Muss ich Hauptwohnsitz ummelden, wo ich nur anlässlich Pflege Angehöriger sein werde?

Hallo,

wie sich nun nach längerer Zeit heute „endgültig“ herausgestellt hat, werde nach Beendigung meiner Weiterbildung ein bzw. zwei Familienangehörige pflegen „müssen“. Zurzeit arbeite ich in Teilzeit, mache berufsbegleitend eine Weiterbildung zur Betriebsleiterin und beziehe aufstockendes Alg2.

Ich wohne 800 km von meiner Familie entfernt (was auch so gewollt ist und nur noch Kontakt mit meiner Oma und behinderten Bruder besteht!); habe hier in Stadt A meine eigene Wohnung und festes soziales Umfeld (was ich zuvor nicht hatte) und lebe in einer Beziehung (getrennte Wohnung- man weiß ja nie…) möchte meine Wohnung bzw. mein "eigentlichen" Lebensmittelpunkt auch nicht aufgeben!!!

Kurz zu meinem Lebenslauf: 2010 Fachabi in Hessen 2012 Berufsausbildung im Sozialwesen 2015 (voraussichtlich) Abschluss zur Betriebsleiterin

Von meinen Eltern geplant: Mitte 2015 zur Pflege meiner Oma (hat PS II) in die 800 km entfernte Stadt B, da meine Mutter damit überfordert ist und ja noch meinen geistig Behinderten Bruder pflegen muss. Evtl. werde ich mich zusätzlich auch noch um meinen Bruder kümmern müssen, da meine Mutter ja mittlerweile selbst 63. ist, „fertig mit den Nerven“. Wie kann ich mich in einem solchen Fall, wenn ich rund um die Uhr persönliche Assistenz leisten muss, finanzieren?! Mehr als ein Minijob (den ich flexibel ausüben können muss) wird nicht drin sein. Das Pflegegeld ist ja für die zu Pflegende Person bestimmt, fällt also weg.

Ist es aus sozial- und melderechtlicher Sicht möglich, meinen Wohnsitz dort zu behalten, wo ich eigentlich auch wohne? Meine Oma müsste wird voraussichtlich 32 h / Woche betreut / gepflegt werden.

Oder meinen Hauptwohnsitz dort anmelden, wo ich nur wegen der Pflege sein werde, mein komplettes soziales Umfeld aber hier ist?! Meine Wohnung werde ich auf jeden Fall behalten und möchte auch- sofern Ersatzbetreuung möglich ist, gerne zurückkommen in meine Wohnung, zu meinen Freunden…. Dass mein Hauptwohnsitz nicht bei der zu betreuenden Person sein soll und ich ja auch nur deswegen in Stadt B komme, hat auch mit negativen Erlebnissen aus meiner Kindheit zu tun…

Danke im Voraus.

LG ;)

Pflege, Rente, Hartz, Sozialrecht, ALG, Angehörige, melden, Melderecht, Wohnsitz
Sind Privatverkäufe einmalige Einnahmen (ALG)?

Hallo,

ich bin im Dezember einen Monat Arbeitssuchen gewesen, weil ich nach einem Umzug meinen Job gewechselt habe. Nun wollte das Arbeitsamt mir eine Zahlung für den Monat Dezember gewähren und das Amt hat einige Beträge gefunden die auf meinem Konto gutgeschrieben wurden, jetzt wollen die diese Beträge als einmalige Einnahmen anrechnen, wenn ich nicht vorlegen kann wofür diese Zahlungen waren.

Jetzt hatte ich zu einem die Frage was nicht zu einmaligen Einnahmen zählt und was schon. Laut Google zählen Sachen wie Abfindungen, Leistungsprämie etc-

Aber wie schaut es mit Privatverkäufen und so etwas aus? Darf man das damit verrechnen? Die Einnahmen die ich in diesem Monat bekommen habe, waren von einigen Online-Spiele Accounts die ich verkauft habe und das lief über eine ähnliche Seite wie Paypal.

