Hallo ich helfe gerade einer Bekannten (61) bei den ALG II Anträgen, sie hat kürzlich ihren 400€ Job verloren. Sie ist mit einem Rentner (66) verheiratet und beide leben allein in einer Mietwohnung. Das Jobcenter hat ALG II bewillig, die Renteneinkünfte ihres Ehemannes sind beim ALG II Antrag berücksichtigt worden, sowie die gemeinsamen Ausgaben.

Nun möchte das Jobcenter die Anlage WEP ausgefüllt haben, da sind Angaben über weiteren Personen ab 15 Jahren die in der Bedarfsgemeinschaft leben zu machen.

Jetzt die Frage: Ist damit ihr Ehemann gemeint? Der ist doch aber schon erfasst bei ALG II Antragstellung.

Danke für eure Hilfe!

Grüße

Daniel