Ich befinde mich momentan in einer Ausbildung. Diese werde ich mit Abschlussprüfung im Januar 2014 abschließen. Die Sachlage hat sich dahingehend geändert, dass ich jetzt Mutter werde, was ja nicht weiter tragisch ist. Allerdings endet mit bestander Prüfung mein Arbeitsvertrag und ich bin dann quasi Arbeitslos. Ich brauche auch Niemandem zu erklären, dass es schwer wird, etwas Neues zu suchen in Anbetracht der Tatsache, dass ich schwanger bin. Also gut, mein eigentliches Problem ist jedoch folgendes: Ich bin ab ca. Mitte Februar arbeitslos und würde dann lt. Auskunft des Arbeitsamtes ALG I bis sechs Wochen vor der Geburt (ET 22.06.2014) erhalten. Ich habe etwas im Internet recherchiert. 67 % des Bruttolohns entsprechen dem Elterngeld. Das wären in meinem Fall 469,00 EUR zzgl. Kindergeld 182,00 €. Sonstige Einnahmen entstehen dann aber nicht. Allerdings weiß ich nicht, ob dies auch bei einem Ausbildungsverhältnis so zutrifft. Weiter habe ich im Internet gelesen, dass es auch die Möglichkeit gibt, ALG I + Kindergeld + Elterngeld zu beantragen. Dort wäre der Mindestbetrag des Elterngeldes dann 300,00 € + 182,00 € + 372,56 € (ALG I). Ich bin total verwirrt und mir definitiv nicht sicher, wie das ganze jetzt tatsächlich abläuft. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schon mal 