Darf das Amt die Beträge aus Paypal mit dem verrechnen was mir eigentlich für den Monat Dezember zustehen würde?

Falls das zu umständlich beschrieben wurde, stellt Euch einfach vor ich habe etwas auf Ebay verkauft(im Dezember) und dafür knapp 400€ bekommen und wenn mir jetzt vom Amt für Dezember zb. 1000€ zustehen würde ob die diese 400€ davon abziehen dürften.

Wäre echt nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte, ich bin mir nicht Sicher was ich angeben soll, da ich mir im Dezember Geld von meiner Familie geliehen habe und dieses Geld auch möglichst schnell zurückzahlen möchte :/

Recht, ALG, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Interessante Frage: Wie oft kann man sich bei der Arbeitsagentur anmelden und wieder abmelden?

Folgende Problemstellung: ich bin 53 Jahre, werde demnächst arbeitslos und muss jetzt unbedingt meine Eltern betreuen, Vater pflegebedürftig 13 Std in der Woche ( Pflegestufe 1 ), man kann ihn aber wegen Demenz überhaupt nicht allein lassen (er läuft weg und findet nicht zurück usw.), er ist sehr störrisch und rastet aus bei fremden Menschen in der Wohnung (d.h. kein Pflegedienst möglich), Mutter Rückenleiden und jetzt komplizierter Beinbruch der nicht zusammenwächst, sie ist total fertig und kann nicht mehr, ich hab Angst, das sie sich was antut, Pflegeheim darf ich überhaupt nicht ansprechen,

ich war 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt (= 15 Monate ALG1), ich hab gelesen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten will, wird mein ALG entsprechend gekürzt, weil ich nicht voll vermittelbar bin.

jetzt mein Plan: Ich habe mich bei der Arbeitsagentur (AA) fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und werde mich fristgerecht arbeitslos melden, um eine Sperre zu vermeiden. Dann werde ich mich nach einer Woche wieder abmelden ( mein ALG1-Anspruch bleibt 4 Jahre lang bestehen ). Im nächsten Monat werde ich mich wieder nur für eine Woche anmelden und das die ganzen 4 Jahre lang jeden Monat eine Woche. Das hat den Zweck irgendwelche sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen oder schlechbezahlte Zeitarbeitsjobs zu vermeiden. Dann von Ersparnissen und Pflegegeld leben bis zur Rente oder wieder zu arbeiten, wenn mein Vater sterben sollte. Krankenversicherung als Familienversicherung über meinen Mann.

Fragen: 1. ist das so möglich?

  1. oder wäre es auch denkbar, gleich bei der ersten Arbeitslosmeldung mit meinem Vermittler eine Festlegung zu treffen, in der ich in diesen 4 Jahren jeweils nur eine Woche im Monat angemeldet bin ( ich habe Anspruch auf 15 Monate ALG1 )

  2. welche Fallstricke könnte es noch geben oder worauf muss ich achten? z.B.Krankschreibung während einer Abmeldung oder anderes?

VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe

Und für alle die hier wieder Schmarotzerin oder ähnliches schreien, bitte nicht antworten. Ich habe seit über 30 Jahren in diese so genannte „Versicherung“ eingezahlt und werde dieses Geld nicht herausbekommen, habe also meinen Teil zur Solidargemeinschaft beigetragen (mal abgesehen von meinen gezahlten Steuern). Also bitte wirklich nur zum Thema, das interessiert sicher viele in ähnlich schwierigen Lagen.

ALG, ALG I
Kann man die Sperrzeit vom Arbeitsamt verhindern durch ärztliches Attest?

Hallo,

seit einigen Jahren macht mich meine Arbeit kaputt. Ich bekomme regelmäßig meine Aufgaben nicht in den abgesprochenen Zeiten fertig und das macht mir so viel Druck, dass ich fast jede Woche inoffiziell über 20 Überstunden mache. Manchmal arbeite ich das komplette Wochenende durch oder gar komplette Urlaubstage. Die einzigen, die das wissen, sind meine Familie und mein Psychotherapeut.

