.

Ist es aus sozial- und melderechtlicher Sicht möglich, meinen Wohnsitz dort zu behalten, wo ich eigentlich auch wohne? Meine Oma müsste wird voraussichtlich 32 h / Woche betreut / gepflegt werden.

Oder meinen Hauptwohnsitz dort anmelden, wo ich nur wegen der Pflege sein werde, mein komplettes soziales Umfeld aber hier ist?! Meine Wohnung werde ich auf jeden Fall behalten und möchte auch- sofern Ersatzbetreuung möglich ist, gerne zurückkommen in meine Wohnung, zu meinen Freunden…. Dass mein Hauptwohnsitz nicht bei der zu betreuenden Person sein soll und ich ja auch nur deswegen in Stadt B komme, hat auch mit negativen Erlebnissen aus meiner Kindheit zu tun…

Danke im Voraus.

LG ;)

Pflege, Rente, Hartz, Sozialrecht, ALG, Angehörige, melden, Melderecht, Wohnsitz
Teilzeitjob, wie Wohnung und Auto finanzieren?

Hallo, ich hab ein Problem und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Also es geht darum das ich im Juni meine Ausbildung bei einem großen Drogeriemarkt abgeschlossen habe und nicht übernommen werden konnte. Dann folgten einige Monate Arbeitslosigkeit. Wie das so ist, die ersten Wochen supertoll und dann hat es ziemlich schnell angefangen mich sehr zu frustrieren. Ich wohne in einer sehr ländlichen Gegend. In der Zeit in der ich arbeitslos war, musste und wollte ich zu Hause ausziehen. Ich bezog in der Zeit Arbeitslosengeld 1 und konnte damit meine Kosten decken. Nun habe ich also meine Wohnung. Ich habe einige Bewerbungen geschrieben und dann eine Zusage bekommen. Das Geschäft in dem ich nun arbeite ist 25km von meinem Wohnort weg. Die erste Zeit habe ich dort für 15 Stunden die Woche gearbeitet, also habe dann 450€ von dort und weitere 500€ ALG1 bekommen. Nun ist es aber so, das mein Chef möchte das ich ein paar Stunden mehr arbeite. Um genau zu sein 24 Stunden die Woche. Ich würde dann etwa 650€ verdienen. Das hieße ja dann das mein ALG1 wegfallen würde. Aber wie soll ich dann alles finanzieren? Ich muss 350€ Miete zahlen, meine Autoversicherung und Sprit und irgendwie überleben muss ich selbst ja auch noch? Ich möchte unbedingt arbeiten, auch gerne 24 Stunden die Woche. Mehr ist leider zzt. vom Betrieb aus noch nicht drin und es gibt hier einfach sehr wenig Arbeitsplätze und ich bin total froh überhaupt was gefunden zu haben was mir freude bereitet! Wenn ich sagen würde ich arbeite nicht und beziehe weiter meine 860€ ALG1 würde ich locker um die Runden kommen. Aber ich möchte arbeiten gehen! Hat jemand Erfahrung? Würde ich ALG2 dazu bekommen? Oder Fahrtkosten? Und wie viel? Ich würde mich freuen wenn jemand einen Rat hat...

ALG, ALG II, Teilzeit
Arbeitslosengeld 1 reicht nicht um die Kosten zu decken..

Guten Abend Community, gerne würde ich euch hier an dieser Stelle einmal um Rat bitten.

Vorweg: Ich habe Infos schon im Web gesucht, allerdings durchweg mit schwammigen Ergebnissen..

Seit dem 15.06 in diesem Jahr beziehe ich ALG1 da ich nach 5 Jahren aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde. Aktuell bin ich auf der Suche nach einem Job, Gespräche stehen auch schon an d.h. ich will micht nicht an Geldern anderer bereichern und schnell wieder aktiv werden.

Nun ist es so das ich ca. 1100€ ALG1 erhalte, auf den ersten Blick sogar über dem normalen durchschnitt für meine Altersklasse (24). Hierzu kommt allerdings das ich seit längerer Zeit alleine wohne und demnach natürlich alle Kosten selber zu tragen habe. Alle monatlichen Abgaben wie Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen, Kfz. usw ergeben in meinem Fall ca. 800€, d.h. mir bleiben noch (wollen mir mal genau sein) 310€ um im Monat für Lebensmittel zu sorgen und dann mal eine Tankstelle auf zu suchen.

Jetzt kommt der Knaller: Ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 aus dem Briefkasten gefischt und muss sage und schreibe 430€ nachbezahlen!! Respektvoll wird dieser Betrag laut schreiben schon Ende August abgebucht.

Ich hab also im folgenden Monat 1.230€ zu zahlen und bekomme bloß 1.110€ überwiesen..

