Ich habe eine kurze Frage zum Arbeitslosengeld 1.

In den letzten zwei Jahren hatte ich eine Anstellung, die nun aufgrund einer Befristung ausläuft. Neben dieser Anstellung hatte ich allerdings auch noch einen Nebenjob (bei dem ich Sozialabgaben gezahlt habe).

Das ALG 1 beträgt ja 60% von meinem Bruttoverdienst - wird dort der Bruttolohn von meinem Hauptjob oder von auch von meinem Nebenjob in die Berechnung mit einbezogen?

Das heißt also kurz:

Entweder

60% von meinem Einkommen aus meinem Hauptjob = ALG 1

oder

60% von meinem Einkommen aus meinem Haupt- UND Nebenjob = ALG 1