Oft ist es so, dass ich nach Feierabend nach Hause fahre, dann mit meiner Familie 1-2 Stunden verbringe und mich dann gegen 21-22 Uhr, wenn alle schlafen, hinsetze, um das zu erledigen, was ich am Tag nicht geschafft habe. Das kann dann bis 1-2 Uhr morgens dauern und ist nicht immer erfolgreich, was mich richtig runterzieht, denn so gehe ich unruhig ins Bett und kann nicht mal die restlichen 4-5 Stunden gesund schlafen. Ich bin auch sehr oft komplett auf meine berufliche Probleme fokussiert und merke gar nicht, was links und rechts passiert (wie meine kleine Tochter wächst, wie sie sich entwickelt usw).

Eine Zeit lang dachte ich, dass dies vorübergehend sein wird, aber es ist schon seit 3 Jahren so und es gibt kaum Besserung. Darunter leidet meine Gesundheit, ich werde seit ca. 1 Jahr psychotherapeutisch betreut (allein damit anzufangen, hat mich über ein Jahr gekostet) und da es keine richtige Besserung gibt, schickte mich neulich mein Psychotherapeut zu einem Psychiater, der mir Antidepressiva verschrieben hat.

Ich würde gerne wissen, inwieweit mein Psychotherapeut oder Hausarzt mir helfen können, den Job so zu kündigen, dass ich keine Sperrzeit vom BAA bekomme. Ich habe hier und da mal gelesen, dass durch ein Attest vom Arzt eine Sperre verhindert wird, aber leider nichts Konkretes, wie das genau funktioniert.

P.S. Es besteht eine gewisse Chance, dass ich Mitte des nächsten Jahres bei einer anderen Firma anfange kann, allerdings werde ich es nicht schaffen, bis dahin zu arbeiten und dann sofort bei der neuen Firma anzufangen (neues Feld). Ich möchte mich unbedingt vorher zu Hause selber weiterbilden und gleichzeitig mental runterkommen.

Arbeitslosengeld, ALG, Arbeitsrecht, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Minijob trotz ALG Verdacht des Betruges?

Ich habe am Samstag Post vom Hauptzollamt bekommen wegen „Verdacht des Leistungsbetruges gemäß §263 StGB“.

Zu meiner Situation: Ich habe im Juli 2014 meine Ausbildung abgeschlossen und war danach erstmal arbeitslos, da ich meine neue Stelle erst zum 01.12.2014 antreten konnte. Dabei habe ich ganze 300 Euro/Monat Arbeitslosengeld bekommen. Davon kann natürlich kein Mensch leben, deshalb habe ich mir einen Minijob gesucht (für eineinhalb Monate). Bereits vor ca. 3 Monaten bekam ich ein Schreiben, dass ich das hätte anmelden müssen da mein Verdienst mit dem ALG verrechnet wird. Das wusste ich aber nicht. Ich habe dem Amt also 247,80€ zurückzahlen müssen, was ich auch sofort gemacht habe.

Ich dachte eigentlich, die Sache wäre damit geklärt, bis dieses Schreiben kam.. Wenn ich gewusst hätte, dass das so ein Theater gibt hätte ich nie einen Nebenjob angenommen. Damit stehe ich scheinbar leider schlechter da als wenn ich den ganzen Tag mit meinem ALG daheim sitze und nichts tue. Schon traurig..

Naja jedenfalls haben die mir einen Fragebogen mitgeschickt, wo ich mein Nettoeinkommen angeben soll und ob ich den Betrug zugebe. Was soll ich denn da jetzt ankreuzen? Ich meine, Voraussetzung für einen Betrug ist doch auch die Betrugsabsicht, oder? Und die war bei mir ja nicht gegeben, es war ja ein Versehen.. Und ich habe das Geld ja auch sofort zurückbezahlt als ich das erfahren habe.

