Ich beziehe seit 3 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente unbefristet. Jetzt soll ich plötzlich wieder zum Gutachter. Der Schock und die Angst sind grenzenlos. Seltsamerweise ist es derselbe Gutachter wie damals. Aufgrund seines Gutachtens ich die Rente bekam. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage : Ich weiss das man durch die EM-Rente einen Anspruch auf ALG 1 aufbaut. Nur erfülle ich die Voraussetzungen evtl.nicht. Da ich vor der Rente 1 Jahr zwar arbeitslos gemeldet war, aber ohne Leistungsbezug. (Krankengeld ausgesteuert, ALG 1 Anspruch erschöpft) Weiss jemand wie die Sachlage ist ? Stehe sonst evtl. ab 28.02.2014 ohne Einkommen da.