Ich werde sicher nicht schlafen können heute, ich hasse es wie ein Bettler rüber zu kommen und frage euch nun:

Habe ich die Chance dies vom Amt zu erhalten, habe ich die Chance auf irgendwelche Zuschüsse auch Fernab von dieser Zahlung der Nebenkosten?

P.s.: Ich habe leider keine finanzstarken Eltern und sorge aus unterschiedlichen Gründen schon länger für mich selbst, es scheint allerdings gerade alles in sich zusammen zu brechen, dabei bin ich erst seit einem Monat arbeitssuchend..

Vielen Dank schon einmal!

Finanzen, Arbeitslosengeld, Mietrecht, ALG, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit
Arbeitslosengeld für 1 Jahr wenn freiwillig zu hause?

Eine Frage, wer kann helfen? Am besten ausschließlich verwertbare Antworten, weil alles darumherum, ob moralisch korrekt bla bla bla, nicht zur diskussion steht.

Vertrag läuft aus. rechtzeitig arbeitslos gemeldet. dann möchte man das eine Jahr freiwillig zu Hause bleiben. weil Ehefrau genug verdient und Ehemann auf die Kleinkinder aufpassen möchte (zurzeit ist Ehefrau noch zu Hause in Elternzeit und möchte aber vollzeit arbeiten gehen, Ehemann fühlt sich in Firma nicht wohl und möchte daher das eine Jahr zu hause bleiben wegen Kinderbetreuung und erst danach wieder "loslegen")

Ehemann will aber keine Elternzeit in Ansprucch nehmen, da finanziell dann nicht möglich. Ginge nur mir Bezug von ALG1. Ehemann hat 15 Jahre in AL-Versicherung eingezahlt, also moralisch kein Problem und außerdem geht es um das Familienwohl. Die Kinder üssen nicht abgeschoben werden in die Kita bis 16 Uhr, osndern haben ein Elternteil zu Haus.

wie ist das in dem Jahr ALG bezug? Ist das Arbeitsamt stark "hinterher" dass man sich bewirbt etc?? Der ganze Druck geht doch eigentlich erst los wenn ALG2 anfängt oder?

Kann man seitens des Arbeitsamtes das eine Jahr zu Haus bleiben ohne dass einer viel Druck macht? Wer weiß was darüber?

Wir würden uns auf hilfreiche Antworten freuen, denn heute ist es so stark im Verruf dass alle ihre Kinder abschieben, und bei uns wollen wir eine familienfreundliche Lösung finden. Das möchte der Staat bestimmt gern hören.

DANKE

ALG, Vertragsrecht
Karpaltunnelsyndrom nach Kündigung! Hilfe!

Hallo ihr Lieben :) Ich hoffe heute kann mir einer helfen :) Ich war jetzt beim Neurologen und es steht fest ( ich habe den Befund ), das ich das Karpaltunnelsyndrom habe beidseitig. :( Rechts so schlimm das es nur noch durch Operation behebt werden kann. Links versuche ich es jetzt mit Schiene. Dass so etwas innerhalb von 6 Wochen kommt und so schlimm wird hätte ich selber nicht vermutet :( Naja ich hatte schon einmal eine Frage dazu gestellt. Ich habe vor dem Schei* meine Arbeit gekündigt weil ich nach Berlin ziehe. Dadurch das ich selbst gekündigt habe steht mir natürlich kein ALG zu. Aber wie schaut es jetzt aus ? Ich muss das so schnell wie möglich operieren lassen bzw. möchte ich das auch. Und da ich in der Gastro arbeite/arbeiten will, schätze ich mindestens vier Wochen Arbeitsausfall. Wo kann ich mich mit meinem Problem hinwenden? Die Krankheit ist unverschuldet. Im Gegenteil ich habe mich mit den blöden Lieferungen für meinen jetzigen Arbeitgeber anscheinend so abgerackert, und hab jetzt mit 20 Jahren dieses blöde Syndrom was extrem selten in dem Alter auftritt :( Mein Freund sagt auch immer ich arbeite zu viel, zu hart und zu gewissenhaft. Aber so bin ich nunmal und das habe ich jetz davon :( Ich bin wirklich sauer und verzweifelt :(

Ich hoffe wirklich sehr mir kann jemand sagen wo ich mich in diesem Fall hinwenden kann um vllt doch etwas Geld zu bekommen. Vielleicht muss ich dazu sagen das ich bis 31.12 bei der AOK versichert bin und ab 1.1 wieder bei meinen Eltern familenversichert.

Danke im Vorraus :)

Karpaltunnelsyndrom, Kündigung, Versicherung, ALG, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, Krankenkasse, Operation, Arbeitsausfall

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