Ich habe jetzt echt Angst, dass ich einen Riesenbetrag an Strafe zahlen muss, nur weil ich eineinhalb Monate als Minijobberin gearbeitet habe?!! Hattet ihr dieses Problem schon mal? Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Problem ist auch, dass ich nur zwei Wochen zu Beantwortung des Schreibens Zeit habe, das mit dem 03.06.2015 datiert ist. Wie gesagt, es lag erst vor zwei Tagen in meinem Briefkasten, ich weiß ja nicht ob die das mit Absicht machen, aber mir kommt das ganze echt spanisch vor..

Bitte helft mir, ich bin kurz vorm Verzweifeln :(

LG, Cyara

Arbeitslosengeld, ALG, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Habe zwei Fragen zum drohenden Hartz 4 Bezug. Geld und Auto vorher in "Sicherheit" bringen?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen. 1. Zur Zeit beziehe ich (ledig und allein lebend) ALG 1. Im schlimmsten Fall beziehe ich ab Mitte März 2016 Hartz IV. Zu dem Zeitpunkt wäre ich 41 Jahre alt. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre mein Schonvermögen 41x150 Euro = 6150,- Euro + 750,- Euro (Freibetrag für notwendige Anschaffungen) also insgesamt 6900,- Euro. Zur zeit habe ich noch 10.200 Euro auf meinem Sparbuch. Wird der Vermögensstand dann auch erst wirklich am Tag der Antragstellung berücksichtigt oder sollte ich bereits jetzt schon 3300,- Euro bar abheben ? Das Sparbuch ist ein Direktbank Sparbuch, alle Ein und Auszahlungen laufen über mein Girokonto und ich hab gelesen das das Amt bei Antragsstellung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfordern kann. Oder ist das egal wenn die die Umbuchung und anschließende Barabhebung auf den Kontoauszügen sehen ? Weiß ja nicht ob die dann nachgewiesen haben wollen wo das Geld hin ist. 2. Man darf ja einen PKW mit einem Wert von ca. 7500,- Euro besitzen. Mein Wagen hat, Stand heute, einen ca. Verkaufspreis von 12.400,- Euro, also wäre er auch im März 2016 noch weit über den 7500,- Euro. Reicht es den Wagen auf jemand anderen anzumelden und die Versicherung weiter über mich laufen zu lassen oder muss auch die Versicherung auf meinen Namen beendet werden? Und zu welchem Zeitpunkt? Reicht theoretisch auch 1 Monat vor Antragsstellung ? Sorry das ich so dumm frage, aber bisher hatte ich mit sowas noch nie was zu tun. Danke schon einmal für Eure Antworten.

ALG, ALG II, ARGE, Hartz IV, Schonvermögen, Vermögen, Sparguthaben
ALG 1 - HILFE, enorme Rückforderung wegen Nachsendeantrag

Hallo Zusammen,

ich muss kurz ausholen. Ich bin Ende letzten Jahres Arbeitslos geworden, habe mich arbeitslos gemeldet und bin dann einen Monat später in ein Dorf nebenan gezogen. Ich habe meine Umzugsabsichten beim ersten Termin mündlich mitgeteilt. Noch vor dem Umzug habe ich einen Nachsendeantrag veranlasst, aber vergessen beim Arbeitsamt nochmal bescheid zu sagen. Dadurch habe ich alle Briefe des Arbeitsamtes in der folgenden Zeit erhalten. Ich war bei Terminen bei meinem Vermittler, hab ca. 80 Bewerbungen geschrieben und habe jeden Monat Kontakt via E-Mail zu meinem Berater gehabt. Im Juli diesen Jahres, also 8 Monate nach Antrag Stellung, ist es dem Amt aufgefallen, dass ich woanders wohne. Da die Post immer zugestellt wurde, gab es nie Probleme und der Umzug ist nicht weiter aufgefallen. Jetzt habe ich die Aufforderung zur Rückerstattung bekommen, weil ich nach dem Umzug nicht bescheid gesagt habe. Es handelt sich um 8 Monate und somit um knapp 10.000 Euro. Heißt also, hätte ich keinen Nachsendeantrag gestellt, wäre der Umzug eher aufgefallen und die Summe wäre wesentlich geringer. Mein Widerspruch ist abgelehnt worden.

Das geht doch nicht, oder. Das ist doch nicht Verhältnismäßig. Da kümmert man sich um die korrekte Zustellung der Post und wird dafür bestraft.

Was denkt Ihr? Was kann ich tun? Klagen?

Gruß Marco

Umzug, Arbeitslosengeld, ALG, Rückerstattung, Sozialgericht, Nachsendeantrag
Jobangebot aber keinen Führerschein / Arbeitsamt?

Hey Freunde,

zuallererst: ich bin 20 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter zusammen. Sie bezieht ALG2 somit bin ich auch in der Bedarfsgemeinschaft.

Nun ist es so, dass ich einen Job als Kurier bei einem Paketunternehmen hätte. Dieser Job ist besonders Lukrativ für mich, da die Vergütung mir helfen würde meine Ziele zu erreichen.

Ich möchte arbeiten gehen wie jeder andere, Geld zur seite legen und in meine Zukunft investieren. Zudem möchte ich endlich diesen Schritt ins Erwachsen werden machen, mir eine Wohnung mieten und selbstständig werden.

Die einzige Hürde wäre der Führerschein, den ich zwingend bräuchte. Ich habe jede Fahrschule in meiner Stadt abgeklappert und nach Finanzierungsmöglichkeiten gefragt aber das Günstigste Angebot wäre 200€ im Monat was für mich Unmöglich wäre.

Ich arbeite zurzeit auf 450€ Basis und verdiene ca. im Schnitt 200-300€ im Monat, wobei mir von meinem Lohn nur 100€ im Monat übrig bleibt, womit ich komplett eingeschränkt bin.

Heute Morgen war ich beim Arbeitsamt und mir wurde mitgeteilt, dass er mir unter diesen Bedinungen bezahlt werden würde, um den von mir gewünschten Job auszuführen:

- ich muss einen Arbeitsvertrag vom Paketdienst vorlegen, wo drin steht das ich mindestens 2 Jahre befristet oder komplett unbefristet übernommen werde.

- ich angenommen werde sobald ich den Führerschein habe.

So, nun schmeisst der Arbeitgeber es zurück aufs Arbeitsamt und sagt, wir können dir keinen Arbeitsvertrag geben ohne einen Führerschein. Klauseln können wir auch nicht reinschreiben. Wir werden dich aber nehmen sobald du deinen Führerschein hast. Das Arbeitsamt schmeisst es wieder auf den Arbeitgeber und sagt ohne Arbeitsvertrag, zahlen wir dir keinen Führerschein..

Die sache ist so, ich hab es meinem Berater im Arbeitsamt auch gesagt, ich will den Führerschein nicht geschenkt haben. Ich will ihn zurückzahlen, nur bräuchte ich Ihre hilfe.

Was kann ich in dieser Situation tun?

Ich danke euch

Noch eine kleine Frage:

Ich bekomme auch ziemlich viele Jobangebote vom Jobcenter zugeschickt, die mir Stellen anzeigen die meist +20KM weit entfernt sind von mir. Diese Stellen könnte ich auch nicht über Öffentliche Verkehrsmittel erreichen und jemanden der mich fährt habe ich auch nicht, ich verstehe nicht wieso die mir diese Stellen zuschicken?

Arbeit, Geld, ALG, Arbeitsamt, arbeitslos, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Ausbildung und Studium
Krankenversicherung in der Anmeldezeit von ALG 1

Vorgeschichte: Ein Freund von mir ist am 20.4.11 Arbeitslos geworden und hat sich auch zeitlich bei der Agentur gemeldet. In der Zeit kam es zum Verlust seiner Krankenkassenkarte. Am 18.5.11 rief er seine Krankenkasse (AOK) an um eine neue Karte ausstellen zu lassen. Die Krankenkasse teilte ihm mit das dies nicht ging, da er zurzeit (und auch seit dem 20.4.11) nicht krankenversichert ist, infolge von das sein Beitrag nicht gezahlt wurde (durch die Agentur). Die Agentur kann auch natürlich nichts zahlen da er ja seine Anträge nicht innerhalb von einem Tag einreichen kann und ALG1 ihm bewilligt wird.

Vorfall: Als ich das gehört habe,habe ich direkt meine Krankenkasse (Barmer) angerufen und erfahren das ich vom Gesetzgeber her eine Zeit von "einem" Monat weiterhin versichert werden muss, wenn auch noch kein Beitrag gezahlt worden ist. Ich bin nun auch am 1.5.11 Arbeitslos geworden,somit muss ich bis zum 1.6.11 vom Arbeitsamt ausgezahlt werden (mit mir zusammen wird auch logischerweise meine Versicherungen bezhalt), damit ich am 2.6.11 krankenversichert bin. Nun hab ich es "endlich" geschafft das ich Heute am 24.5.11 (nach Arbeitsbescheinigungen von zwei Arbeitgebern) einen Termin für die Antragsabgabe zu kriegen.Ging recht schnell,dafür das ich am 23.5.11 erst angerufen hab.Ich kann mir aber nicht vorstellen das ich diesen Monat schon ausgezahlt werde,somit auch mein Beitrag für die Krankenkasse nicht.

Frage: Was ist wenn ich am 2.6.11 erkranke / einen Unfall hab oder sonstiges ?? -kann die Krankenkasse die Kosten verweigern?

Muss die Agentur nicht auch dafür Sorge tragen,dass sie mich innerhalb eines Monats auszahlen und nicht nur ich selbst?

Ich als Arbeitnehmer kann nämlich kein Druck auf meine Arbeitgeber ausüben,das sie meine Arbeitsbescheinigungen sofort ausfüllen und zurück schicken und eine Ersatz(arbeits)bescheinigung benötigt die Lohnsteuerkarte die auch mein letzter Arbeitgeber hat.

Die Agentur könnte mir auch sicherlich kein Beleg dafür geben,welches die Zahlung der Beiträge garantiert, weil erst festgelegt werden muss ob ich ALG1 beziehen kann.

Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort,damit ich weiß was ich bis dato noch tun muss.

MfG

Arbeitslosengeld, ALG, Krankenversicherung, Anmeldung
Arbeitslosengeld für 1 Jahr wenn freiwillig zu hause?

Eine Frage, wer kann helfen? Am besten ausschließlich verwertbare Antworten, weil alles darumherum, ob moralisch korrekt bla bla bla, nicht zur diskussion steht.

Vertrag läuft aus. rechtzeitig arbeitslos gemeldet. dann möchte man das eine Jahr freiwillig zu Hause bleiben. weil Ehefrau genug verdient und Ehemann auf die Kleinkinder aufpassen möchte (zurzeit ist Ehefrau noch zu Hause in Elternzeit und möchte aber vollzeit arbeiten gehen, Ehemann fühlt sich in Firma nicht wohl und möchte daher das eine Jahr zu hause bleiben wegen Kinderbetreuung und erst danach wieder "loslegen")

Ehemann will aber keine Elternzeit in Ansprucch nehmen, da finanziell dann nicht möglich. Ginge nur mir Bezug von ALG1. Ehemann hat 15 Jahre in AL-Versicherung eingezahlt, also moralisch kein Problem und außerdem geht es um das Familienwohl. Die Kinder üssen nicht abgeschoben werden in die Kita bis 16 Uhr, osndern haben ein Elternteil zu Haus.

wie ist das in dem Jahr ALG bezug? Ist das Arbeitsamt stark "hinterher" dass man sich bewirbt etc?? Der ganze Druck geht doch eigentlich erst los wenn ALG2 anfängt oder?

Kann man seitens des Arbeitsamtes das eine Jahr zu Haus bleiben ohne dass einer viel Druck macht? Wer weiß was darüber?

Wir würden uns auf hilfreiche Antworten freuen, denn heute ist es so stark im Verruf dass alle ihre Kinder abschieben, und bei uns wollen wir eine familienfreundliche Lösung finden. Das möchte der Staat bestimmt gern hören.

DANKE

ALG, Vertragsrecht